Alleinerziehende mit 1 Kind - studiert, bekomme KG,das Kind hat den Wohnsitz nicht zu Hause.

3 Antworten

Halló, ich denke hier anders !

Um die Stkl.2 zu behalten, kann das studierende Kind auswärts mit HW gemeldet sein und bei der Mutter mit NW. Es reicht aus, wenn normale familiäre Bindungen zum Haushalt der Mutter (Besuche) bestehen und diese Kindergeldberechtigt ist. Diese Voraussetzung scheint mir hier gegeben.

Warten wir auf die Meinungen unserer Steuerexperten !

K.

Nein, kannst Du wohl nicht.

Lies selbst:

Es müssen folgende Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrages vorliegen:

Zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört mindestens ein Kind. Für das Kind muss der Steuerpflichtige Anspruch auf Kindergeld und/oder Freibetrag für Kinder bzw. Freibetrag für Ausbildung/Erziehung/Betreuung haben.

Das Kind muss zum Haushalt des alleinstehenden Steuerpflichtigen gehören.

Es kommt für den Entlastungsbetrag nicht mehr nur auf die (bloße) Meldung in (irgendeiner) Wohnung des (alleinstehenden) Steuerpflichtigen an.

http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/freibetrag-fr-Alleinerziehende.html

Nein, jetzt muss du Steuer Klasse1 kriegen, nach dem du Steuererklärung machst