Arbeitlosengeld II, selbstgenutztes Wohneigentum, Teilvermietung

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Das ist so gemeint, daß Du Mieteinnahmen hernehmen kannst, wenn Deine Kosten für die Wohnung nicht gezahlt würden, das ist aber nicht der Fall. Und daher rechnet das Jobcenter Deine Mieteinnahmen natürlich auf Deinen Bedarf an, denn wer sich selber (auch wenn nur zum Teil) finanziell unterhalten kann, bekommt kein oder weniger Alg II vom Jobcenter. Sorry. Vielleicht kannst Du bis zum Rentenbeginn noch eine befristete Beschäftigung finden um aus Alg II rauszukommen, ich wünsche es Dir.