Nur mit Mehrheitsbeschluss gegen das Rauchen auf Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage?
Darf in einer Wohnungsanlage nur mit Mehrheitsbeschluss der Eigentümer das Rauchen in allen gemeinschaftseigenen Räumen verboten werden?
2 Antworten
![](https://images.finanzfrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279255000)
Das ist, wenn nicht in der Vereinbarung bzw. Teilungserklärung schon geregelt, tatsächlich durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer zu regeln. Also dieser Beschluss des Rauchverbots ist sicher wirksam.
![](https://images.finanzfrage.net/media/user/wfwbinder/1470055870007_nmmslarge__107_24_509_509_4fecf65d59e9511fcc0019d694cf5530.jpg?v=1470055872000)
Was steht in der Satzung zu solchen Beschlüssen? Da müßte für solche Fälle ein Passus sein.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.