ALG2 und Zweitwohnsitz bei Partner anmelden?

2 Antworten

Sozialtransfer (= Hartz IV, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) soll das ExistenzMINIMUM sichern. Luxus einer Zweitwohnung ist dabei nicht vorgesehen (so wie schon @Andri123 schreibt).

Du kannst Deinen Freund besuchen, auch paar Tage mit Übernachtung, ohne dass dies irgendwelche Auswirkungen bezüglich Deiner eigenen Wohnung hat. Maßgebend dabei ist, dass dort Dein Kühlschrank normal gefüllt ist, die Wohnung (an kalten Tagen) geheizt, die Blumen gegossen werden usw., dass also ersichtlich ist, dass Du dort tatsächlich wohnst.

Willst Du gänzlich oder über weite Zeitschrecken bei Deinem Freund wohnen, ist es zumindest aus Sicht des Sozialtransfers angebracht, Deine jetzige eigene Wohnung zu kündigen. Natürlich kannst Du versuchen, eine Ausnahmegenehmigung aufgrund Deines Gesundheitszustandes vom Jobcenter zu bekommen - ich bezweifle allerdings den Erfolg Deines Wunsches.

Leider schreibst Du nicht, worum es sich bei Deiner Erkrankung handelt. Deshalb ist es uns nicht möglich, uns weitere Vorstellungen davon zu machen, warum Du Dich in einer gesundheitlichen Lage befindest, in der Du unbedingt über große Zeitabstände ständige Fürsorge Deines Freundes benötigst.

Eine solche Fürsorge durch Deinen Freund ist doch aber auch gar nicht möglich, schließlich arbeitt er Vollzeit.

Du schreibst, "wenn ich mich dort öfters aufhalten würde, würde er mehr Nebenkosten an die Vermieter zahlen müssen". Was genau verstehst Du denn unter dort "öfters aufhalten" - ununterbrochen monate- oder jahrelang? - Jedem Mieter ist es erlaubt, Besuch zu empfangen, auch übernachten darf der Besuch in der Mietwohnung.

Der Deutsche Mieterbund dazu:
Besuch
https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/mietrecht-a-b-c/besuch.html

Und hier ein Anwalt:
Besuch in der eigenen Wohnung
https://www.anwaltonline.com/mietrecht/tipps/1118/besuch-in-der-eigenen-wohnung

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Falls Du in Erwägung ziehst, vollständig zu Deinem Freund zu ziehen, solltest Du wissen: Ein Jahr wird allgemein davon ausgegangen, dass unverheiratet Zusammenlebende keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne der Jobcenter-Gesetze darstellen. Danach wird eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt. Bedarfsgemeinschaft bedeutet ein eheähnliches Verhältnis, in dem beide füreinander einstehen wie Eheleute. Dieses Füreinandereinstehen bedeutet, dass einer für den anderen auf jeden Fall unterstützend da ist, auch finanziell. Macht zum Beispiel einer horrende Schulden, steht der andere mit dafür gerade usw. - Dass keine solche Bedarfsgemeinschaft existiert, muss der Transferbezieher dann glaubwürdig erklären / nachweisen.

Du schreibst, dass Dein Freund zwar Vollzeit arbeitet, dass er aber auch unterhaltsmäßig für seine Kinder aufkommen muss. Wenn also Dein Freund finanziell für Dich aufkommen müsste, dies aber nicht kann, würde er - trotz eigener Vollzeitstelle - ebenfalls "Kunde" des Jobcenters werden mit all seinen Vor- und Nachtteilen. Lies dazu dies:

"Sippenhaft" der Hartz IV Bedarfsgemeinschaft http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a280d3250b.php

Willst Du bei Deinem Freund vollständig einziehen, könnte ein Untermietverhältnis die Lösung sein. Damit wäre es ausgeschlossen, dass Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, sondern Untervermieter und Untermieter. Dies müsste räumlich möglich sein, und der Vermieter Deines Freundes müsste dies genehmigen. Bezüglich Jobcenter gilt dann:

Untermietvertrag bei Hartz 4: Was ist zulässig?
https://www.hartz4.de/untermietvertrag/

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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren und lies auch dies: Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System? http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

Wie jetzt? Das jobcenter bezahlt Deine Wohnung, in der Du gar nicht mehr lebst?

Der Begriff "Zweitwohnsitz" kommt m.E. im Gesetz zu Hartz-IV gar nicht vor, da nur die Kosten für einen existentiell notwendigen Wohnsitz übernommen werden.

Wenn Du bei Deinem Partner einzieht, solltest Du das beim jobcenter melden. Bitte auf das Timing achten (z.B. Kündigungsfrist).

Im ersten Jahr des Zusammenlebens darf das jobcenter nicht von einer Einstehensgemeinschaft ausgehen, sodass Ihr keine Bedarfsgemeinschaft wäret.