Hallo Community ich habe ein kleines Problem (ALG 2 total unverständlich für mich, Jobcenter aufhebungsbescheid missverständlich?

Ich bin aus privaten problemen mit schulden machen weggezogen, hab mein JC Bescheid gegeben und bin allen nachgekommen, jetzt habe ich so ein brief bekommen 8 seiten lang und ich verstehe gar nix.

Also erst steht ;Aufhebung der Bescheide vom 17.05.20 , 21.11.2020 ,17.05.2021

die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB X werden ab dem 01.06.21 ganz aufgehoben.

Grund für die Aufhebung der Entscheidung:

Umzug und dadurch wechsel der Zuständigkeit.

Sie ziehen zum 01.05.2021 um örtlich zuständig ist der Träger, in dessen Zuständigkeitsberreich Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben(Paragraph 36 SGB2). Da Sie ab 01.5.2021 nach so und so umziehen, ist ab 01.05.2021 Jobcenter soundso für sie zuständig.

Diese Entscheidung beruht auf Paragraph 40 Absatz 1 und 2 SGB II und paragraph 330 Absatz 3 des Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit paragraph 48 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) und paragraph 6, 36.

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Die Bescheide vom 17.05.20, 21.11.2020 und 17.05.21 waren alle samt änderungsbescheide.

der vom 17.05.2020 beinhaltet;

Sehr geehrte Blabla, ich bewillige ihnen für die Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021

folgende leistungen:

monatlicher gesamtbetrag für juli 2020 bis juni 2021 in Höhe von €

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der bescheid vom 21.11.2020

Änderungsbescheid

Sehr geehrte Blabla,

für Sie ändert sich die Höhe der Leistungen um nach dem zweiten Buch usw.

Monatlicher Gesamtbetrag für Januar.21 bis Juni.21 €

Die leistungen werden monatlich im vorraus bezahlt.

Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide werden insoweit zum 01.01.2021 aufgehoben.

Begründung;

Ihr Leistungsfall wird ab dem 01.01.2021 aufgrund folgender Änderung neu berechnet:

blablabalaba

In dem vom deutschen Bundestag am 05.11.2020 beschlossenen Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe wurde das und das beschlossen.

So und jetzt eben dieser aktuellste Bescheid anbild.

Dabei ist keine Berechnung nichts, gar nichts nur 9 Seiten Belehrungen.

Also ich bin davon ausgegangen das wenn ich umziehe dies mitteile und dann ein monat zu viel bezahlt bekommen habe, ich das zurück zahlen muss, selbst verständlich.

ich habe sogar noch ein stückweit erklärt in einem brief warum ich umgezogen bin und das musste fix gehen (u.a. sind es schwerwiegende gründe ich war in gefahr)

und habe meine NEUE Telefonnummer für Rückfragen hinterlassen aber nix kam.

Bedeutet das die heben mir rückwirkend alles Geld auf? Das geht nämlich aus dem Blättern gar nicht hervor !

Ab dem 01.6.21 wäre mein Alg 2 ausgelaufen und ich bin zum 01.5. umgezogen.

also ist ein Monat differenz.

Es steht noch dabei ich kann widerspruch einlegen, innerhalb eines Monats.

Kennt sich wer hier aus, bedeutet das ganz einfach jede Geldleistung wurde aufgehoben? Ohne das die mir irgendwas vorrechnen im Brief?

hier ist die zweite Seite:

KENNT SICH WER AUS HILFE

Bild zu Frage
ALG2, Arbeitsagentur, Hartz IV, jobcenter, Recht
Vermieter behält Kaution vom Jobcenter ,Ex Mieter Alg2 Empfänger werden durchs Jobcenter 10 % pro Monat vom Alg2 Geld abgezogen, was kann man machen?

Vermieter behält Kaution vom Jobcenter ,Ex Mieter Alg2 Empfänger werden durchs Jobcenter 10 % pro Monat vom Alg2 Geld abgezogen, was kann man machen?

Hallo es geht um einen Vermieter der sehr viel Geld und Wohnungen hat , das Jobcenter hat auf direktem Wege im Jahr 2020 die Kaution an ihn gezhalt . Der Vermieter behält die Kaution einfach.

Der ehemalige Mieter ist Alg2 Empfänger und ihm werden durch das Jobcenter jeden Monat 10 % von seinem Alg2 Geld abgezogen , zur Tilgung der Kaution.

Das Jobcenter hat 2020 die Kaution auf Antrag des Alg2 Mieters an den Vermieter gezahlt.

Der Alg2 Empfänger ist schon seit ein paar Monaten ausgezogen und hat erst Monate später erfahren das der Vermieter die Kaution behalten hat.

Alle Emails an den Vermieter der vor dem Auszug noch sehr gesprächig war werden nicht beantwortet.

Der Mieter hat die zuständige Sachbearbeiterin beim Jobcenter angeschrieben , und die meint der Mieter soll sich darum kümmern das der Vermieter die Kaution zahlt.

Die Emails an die zuständige Jobcenter Abteilung für bessere Hilfe oder Beratung werden von der gesamten Abteilung nicht beantwortet .

In der Abtretungsvereinbarung heisst es : Die Forderung nebst Zinsen ist bei Fälligkeit unmittelbar von dem Vermieter/der Vermieterin an die Gläubigerin, Stadt ....Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Rückabwicklung , Sparkasse ..., auf Iban:DE.... (Stadtkasse), unter Angabe des Mieters und des Sammelverwahrkontos .... zu erstatten.

Was kann man in dem Fall machen ?

Den Jobcenter Mitarbeitern ist es scheinbar egal das der Vermieter die Kaution klaut und der ehemalige Mieter sie bezahlen muss laut Jobcenter.

Vielen Dank an alle die den langen Text gelesen haben und Hilfe leisten um das Problem zu lösen.

Hartz IV, jobcenter, Kaution, Mieter
ALG II und Auszahlung einer privaten Unfallversicherung?

Hallo,

folgende Situation:

Ich hatte weniger als 100€ auf meinem Konto als ich im Februar 2021 mein Studium abbrechen musste und ALG II beantragte. Der Antrag ging recht schnell und seit März erhalte ich monatlich ALG II. Im Juni 2019 hatte ich einen Unfall, bei dem ich meinen rechten Fuß stark und dauerhaft verletzte. Mein Vater hatte vor Jahren eine private Unfallversicherung für mich abgeschlossen. Bei der privaten Unfallversicherung habe ich nun Invaliditätsansprüche geltend gemacht. Die Unfallversicherung hat mir vor Kurzem geantwortet und mir 2% der Versicherungssumme auf mein Konto überwiesen (3000€). Ich bin 31 Jahre alt, mein Schonvermögen ist also 4650€. Ich bin jetzt immernoch unter meinem Schonvermögen, auf meinem Konto sind zur Zeit 3021€. Seit 2 Wochen bin ich auch in einer Maßnahme vom Jobcenter, die mir eine Umschulung gibt.

Ich habe jetzt voller Panik versucht selbst zu recherchieren.

Wenn ich es richtig verstanden habe: Dadurch dass ich das Geld nicht bereits besessessen habe, als ich den Antrag gestellt habe, ist es kein Vermögen und Schonvermögen ist also egal?!

Zahlungen aus einer privaten Unfallversicherung sind anscheinend Einkommen?

Bedeutet das jetzt, sobald ich dem Jobcenter die 3000€ für meinen kaputten Fuß melde, wird mir ALG II abgesprochen, ich muss die 3 Monate Zahlungen zurückzahlen, ich verliere all mein Geld, bin wieder bei 0, zusätzlich verliere ich meine Umschulungsmaßnahme, werde also in den totalen Ruin geworfen?

Ich weiß nicht mehr weiter...

ALG II, Hartz IV, Unfallversicherung, Arbeitslosengeld II
ALG II - Erstwohnsitz kostenfrei, Zweitwohnsitz Kosten?

Sehr geehrter Anwalt,

ich wurde zum 01.10.2020 arbeitslos. Hatte seit 2019 einen Erst- und Zweitwohnsitz.

Am Erstwohnsitz entstehen mir keine Kosten, am Zweitwohnsitz zahle ich die Miete.

Während des Bezuges von ALG I wurde mir das ALG I und sogar Wohngeld bei der Wohngeldstelle des Zweitwohnsitzes genehmigt.

Zum 01.06.2021 falle ich in den Bezug des ALG II, die Wohnsituation mit dem Erst- und Zweitwohnsitz soll weiterhin so bestehen bleiben.

Wie kann ich es beim Jobcenter des Erstwohnsitzes durchsetzen, Dass dieses mir die Kosten für den Zweitwohnsitz bezahlt.

Es sind Vorteile von beiden Wohnsitzen zu vermerken.

1. Bessere Möglichkeiten an einem der Wohnsitze bzw. im Umkreis und dazwischen einen Arbeitsplatz zu erhalten. Da der Weg zur Arbeit viel kürzer wäre. Somit die Verspätungen bzw. Ausfallquote niedriger wäre. Geringe Fahrkosten.

2. Ich muss mich nicht zwischen den Wohnsitzen entscheiden, so kann ich weiterhin offiziell an beiden Orten wohnen.

3. Durch die doppelte Haushaltsführung kann ich aus beruflichen Gründen nach der Anstellung monatlich bis zu 1.000 Euro an Unterkunftskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

4. Soziale Kontakte zur Familie, zu Freunden und Bekannten, an beiden Wohnsitzen bleiben erhalten und können gepflegt werden, so wie soziale Bindungen an meinem Heimatort bleiben bestehen.

5. Absehbarkeit und Dauer der auswärtigen Beschäftigung wäre gewährleistet.

6. Langfristig ist der Zweitwohnsitz deutlich günstiger als dauerhaftes Übernachten im Hotel oder pendeln von 55 km einfacher Strecke. Da ich kein Pendler bin.

7. Einsparungen bei der Kfz-Versicherung. Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig vom Wohnort. Niedrigere Beiträge bei der Kfz-Steuer.

8. An meinem Zweitwohnsitz werden zwei Pflegebedürftige meinerseits gepflegt und unterstützt.

9. Somit ist es gewährleistet, dass ich zur Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt jederzeit und in kürzester Entfernung zur Verfügung stehe.

10. Die Postadresse ist die Wohnanschrift meiner Eltern angegeben, diese Befindet sich zwischen dem Erst- und Zweitwohnsitz. Sonst bin ich jederzeit telefonisch und per E-Mail erreichbar.

11. Seit Beginn der Arbeitslosigkeit bin ich ohne nennenswerte Verzögerung in der Lage, auf schriftliche oder mündliche Anfragen oder auch auf Angebote seitens der ARGE zu reagieren, da diese wie beschrieben an die Postanschrift geleitet werden und an meine E-Mail Adresse. Zusätzlich ist es mir möglich persönliche Termine bei der zuständigen ARGE jederzeit pünktlich wahrzunehmen.

Soweit so gut.

Ich hoffe Sie können mir bei meinem Anliegen rechtlich weiterhelfen.

Mit Freundlichen Grüßen und Dank im Voraus.
ALG II, Hartz IV, Zweitwohnsitz
Unterhaltspflicht für arbeitslosen Ehepartner?

Hallo,

ich möchte mich von meinem Ehemann trennen, da er aggressiv und handgreiflich mir und den Kindern gegenüber ist. Ich habe das lange mitgemacht, aber ich möchte meine Kinder jetzt da rausholen und ihnen ein normales Leben ermöglichen.

Wir sind seit 10 Jahren verheiratet. Wir leben schon seit knapp einem Jahr getrennt in unserer gemeinsamen Wohnung und teilen uns auch kein Zimmer. Er weigert sich auszuziehen und ich kann keine Wohnung als alleinerziehende mit zwei Kindern finden, die auch bezahlbar ist.

Ich habe bislang den Gang zum Anwalt gescheut, weil ich ihm nicht mein lebenlang Unterhalt zahlen möchte. Ich habe mein ganzes Leben darauf hingearbeitet auf eigenen Beinen zu stehen, habe endlich einen guten Job mit überdurchschnittlich guten Verdienst - trotz Corona. Ich war quasi ständig die Alleinverdienerin, da mein Ehemann ständig in der Probezeit gekündigt worden ist und ihn keiner einstellen wollte. Er macht sich auch keine Mühe eine Arbeit zu finden und auf eigenen Beinen zu stehen. Er liegt lieber den ganzen Tag auf der faulen Haut oder trifft sich mit Freunden. Das heißt er ist momentan arbeitslos und müsste bei Trennung Hartz 4 beantragen. Wäre ich dann unterhaltsberechtigt, obwohl ich dann alleinerziehend vollzeittätig bin und die Kinder bei mir leben würden.

Ich hoffe es liest Jemand den langen Text. Danke.

Hartz IV, scheidung, unterhalt, unterhaltsrecht, Trennungsjahr
Alg2 beantragen ü25 lebe mit Familie?

Ich möchte ALG2 beantragen, lebe mit meinen Eltern und Geschwistern in einem Haus. Alle ü25.

Ich muss keine Miete zahlen und auch kein Wasser und Strom. Ich muss jedoch den rest selber zahlen (essen, Medikamente usw.)

Bei dem Formular gibt es unter 3.2 "Meine Wohnsituation". Kann ich da alleine leben ankreuzen oder muss ich was anderes ankreuzen.

Ich brauche nur den Regelsatz und bekomme sowieso nicht mehr. Ich bekomme momentan noch ALG1 bis ende Februar 21. Ich bin Gehbehindert und auch Herzkrank.

Mir wird immer gesagt das ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, zumindest sagt das die Dame am Telefon beim Jobcenter. Meine Familie weigert sich jedoch Ihr einkommen oder andere Finanzielle Daten raus zu geben. Das Haus gehört meiner Mutter. Ich habe im obersten Stock meine eigene Etage mit Bad.

Das heißt nicht das ich bis ende Februar arbeitslos sein möchte. Das Arbeitsamt hat aber gesagt das ich meine alte Stelle aufgrund meiner Krankheiten nicht mehr ausüben kann und eine Umschulung machen sollte. Ich begrüße das auch. Leider geht aufgrund von Corona nichts. Das Amt wollte mich in eine Einrichtung bringen wo ich eine Umschulung in Aussicht ziehen kann und auch da übernachten kann. Die Ärzte sind leider dagegen, da ich zu Corona Risikogruppe gehöre. Das Amt hat mir gesagt das ich mich schon mal um alg2 kümmern soll und in Zukunft die Umschulung trotzdem über das Amt läuft.

Danke

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Hartz IV, Jobcenter Amt
Weiterbewilligung ALG II abgelehnt, Kinderzuschlag + Wohngeld beantragen?

Hallo an alle zusammen.

Ich bin gerade etwas am verzweifeln.

Unser Weiterbewilligungsantrag für ALG II wurde abgelehnt, mit der Begründung wir können unseren Lebensunterhalt durch vorrangige Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag) bestreiten.

Ich muss dazu sagen, mein Lebensgefährte und ich sind bereits seit länger Zeit krankgeschrieben und gesundheitlich eingeschränkt.

Nun fällt durch die Ablehnung auch unsere Krankenversicherung weg und ich stehe mit 3 Kindern da. Leider bin ich aber auf ärztliche Hilfe angewiesen und benötige die Krankenversicherung.

Ich habe mich bereits bei der Krankenkasse informiert, es bleibt nur die "freiwillige" GKV, die mich im Monat knapp 190€ kosten soll.

Nun ist der Antrag bei der Familienkasse und bei der Wohngeldstelle auch nicht von heute auf morgen bearbeitet, so dass wir momentan von Krankengeld und Kindergeld leben. (Mietzahlung, Strom, etc gestaltet sich sehr schwierig)

Laut Jobcenter bekommen wir angeblich 220€ Kinderzuschlag, Wohngeld kann ich ja noch nicht sagen, wird aber bestimmt auch nicht die Welt sein.

ALGII Aufstockung lag bei etwa 500€.

Wenn ich nun aber die Krankenversicherung und Kita-Essen allein bezahlen muss, liege ich doch wieder unterhalb des ALGII Satzes!?

Widerspruch habe ich natürlich eingelegt, da ich vermute, dass die Ablehnung eher mit der Krankschreibung zu tun hat, sprich ich lt. Paragraph 7 nicht erwerbsfähig bin. (wurde u.a. mit diesem Paragraphen begründet, nicht hilfsbedürftig)

Kann mir hier irgendjemand weiterhelfen, ob das alles so rechtens ist? Und ggf raten was ich ausser dem Widerspruch und den Anträgen bei den anderen Stellen tun kann?

Weiß evtl. auch jemand, ob ich mit einer Gesundschreibung (nur wegen des Amtes, obwohl mein Gesundheitszustand etwas anderes sagt) wieder beim Jobcenter gemeldet bin?

Ich danke schon einmal für entsprechende Antworten.

LG

ALG II, Hartz IV, jobcenter

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