Wasserschaden - wer zahlt den Notklempner?

1 Antwort

Du schreibst beim anschließen des Wassers ...

Bedeutet das, dass DU dort etwas anschrauben wolltest, oder hast Du Dich nur etwas unglücklich ausgedrückt und das öffnenedes Wasserhans gemeint?

Also wenn Du etwas ander Wasseranlage schrauben wolltest, könnte man Dir zur Last legen, dass Du an der Anlage ncihts zu schrauben, bzw. zu verändern hättest.

Sonst ist ein Rohrbruch wohl ein Schaden an Dach und Fach und wird als Leitungswasserschaden von der Gebäudeversicherung getrgen. Dazu gehört dann auch der Notklempner.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.