Nach Restschuldbefreiuung Forderungen aus altem Schuldanerkenntnis?

1 Antwort

Die Restschuldbefreiung befreit von den Schulden, auch von Titeln udn anerkenntnissen.

Im unterschied zur Verjährung, wo die Schuld bestehen bleibt udn man lediglich die Einrede der verjährung geltend machen kann, ist die Schuld nach der Restschuldbefreiung erloschen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.