Fahrkostenübernahme bei Hartz IV Empfänger zum Gerichtstermin

2 Antworten

Zitat aus: http://www.hartziv.org/sonderbedarf-darlehen.html

"Hinsichtlich der Einordnung einmaliger Bedarfe bleibt es dagegen bei der geltenden Regelung. Entstehen für Hilfebedürftige deshalb in bestimmten Lebenssituationen besondere einmalige Bedarfe, können diese auch weiterhin mit den Mitteln des § 24 SGB II befriedigt werden, wenn dieser einmalige Sonderbedarf nachgewiesen wird und die Leistungserbringung erforderlich ist, um den Lebensunterhalt des Hartz IV-Empfängers zu sichern."

.. und nach wie vor kann nicht jeder Sonderbedarf - z.B. Beerdigungskosten oder auch obige Kosten - im Rahmen des SGB II übernommen werden.

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Geh mit deinem ALG II- Bescheid, der Ladung und einem Ausdruck der DB-Verbindungs-und Kostendaten zum örtlichen Amtsgericht.

Wenn ich mich recht erinnere, bekommst Du dann deine Fahrtkosten im Voraus ausgezahlt.

Hab das durch Zufall mal vor ein paar Jahren im Geschäftszimmer des hiesigen Amtsgericht mitbekommen. Die gesetzlichen Regelungen dafür kenne ich aber nicht, ebenso wenig, ob das heute auch noch so ist.