Darf Mann als Unternehmer die Rechnung eines anderen Unternehmers kürzen bei voll erbrachter Leistun

2 Antworten

es ist in der Wirtschaft leider eingerissen, dass es Unternehmer (aber auch Privatleute) gibt, die nach erbrachter Leitung sagen, 10 % vom Preis runter und Cash, oder klagen sie .

Ist keine gute Sitte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Wenn die Leistung ordnungsgemäß erbracht und in Rechnung gestellt wurde, dann sicher nicht. Dann wird über den gekürzten Betrag eine Klage oder gerichtliches Mahnverfahren geradezu herausgefordert. Wo aber Fehler in der Abrechnung gemacht werden und dies der Schuldner bemerkt, kann er von sich aus und bedenkenlose, soweit er die Fehlleistung selber ohne Fachmann einschätzen kann, sie um den falschen Betrag kürzen.