Auftrag aus USA - Was muss ich als Selbstständiger beachten?

Hallo zusammen,

ich bin selbstständiger Softwareentwickler und stehe nun vor einem Auftrag aus den USA. Es handelt sich dabei um eine Dienstleistung, das Entwickeln einer Website, bei der die "Lieferung" nur das Übergeben des Quellcodes darstellen wird. Da ich bis jetzt nur für deutsche Kunden gearbeitet habe, frage ich mich was ich bei diesem Auftrag bezüglich bspw. Rechnungsstellung, Steuern, Bezahlung beachten muss.

1 Rechnungsstellung

Ich habe mich online in das Thema "Rechnung für die USA" schreiben schonmal reingelesen. Stimmt es, dass bei mir das Reverse-Charge-Verfahren greift? Online finde ich leider keine genaue Angabe dazu: Manche sagen, dass es kein Reverse-Charge-Verfahren in den USA gibt und ich also an die entsprechende amerikanische Behörde selbst UmsSt zahlen muss. Wiederum andere meinen, dass einfach darauf hingewiesen werden muss, dass der Kunde selbst UmsSt zahlen muss, und fertig. Für eine verlässliche Antwort wäre ich sehr dankbar 😊. Gibt es außer der Übersetzung der Rechnung sonst noch etwas, was in meinem Fall für wichtig haltet?

2 Steuern/Gebühren

Kommen auf mich irgendwelche Gebühren oder Steuern zu, die mich ansonsten nicht beträfen? Beispielsweise ein Äquivalent für den Zoll aus dem Warenverkehr, der bei digitalen kommerziellen "Lieferungen" auf mich zutrifft?

3 Bezahlung/internationaler Zahlungsverkehr

Läuft die Bezahlung anders ab wenn der Kunde im Ausland sitzt? Also gibt es hier Gebühren, Steuern o.Ä., sodass bei mir am Ende weniger ankommt als losgeschickt wurde? Ich habe gelesen, dass einige dazu raten über PayPal bezahlt zu werden, damit keine Überweisung aus den USA (und EU-Ausland), sondern aus Luxemburg (Sitz von PayPal in EU) kommt. Würde sich dabei (abgesehen von den PayPal-Gebühren) bzgl. Steuern usw. etwas ändern?

Ich weiß, dass die Fragen teilweise wenig konkret sind. Ich finde online nur keine gute Übersicht/einen Guide wie es den für bspw. Aufträge innerhalb von Deutschland/EU gibt mit einer Übersicht über Risiken und Fallen, die man im Hinterkopf haben muss. Deswegen bin ich etwas unsicher, dass ich nicht etwas übersehe und wäre wirklich sehr dankbar, wenn sich jemand auskennt 🙏🏻.

Beste Grüße

zunkelty

Ausland, Recht, Steuern, Umsatzsteuer, USA
Zwangsversteigerung mit alter Auflassungsvormerkung aus unerfüllten Kaufvertrag möglich, Rechtsfolgen?

Hier etwas sehr sehr kniffeliges:

V hat vor über 10 Jahren eine Sondereigentumseinheit "Keller" in einer WEG an K per notarieller Urkunde verkauft. Bedingung war, dass die Sondereigentumseinheit "Keller" zu einer "Wohnung" unverzüglich durch V im Grundbuch geändert wird. Dies ist nach jahrelangen Bemühen des V final gescheitert, es gab keine Zustimmung in der WEG.

K hat bis heute nur 50% an V bezahlt, Restzahlung und Eigentumsübergang erst fällig bei Nutzungsänderung zu Wohnung im Grundbuch. K ist laut Kaufvertrag im Besitz und wohnt zweckentfremdet in der Einheit, die offiziell keine "Wohnung" ist, welches K nicht stört.

K zahlt das WEG Hausgeld (V war ganz früher selbst der Verwalter der WEG und hatte das so "arrangiert" dass die "Keller-Einheit" als Wohneinheit bereits verrechnet wird, so konnte V lange selbst den Keller als Wohnung nutzen. Rest der Eigentümer war dies nicht bewusst.)

K hat Auflassungsvormerkung im Grundbuch stehen. Eigentümer im Grundbuch ist nach wie vor V.

Jetzt wird gegen V in das Eigentum von einem Dritten aufgrund einer nachrangig eingetragenen Sicherungshypothek vollstreckt, Zwangsversteigerungsverfahren läuft, Grundbuch durch Gericht beschlagnahmt.

Das Amtsgericht ist sich in einem derartigen Fall auch nicht rechtssicher, was passieren wird, da sehr komplexer Fall.

Die Auflassung bleibt als bestend bleibendes Recht und wird in das geringste Gebot in Höhe des Verkehrswert aufgenommen.

Annahme: Es kommt zu einem Zuschlag.

Die Einheit wird an E verkauft. Kann E den K räumen lassen? (trotz Auflassungsvormerkung, deren Grundlage der unerfüllte alte Kaufvertrag zwischen Alteigentümer V und K ist).

Was passiert mit dem alten, unerfüllten Kaufvertrag zwischen V und K?

Kann K durch Zahlung der alten Restkaufpreisforderung an ?V? oder auch ?E? zumindest seine Auflassung nutzen und doch Eigentümer werden und vom E Herausgabe fordern auch nach Versteigerung? Die alte Vertrags-Bedingung aus "Sondereigentum" wird "Wohnung" wäre aber immer noch erfüllt.

Sehr komplexe Konstellation. Auf Nachfrage sagte das Gericht dass wohl eine bedingte SIcherungshypothek für den Zuzahlungsfall bei Zuschlag eingetragen werden würde. Was bedeutet das? Mehr wollte man nicht erklären, müsse sich erst einlesen.

An wen sind/wären die Restkaufpreiszahlungen von K zu zahlen? Sind die überhaupt zu zahlen? Die Vertragsgrundlage dazu von V "Keller wird Wohnung" ist ja nicht erfüllbar.

Wie gesagt, sehr komplex da es viele Rechtsgebiete übergreift. Vielleicht könnt Ihr hier Licht ins Dunkle bringen.

Danke vorab, sonnige Grüße

Immobilien, Kaufvertrag, Recht, Zwangsversteigerung
Gläubiger wünscht keinen Kontakt, schickt Brief ungeöffnet zurück und geht zum Anwalt und macht Verzugsschaden geltend. Wer zahlt die Anwaltskosten?

Zu Beginn, es handelt sich um einen Familienstreit.

Gläubiger hat im August 2016 ein 5järiges Darlehen gewährt. 2018 kam es zu einem Streit und Kontaktabbruch. Im Juni 2021 hat der Schuldner per Brief (leider kein Einschreiben) angefragt ob die Kontodaten noch aktuell seien (vorzeitige Ablösung).

Darauf folgte keine Antwort.

Anfang August kam dann eine Mahnung in der gefordert wurde das Geld auf das Konto der Frau des Gläubigers zu übweisen. Weiterer Kontakt nicht erwünscht.

Der Schuldner hat aber Gründe das Geld nicht auf dieses Konto zu überweisen (Familienproblem) und vermutet sogar dass das Schreiben gar nicht vom Gläubiger stammt. Deshalb wird per Post (Einschreiben) gebeten ein Konto anzugeben dass auf den Gläubiger lautet.

Das Einschreiben kam dann ungeöffnet in einem Briefumschlag als Einschreiben zurück.

2 Wochen später steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür und die Anwälte fordern das Darlehen auf das Kanzlei-Konto zu überweisen.

Zuzüglich der Anwaltskosten aufgrund von Zahlungsverzug.

Da der Gläubiger dies in Auftrag gegeben und sich legitmiert hat, kann der Schuldner das Darlehen guten Gewissens auf das Kanzeli-Konto überweisen.

Ob es dann auf dem Konto des Gläubigers oder dessen Frau landet ist dann Sache der Kanzlei.

Wie sieht es denn nun aus mit dern Anwaltskosten und dem Gerichtsvollzieher?

Der Schuldner hat versucht Kontakt aufzunehmen um eine Frage zu klären, der Gläubiger hat von seinem Recht Gebrauch gemacht keinen Kontakt mit dem Schuldner zu haben (persönliche Befindlichkeiten) und einen Anwalt eingeschaltet, den er doch aber selbst zahlen muss.

Darüber hinaus hat der Gläubiger den Schuldner in Verzug gebracht.

Er hätte beim Mahnschreiben einen alternativen Kontakt angeben können (Anwalt) oder er hätte das Schreiben direkt an den Anwalt weiterleiten können, dann wäre die Sache schon lange erledigt.

Wie ist da die Rechtslage?

Anwaltskosten, Recht
Ausweg aus dem Gewinnspiel von PVZ Stockelsdorf, Paymentworld Europe und Arvato Payment. Bekomme Abbuchungen trotz Kündigung? Brauche dringend Hilfe!?

Moin,

Zuerst möchte ich sagen, dass ich selber weiß, dass ich einen riesen Fehler begannen habe.

Ich habe ca. vor 1 Jahr einen Anruf bekommen für ein Gewinnspiel. Ich habe dort meine Kontodaten angegeben und bei dummen Sachen zugestimmt.

Das Resultat: Ich bekomme seit dem jeden Monat eine Zeitschrift und habe in der Zeit 500 Euro verloren.

Die Abbuchungen sollte dreimalig in Folge sein für jeweils 67€.

Das habe ich akzeptiert und bezahlt. Trotzdem haben die noch einige Beiträge zusätzlich abgezogen. Kann ich mir die wieder holen?

Meiner Meinung habe ich rechtens gekündigt, aber trotzdem wurde mir weiter Geld abgezogen und ich weiß nicht wie die Unternehmen aufgebaut sind oder ob sie unter einem Hut stecken usw.

Ich bin ratlos und überlege damit zum Anwalt zu gehen.

Hier die Email:

Meine:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit kündige ich mein drei monatiges Abonnement bei Ihnen, welches am 1.12.2020 ausläuft. Die letzte Abbuchung wird am 1.11.2020 sein.

Ich bitte Sie mir eine offizielle Kündigungsbestätigung zu zuschicken.

Mit freundlichen Grüßen

Deren Antwort:

CVBC <service-send@collectvs.com>

Sehr geehrter Herr M.....,

Ihre Kündigung ist bei uns eingegangen.

Letzter Abbuchungstermin ist der 01.11.2020.

Wir bestätigen Ihnen hiermit die Kündigung (Service-Ende) zum Dezember 2020.

Genauso werden alle verbraucherrelevanten Daten aus der Adresskartei gelöscht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Service Team 

COLLECT BonusClub

Ich brauche dringend Hilfe! Habe im Internet schon schlimme Sachen über die gelesen. Soll ich nochmal eine Kündigung zu allen hinschicken, obwohl ich eigentlich nur bei einem Verein einen Vertrag habe?

Danke im Vorraus!!!

Geld, Recht
Wie kann man trotz Bafög sein angespartes Geld trotzdem "behalten"?

Ich würde gerne nach meinem Abi den freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr ablegen. In den letzten Jahren ist das Gehalt bzw. der Sold gut gestiegen für den Wehrdienst. Mein ursprünglicher Plan war es dort knapp 2 Jahre zu dienen und danach zu studieren (nicht bei der Bundeswehr). So, nun würde dort in rund 2 Jahren ein ordentlicher Sparbetrag zusammenkommen, falls man sein Geld nicht anderweitig verprassen würde. Nun beißt sich das aber mit dem Bafög-Freibetrag von 8200 Euro, da ich denke, dass dieser nach den 2 Jahren FWD überstiegen wird.

Ich finde so eine Regelung hat durchaus ihre Berechtigung, nur dann würde Ich einfach mein Studium direkt nach dem Abi anfangen, da sich der freiwillige Wehrdienst in dieser Konstellation nicht lohnen würde, es sei denn man könnt das Geld anderweitig verstauen. Falls es so eine rechtskonforme Methode gibt dann würde Ich sie benutzen aber irgendwie kommt mir das ganze sehr "nicht legal" vor, weshalb Ich hier fragen wollte ob man in meiner Situation den Wehrdienst antreten sollte und das Geld sparen könnte oder ob das ganze nichts bringt und ich stattdessen direkt mein Studium anfangen sollte.

Deswegen wollte Ich noch wissen was überhaupt als Vermögenswerte bei einem Bafög-Antrag berücksichtigt werden.

Ich meine klar, das Konto, Wertpapiere etc... aber was fällt alles noch unter dieses "etc". Zählen auch Schmuckgegenstände wie z.B. Uhren? Weil dann könnte man sein Geld in eine teurere Uhr stecken aber Ich weiß ja nicht...

Studium, BAföG, Bundeswehr, Recht
Jura oder lieber Dipl. Finanzwirt?

Hallo liebe finanzfrage,

ich habe vor kurzen mein Abi überaus gut beendet. Mit dem Ende der Schullaufbahn kam auch die Frage hoch, was ich nach der Schule machen sollte. Ich war leider komplett planlos/lost und hatte eigentlich nicht wirklich viele Ideen was ich machen sollte. Mein Talent lag in der Schule immer beim Thema Sozialwissenschaften wo ich auch stolz 15 Punkt im LK hatte, doch Rechtswissenschaft konnte ich mir auch immer gut vorstellen und bietet auch bessere Karierechancen.

Nach etwas längerer Zeit (indem ich nicht viel vorlegen konnte) haben meine Eltern mich dazu gebracht mich für eine duale Ausbildung zum Dipl. Finanzwirt (Beamte gehobener Dienst im Finanzamt) zu bewerben, wo ich auch sofort angenommen wurde. Allerdings hab ich mich zeitgleich auch für Jura an meiner Lieblings-Uni beworben und vor ein paar Tagen eine Zusage erhalten. Jura ist dort heiß begehrt und ich kenne auch viele Bekannte die abgelehnt wurden. Meine Eltern sind weiterhin für das duale Studium, ich allerdings unentschieden.

Ich bin seitdem hin- und hergerissen. Mein Herz möchte eigentlich Jura studieren, doch das Beamtentum finde ich auch sehr verlockend und Finanzwirt ist doch eigentlich am Thema Jura nah dran oder? Zudem kommt die Finanzierung, bei der dualen Ausbildung wird man bezahlt beim Studium nicht. Meine Eltern verweisen darauf, dass man nach 4 Jahren ebenfalls im Rahmen eines Förderungsprogramm des Finanzamtes Jura studieren kann. Man würde dann in den höheren Dienst aufsteigen, müsste allerdings während des Studiums immer noch Teilzeit bei der Behörde arbeiten. Könnte ich nicht einfach 6 Jahre lang Jura studieren und mich dann für den höheren Dienst bewerben? Das wäre zwar viel riskanter als der abgesicherte Beamtenweg aber schneller.

Wie gesagt ich bin eigentlich immer noch planlos und habe das Gefühl, dass mir das nach dem Abi alles viel zu schnell geht. Wisst ihr wo ich Hilfe zu diesem Thema finden könnte? Oder was für eine junge aufstrebende Person besser ist? Jura oder Dipl. Finanzwirt?

Beantworte gerne weitere Fragen in den Kommentaren.

Studium, Ausbildung, Finanzamt, Recht
Eskalation bei einem Streich , was für folgen jetzt?

Hallo , ich und ein Freund wollten ein Freund verarschen , da er schon eine Strafe bekommen hatte und dann noch eine Mahnung bekommen hatte . Nun hatte mir mein Freund es erzählt und mich dazu überzeugt Ihn damit zu verarschen , also habe ich mir ein Account bei Discord gemacht und mich als eine Firma ausgegeben . Ich meinte dann , das er die Mahnung jetzt zahlen muss weil ihm sonst eine Jugend freiheitstrafe droht und habe gesagt das er statt 14 € nur 11,50€ bezahlen muss . Ich weiß nicht wie , aber der Freund hat es echt geglaubt und hat dann diese 11,50 von Kollegen bezahlt bekommen . Jetzt ist das Problem das da noch 2,50€ fehlen und er muss das noch zahlen aber er kann nicht mehr wieder diese Kollegen informieren und sagen das er verarscht wurde und er doch 14 € zahlen muss , weil sonst eskaliert alles noch mehr . Aber er hat beweise das er 14 € zahlen muss und er hat Rechnung das Ihm diese 11,50€ gezahlt wurden und so weiter. Meine Frage wäre , könnten man diese 2,50€ noch bar zahlen und was für eine Straffe hätten ich und mein Freund bekommen , weil es ja wegen uns eskaliert ist und so . Ich bin 13 , mein Freund auch , aber der Freund der von uns so zu sagen verarscht wurde hat mir verziehen weil ich meinen Fehler eingesehen habe und mich entschuldigt habe , meine Freund aber nicht . Was würden dann alles passieren wenn man die Bank darüber informiert.

Finanzamt, Recht, Strafe
Klarna coeo Inkasso? Spam? Fake?

Servus! Hab irgendwann mal ein Klarna Konto eröffnet, glaube 1,5 - 2 Jahre her, zu dem Zeitpunkt U18, derzeitig immer noch.

Auf jeden Fall habe ich meine Karte und Handynummer registriert und meine Karte wieder herausgenommen da gar nichts ging, wollte halt Sachen online über SEPA Lastschrift bezahlen. Nie was gekauft und den Bums nie wieder geöffnet da nichts funktioniert hat…

Dachte, somit ende der Geschichte aber heute bekomme ich auf einmal eine SMS von 0176 62788852 mit folgendem Inhalt: "Wir haben Sie wegen einer Forderung der Firma Klarna Bank AB (publ) angeschrieben. Zur Bezahlung: http://s.coeo.de/weißnichtobichdenlinkpostendarf MfG coeo Inkasso". Fraglich schon das S vor der Domain, da auf der normalen Seite nicht vorhanden.

Den Link will ich nicht öffnen, bin also auf die Seite von coeo gegangen und sollte meine Referenznummer oder Aktenzeichen eingeben... sollte doch wohl der 10-stellige Code am Ende des Links sein? Nein nichts... diverse Website Viewer benutzt, leere Seite... denke ich zumindest ^^" will den Link ja selber nicht öffnen. Hab die Nummer auch im Netz gesucht aber nicht wirklich etwas gefunden.

Kann an der ganzen Sache was wahr sein? Bin mir gerade einfach unsicher und weiß, dass es Spam sein könnte aber ich vertraue gerade auf den Eindruck anderer. :)

Zudem danke fürs Durchlesen ^^

Nein es ist kein Spam 100%
Ja es ist Spam 0%
Inkasso, Recht, Inkassounternehmen, Klarna
Mahnung der KSP. Soll ich zahlen?

Ich grüße die Community,

erstmal ein paar Background Infos:

Mein Konto auf PayPal wurde gesperrt. Das war mir zu dem Zeitpunkt auch eigentlich egal, da ich keine Lust mehr auf den Saftladen habe.

Dann hat aber jemand sein Geld via PayPal dank des Käuferschutzes zurückgezogen. Folglich ging mein Paypal Konto ins Minus. Ich habe versucht, auf mein PP Konto das Geld wieder einzuzahlen. Das ging aber nicht, Aufgrund der Sperre. Daraufhin rief ich den PP Kundenservice an. Dort wurde mir eine IBAN gesagt, auf der ich einzahlen kann. Nach ein paar Tagen schaute ich nach und ich war weiterhin im Minus. Ich rief erneut an, wurde an die Kontosicherheit weitergeleitet, und mir wurde gesagt, dass ich eh keine Zahlungen empfangen kann, egal wie, da mein Konto ja gesperrt ist.

Dann wurde mir gesagt, dass der Fall an die KSP Rechtsanwälte weitergeleitet wurde und ich nichts machen kann, außer auf den Brief zu warten.

Das war mir natürlich zu Blöd und ich rief erneut den PP Kundenservice an.

Mit "Erfolg": Dort wurde ich wieder an die Kontosicherheit weitergeleitet und mit wurde gesagt, dass die es nun direkt über meine Kreditkarte einziehen werden. Dies ist am 09. August geschehen (also an dem Tag bekam ich eine Mail, dass ich nicht mehr im Minus bin). Ich solle als Nachweis, dass ich davor versucht habe, via Banküberweisung mein Konto auszugleichen, meinen Kontoauszug hochladen. Dafür wollte mir PayPal eine Mail schicken, der einen Link enthält. Dies könne etwas dauern. Nach 2 Tagen kam nichts und ich rief erneut an. Am Telefon hat man mir dann den Link genannt und ich habe die Dokumente hochgeladen.

Jetzt zur eigentlichen Sache:

Ich habe meinen Kontoauszug dann hochgeladen. Auf meinem Kontostand stand 30.07.2021. Die Buchung/Wertstellung war aber am 02.08. PayPal hat die Forderung angeblich am 01.08. an die KSP weitergeleitet. Da frage ich mich zuerst, 1.8. das ist doch ein Sonntag. Da arbeitet doch niemand. Wäre es bei der KSP am 02. eingegangen, dann hätte es mit meiner Zahlung ja theoretisch klappen können.

Hat es aber nicht. PayPal meinte, es sei zu spät.

Die eigentliche Forderung von ca. 50€ wurde am 09.08. beglichen. Der Brief der KSP war auf den 10.08 datiert und kam am 11.08 (heute) an.

Was soll ich jetzt machen? Soll ich die Gebühren (80€) von KSP zahlen, was ich nicht will, weil das einfach übertrieben hoch ist? SchlussendIich ist ja der offene Betrag bei PayPal einen Tag vor der Versendung des Briefes erfolgt. Ich bin gerade mit der Situation überfordert und hoffe, dass hier vlt der ein oder andere Anwalt, Richter, was weiß ich ist, der mir eine Antwort geben kann.

Inkasso, paypal, Recht, Zivilrecht, Mahnung

Meistgelesene Fragen zum Thema Recht