Wenn ich erbe, geht alles an die ARGE ?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Deine Mutter 81 Jahre alt ist, bist Du vielleicht vor dem 1.1.1948 geboren?

Wenn ja, hast Du insoweit Glück, dass Dein Schonvermögen pro Lebensalter 520 Euro beträgt:

"Vor 1948 Geborene haben einen Vermögensfreibetrag von 520 Euro je Lebensjahr."

siehe hier, 3. Absatz:

http://www.sozialhilfe24.de/news/897/aeltere-arbeitslose-oft-schnell-im-hartz-iv-bezug/

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Hole Dir auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen Beratungsstelle wie dieser:

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst

(in dem Fall ist möglicherweise die Beratung von Angesicht zu Angesicht sinnvoll !!!) und

040 22 75 74 73 wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

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Erbst Du außerhalb des ALG II-Bezuges, gilt das Erbe als Vermögen (was es ja auch tatsächlich ist). Wirst Du danach (auch unmittelbar danach) ALG II-Bezieher, steht Dir das ganze Schonvermögen zu.

Erbst Du innerhalb des ALG II-Bezuges, zaubert die Arge aus Vermögen flugs Einkommen, von dem Du in etwa auf dem "Hartz IV"-Niveau leben sollst.

Obwohl also dasselbe geschieht (Erbschaft), werden Menschen außerhalb und innerhalb des ALG II-Bezuges grundverschieden behandelt - eine Ungleichbehandlung, die von Gerichten auch noch abgesegnet wurde (erkundige Dich genau bezüglich Deines Bundeslandes!!).

Die Erbschaft (= Ableben Deiner Mutter) ist ja terminlich nicht einplanbar, d.h., Du kannst Dich nicht 1 Monat vor Erbschaftsanfall von der Arge abmelden und nach Erbschaftsanfallwieder anmelden, geht ja nicht.

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Ob und welche Tricks es gibt, um Dein Schonvermögen zu retten, kann auch auf Dein Bundesland ankommen. Bitte hole Dir unbedingt fachkundigen Rat dazu. Die von mir genannte Beratungsstelle ist sehr gut.

Falls Du in Deiner Nähe ebenfalls eine gute (behördenunabhängige !!) Beratungsstelle kennst, kannst Du ja bei beiden nachfragen.

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Ich bin sehr interessiert am Ergebnis Deiner Nachforschungen und bin Dir dankbar, wenn Du mir hier unter meiner Antwort oder mir direkt per Hauspost (dann als "Freundschaftsangebot" mit Stichwort "Erbschaft") mitteilst, welche Auskunft Du erhalten hast.

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Bezüglich des Hauses wurde Dir ja schon eine gute Antwort gegeben. Frage auch diesbezüglich bei den Beratungsstellen nach.

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Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner Nachforschung und die Möglichkeit, Dein Schonvermögen zu retten.

Ach ja, die Sache mit dem Verzicht = Ausschlagung des Erbes. Das kann nach hinten losgehen (mutwilliges Arm-machen oder so ähnlich heißt das).

Erkundige Dich auch diesbezüglich - da gibt es unterschiedliche Ansichten.

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Super Antwort. Vielen vielen Dank. Es geht ja wirklich nur um ein ganz kleines Erbe. Ich hoffe, das ich sowieso bald eine Arbeit finde, ich bin schon seit einem Jahr in einem 1-Euro Job, und hoffe doch, das mal was klappt. Schönen Abend noch und vielen Dank.

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@Alice1

Für diejenigen, die mit ALG II leben, also unter dem Existenzminimum (!) sind ein paar Tausend Euro Schonvermögen ein Riesenvermögen, das ich jedem gönne. Das bedeutet doch:

Sich etwas besser ernähren, mit Freunden mal Essengehen, Schuhe kaufen, wenn von den alten die Sohlen durch sind, (endlich) einen Wintermantel kaufen, keine Angst haben, dass die Waschmaschine kaputt geht, ein Fahrrad kaufen, einen kleinen Urlaub machen ...

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Erkundige Dich auf alle Fälle - schon zur Beruhigung Deiner Mutter. Die hat Euer Erbe doch lange gespart, und zwar für Euch. Die Vorstellung, dass Ihr nichts davon haben könntet, macht sie doch sicherlich unglücklich ...

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Für einen guten festen Job drück ich Dir ganz fest die Daumen.

LG cyracus - vielen Dank fürs Sternchen.

:-)

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Die ARGE bekommt keinen Cent vom Erbe.

  • Es kann lediglich sein, das Du solange keine Leistungen bekommst, bis das ererbte Vermögen die Höhe des Schonvermögens erreicht hat.

  • Ist das Erbe in einem Tstament in irgendeiner Form aufgeteilt, oder bekommen die beiden erben einfach nur jeder die Hälfte? Man könnte nämihc gg. schon effekte erreichen.

  • Wenn Du z. b. da Haus erben würdest, könntest Du darin wohnen, es würde dann lediglich der Betrag für die Nettomiete wegfallen. Nur mal als Beispiel.

Danke. Mein Bruder und ich erben je zur Hälfte. Aber was ist das Schonvermögen ? Denn das Erbe ist allerhöchstens 30.000 (Haus inkl.)

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@Alice1

Das Schonvermögen, ist das Vermögen des Antragstellers, das "geschont wird" was er also nciht verbrauchne muss, bevor er ALG II bekommt.

150,- Euro pro Jahr Lebensalter, mindestens 3.100,- Euro. wer also 50 st 7.500,- Euro.

Dazu 750,- Euro pro Jahr Lebensalter für Vermögen in Altersvorsorge (also z. B. Rentenversicherungen). Die auszahlung darf aber frühestens mit dem 60 Lebensjahr beginnen.

Ich denke mal, ihr bekommt eine Lösung hin.

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