Jobcenter bewilligt rückwirkend Darlehen 2300€ ab 1.8 für Mietschulden - die dann am 10.08 vom Opa beglichen wurden? Was tun?

Hallo,

Ich beziehe Bürgergeld ehemals Hartz 4 seit 7 Jahren.

Seit 6 Jahren bezahlt mir das Jobcenter eine Wohnung.

Innerhalb von 6 Jahren bin ich durch Mietschulden und nicht begleichen von Nebenkostenabrechnung & 2 Mietrückständen auf ca 2300€ Mietschulden gekommen.

Ende Mai 2023 drohte mir eine fristlose Kündigung wenn der Betrag nicht sofort oder in Raten überwiesen wird.

Seit 2016 habe ich auch einen gesetzlichen Betreuer der mir aufgrund einer Erkrankung die Leistungen vom Jobcenter beantragt hat.

Im dritten Quartal 2022 gab es einen Betreuerwechsel.

2023 hat der Betreuer das Bürgergeld fristgerecht angefordert, allerdings kam ein Schreiben zurück dass noch Kontoauszüge fehlten.

Der Betreuer ist Anwalt und die Angestellte macht den Betreuerjob, sie hat mich dazu aufgefordert sehr kurzfristig (1 Tag bevor sie in Urlaub fliegt) ihr Kontoauszüge zu bringen & ihr NK Kosten Abrechnung zu schicken. Die Zeit hatte ich nicht.

Somit kam mein Bürgergeld 1 Monat später rückwirkend

Der entscheidende Punkt:

Von Seite des Betreuers wurde Antrag auf Darlehen zur Begleichung der Mietschulden gestellt, den ich komplett vergessen habe, ich habe dem Sachbearbeiter beim Jobcenter nur dir fehlenden Kontoauszüge geschickt (der Betreuer konnte einige Kontoauszüge nicht anfordern da er teilweise Probleme hat mit meiner Bank)

Noch ein wichtiger Punkt:

Gleichzeitig zur Antragstellung auf ein Darlehen zum Bezahlen der 2300€~ an Mietkosten am den Vermieter hat mich die Betreuung darauf aufmerksam gemacht ob ich denn nicht irgendwo das Geld für die Mietschulden auftreiben könnte. Dafür hat mir die Angestellte von meinem Betreuer eine Frist gesetzt...

Der einzige der zu dieser Zeit in Frage käme war mein Opa, er gab mir das Geld in bar, ich habe es meinem Vermieter am 10.08.2023 gegeben & quittieren lassen

Vor ein paar Tagen kam nun endlich der Bewilligungsbescheid was toll war ... Aber es kam auch der Bewilligungsbescheid für ein Darlehen zum Überweisen der Miete rückwirkend.

Seit dem 1.08. bezahle ich dann 25€ monatlich an das Jobcenter, für das 2300€ Darlehen, gleichzeitig habe ich aber meinem Vermieter am 10.08. das fehlende Geld schon bar gegeben & das Jobcenter überweist ihm nochmal das Geld, also hat er es quasi doppelt.

Was ist nun zu tun?

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Während Bürgergeldbezug Abfindung erhalten - Schulden bezahlt?

Hallo an alle Hilfsbereite. Ich habe eine fünfköpfige Familie (Bedarfsgemeinschaft). Wir beziehen seit einem Jahr Bürgergeld. In diesem Monat habe ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber 50.000 Euro Abfindung ausgezahlt bekommen und habe das ganze Geld für Schulden aufgebraucht. Ich habe damit laufende Kredite getilgt und den Rest an meine Eltern überwiesen, weil Sie mir das Geld vor 5 Jahren für andere Schuldenzahlungen geliehen haben und habe bei den Eltern immer noch was offen ist. Alle Zahlungen kann ich nachweisen. Überall liest man, dass die Abfindung beim Bürgergeld (Hartz4) angerechnet wird. Jedoch in meinem Fall ist das Geld aus dieser Abfindung komplett für die Schuldenzahlungen innerhalb eines Tages aufgebraucht wurde und dzbgl. finde ich im Internet keine Antwort.

  • wird meine Familie weiterhin Bürgergeld bekommen?
  • werde nur ich aus dem Bürgergeldbezug ausgenommen und meine Frau mit 3 Kindern nicht?
  • kann in diesem Fall nur meine Frau mit 3 Kindern den Antrag stellen für die Weiterzahlung?
  • unabhängig davon, dass die Abfindungen angerechnet werden, das Geld habe ich ja nicht, was kann man da anrechnen (realistisch) oder bekommen wir einfach zukünftig weniger Bürgergeld im Monat?

Wäre echt dankbar für sachkundige Antworten (bitte keine Meinungen)

Im Voraus danke an jeden.

Abfindung, Arbeitslosengeld, Hartz 4, jobcenter, Schulden, Anrechnung, Bedarfsgemeinschaft, Einmalzahlung, Rückforderung, Bürgergeld
Bezug Alg 1 für letztes Jahr?

Hallo zusammen, ich bin nach Kündigung durch den Arbeitgeber letztes Jahr zum 06.02. arbeitslos bzw. Arbeitssuchend geworden, habe mich umgehend und fristgerecht entsprechend arbeitssuchend gemeldet alle Unterlagen wie benötigte Arbeitsbescheinigungen etc. eingereicht der Antrag auf alg 1 wurde online über die App eingereicht jedoch habe ich bis heute keinen Cent von der Agentur für Arbeit bekommen. -Ich habe damals eine Einladung erhalten der ich aufgrund von Zugangsbeschränkungen (2G) nicht nachkommen konnte, dann habe ich eine Folgeeinladung erhalten der ich durch Änderung der Umstände nachkommen konnte, diesen Termin habe ich auch wahrgenommen, zwischenzeitlich habe ich auch die Aufforderung zum Besuch einer Maßnahme erhalten der ich jedoch nicht nachgekommen bin, als ich den Berater letztes Jahr dann persönlich gesprochen habe haben wir mündlich vereinbart dass ich keine Maßnahme besuchen muss vorausgesetzt ich bewerbe mich auf von ihm zugesandte Vermittlungsvorschläge womit ich völlig einverstanden war, jedoch habe ich nach diesem Termin nichts mehr von ihm gehört weder Vermittlungsvorschläge noch irgendwelche Bewilligungen o. ä. Auf schriftliche Nachfrage wie es denn um meinen Antrag steht hieß es „man habe keinen Antrag gefunden“ Ich bin seit 24.10.22 wieder beschäftigt nun stellt sich mir die Frage ob ich für den Zeitraum in dem ich arbeitslos war ein Anspruch zusteht und dieser geltend gemacht werden kann. Außerdem wäre es interessant zu erfahren ob ich Anspruch auf Schadensersatz o. ä. habe da mir durch den Umstand auch massig Schulden entstanden sind (ich habe meine Wohnung verloren!, Verträge etc. konnten nicht gezahlt werden,…)

Agentur für Arbeit, Arbeitslosengeld, Sozialrecht
Darf das Jobcenter mir das Kindergeld berechnen?

Hey! Meine Situation ist etwas kompliziert, ich versuche mich kurz zu fassen.

Ich bin 18; abgeschlossene Erstausbildung; seit ca. 6 Monaten arbeitssuchend (immer Jobcenter, da schulische Ausbildung) gemeldet; wohne in einer Wohnung, die zwar meiner Mutter gehört, aber es ist ihr Zweitsitz, mein Hauptsitz; Miete wird mir angerechnet; Kindergeld war seit Ende der Ausbildung neu beantragt, aber nichts von der Familienkasse erhalten, sondern angeblich vom Jobcenter; eigenes Gewerbe mit geringen Einkommen.

Nach 6 Monaten muss man für das Arbeitslosengeld einen Weiterbewilligungsantrag stellen, als ich meine Bewilligung bekommen habe, habe ich gesehen, dass mir plötzlich Kindergeld berechnet wird. Hat sich herausgestellt: Die Familienkasse zahlt ab April wieder Kindergeld an meine Mutter & dementsprechend wird es jetzt mir berechnet. Vorher habe ich das Geld angeblich vom Jobcenter bekommen (keine Ahnung, ob das beim ALG mit drin war), aber es wurde im Bescheid nicht als Einkommen aufgezählt, jetzt schon.

Es muss am Kindergeld liegen, da die Differenz genau passt.
Allerdings verstehe ich nicht, warum das Kindergeld mir berechnet wird, wenn das Geld nicht auf meinem Konto landet, sondern bei meiner Mutter.

Soweit ich weiß, ist meine Mutter auch nicht verpflichtet, mir das Kindergeld zu zahlen, wenn ich eine abgeschlossene Erstausbildung habe und ein eigenes Einkommen (ich weiß nicht, ob ALG dazu gehört, aber mein Gewerbe sollte "ausreichen", da meine Einnahmen ungefähr so hoch wie das Kindergeld sind)

Jetzt ist schlussendlich die Frage: Darf mir das Kindergeld angerechnet werden, wenn es nicht auf meinem Konto landet und meine Mutter (theoretisch gesehen) nicht dazu verpflichtet ist, es mir zu zahlen?

Arbeitslosengeld, Kindergeld, Bürgergeld
Jobcenter Kindergeld Abzug?

Also, folgende Situation:

Ich (18) habe im September 2022 meine schulische Ausbildung abgeschlossen und mich sofort arbeitssuchend gemeldet & Hartz4 (jetzt Bürgergeld) beantragt. Mit dem Ende meiner Ausbildung hat meine Mutter kein Kindergeld mehr bekommen, allerdings habe ich noch im Oktober herausgefunden, dass wir dazu eigentlich berechtigt gewesen wären. Also haben wir einem Antrag gestellt, damit das Kindergeld nachgezahlt wird.

Mittlerweile ist es fast Februar und die Familienkasse wollte einen Nachweis vom Jobcenter, dass ich wirklich seit Oktober arbeitssuchend bin.

Jetzt meinte mein Berater allerdings zu mir, dass er 1. nicht wissen würde, ob ich berechtigt sei (ich denke aber schon, sonst hätte die Familienkasse ja nicht nachgefragt + Anforderungen stimmen) und 2. nicht weiß, ob er das Geld (sowohl Nachzahlung als auch künftige, monatliche Zahlungen) einbehalten muss, da ich noch freiberuflich tätig bin und da um die 150€/Monat verdiene, was wohl den Freibetrag dann überschreiten würde.

Laut Google wurde 2016 festgelegt, dass einmalige Nachzahlungen nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen, also sollte da alles in Ordnung sein.

Aber wie sieht das mit den monatlichen Zahlungen aus? Vor allem weil diese auf das Konto meiner Mutter gehen, die voll arbeitstätig ist. Darf das dann überhaupt mir angerechnet werden?

Danke schonmal für hilfreiche Antworten!

Antrag, Arbeitslosengeld, jobcenter, Kindergeld, Nachzahlung, Familienkasse, Bürgergeld
Anspruch bei Aufhebungsvertrag?

Folgende Situation: Person X war Anfang August zwei Wochen krankgemeldet. Nach Wiederaufnahme der Arbeit hat sie weiterhin gemerkt, dass sie den Job nicht weiter ausführen kann. Sie hat eine Kündigung geschrieben (die scheinbar nie angekommen ist da ohne Einschreiben) und nachdem Sie das Thema beim Arbeitgeber angesprochen hat wurde ihr ein Auflösungsvertrag angeboten. Unter entsprechendem Druck hat sie diesen am 30.08 ohne Abfindung unterschrieben.

Nun war Sie also zwei Tage später seit dem 01.09 arbeitslos und hat es versäumt, sich direkt beim Arbeitsamt zu melden. Dies geschah erst am 05.09 (6 Tage bzw. 4 Werktage nach Vertragsauflösung). Das Arbeitsamt hat sich wegen der Krankmeldung nicht zuständig gefühlt und bezüglich Ansprüchen an die Krankenkasse verwiesen. Die KV fühlt sich nicht zuständig, da die Person am 01.09. schon arbeitslos war und hat zurück an das Arbeitsamt verwiesen. Arbeitsamt hat sich aufgrund der zu spät erfolgten Meldung weiterhin nicht zuständig gefühlt und an das Job-Center verwiesen. Job-Center wusste gar nicht, was sie mit der Person anfangen sollte.

Leider finde ich zur Rechtslage für die spezielle Situation recht wenig. Sowohl die erste als auch die zweite Krankmeldung erfolgten wegen psychischen Probleme. Es ist anzunehmen, dass die Person auch ohne Krankmeldung zumindest nicht "auf der Höhe" war, auch wenn das natürlich schwer nachzuweisen ist. Es ist weiterhin anzunehmen, dass die Person länger krank ist und (wahrscheinlich sogar stationär) behandelt werden muss.

Welche Ansprüche hinsichtlich Krankenversicherung, Krankengeld, Arbeitslosengeld etc. kann sie an wen richten?

Krankenversichert ist sie für 4 Wochen nach Vertragsende
Arbeitslosengeld wird wahrscheinlich aufgrund des Auflösungsvertrages gesperrt

Niemand fühlt sich zuständig und die Person kann aus der Krankheit heraus auch nicht agieren....Hilfe?!

Arbeitslosengeld, Arbeitslosigkeit, krankenkasse, Krankmeldung, Aufhebungsvertrag
Duales Studium bei der Stadt nicht bestanden was nun?

Hallo meine Situation ist etwas kompliziert und ich hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann.
ich habe letztes Jahr im September ein Studium bei der Stadt X angefangen und dieses leider im Mai (diesen Jahres) durch eine verhauene Prüfung (auch beim 2. Versuch) beenden müssen.
Zum Glück kann ich im September eine Ausbildung bei der selben Stadt anfangen und bin auch sehr happy darüber.
Nun ergeben sich jedoch einige Fragen…

Für die Übergangszeit von Juni- August habe ich keine Arbeit mehr… Da ich die Länge des Studiums privat versichert bin und mich direkt zu Anfang der Ausbildung wieder privat versichern muss steht die Frage mit der passenden Versicherung im Raum …

Wie stelle ich das mit der Versicherung an? Kann ich ggf Privat Versuchert bleiben?
Wäre ein Teilzeitjob oder 450€ Job sinnvoller?
wie würde ich finanziell die 450€ + Kindergeld aufstocken?(würde zusammen gerade so für die Miete (ohne Fixkosten) reichen)

Zudem gibt es eine weitere Baustelle…

Seit 3 Jahren leide ich an einem seltenen Defekt im Knie welcher mir tägliche schwätzen bereitet und ich die Zeit zwischen Studium und Ausbildung eventuell für eine Operation nutzen würde. Dabei müsste ich ca mit einer Genesung von ca 6-8 Wochen rechnen.
wenn ich mich hierfür entscheiden würde, könnte ich jedoch nicht arbeiten und meine Miete, Fixkosten, Versicherungen , etc. nicht bezahlen.
Primär würde ich eigentlich gerne nicht auf Arbeitslosengeld zugreifen müssen, jedoch fällt mir für die Variante mit der Knieoperation keine andere Lösung ein.
habe mir aus Interesse mal die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld angeschaut, jedoch glaube ich, dass es mir nichtmal zu stehen würde, da ich nur von September 2021 bis Mai 2022 Steuern bezahlt habe.

Ich hoffe wirklich sehr, dass mir hier jemand helfen kann und bin unglaublich dankbar für jeden Tipp und hilfreichen Kommentar!


Knie Operation 100%
450€ Job 0%
Teilzeitjob 0%
Studium, Arbeitslosengeld
12 Wochen Sperrzeit bei geplatzter Jobzusage unter Vorbehalt?

Liebe Leute,

Ich hatte Mitte November ein Bewerbungsgespräch, das positiv verlief und habe eine Jobzusage zum 01.01.2022 bekommen. Schriftlich, aber unter Vorbehalt der weiteren Coronamassnahmenentwicklung. Daraufhin hatte ich zum 31.12. meinen alten Job gekündigt, dieser war auch nicht mehr tragbar. Leitende Funktion, gute Bezahlung, aber Überstunden und Überarbeitung ohne Ende.

Ende Dezember verschob sich der Beginn auf den 15.01. und ich dachte mir perfekt, 2 Wochen Urlaub. Arbeitslos oder arbeitssuchend hatte ich mich nicht gemeldet, da ich dem Staat schlicht nicht für 2 Wochen auf der Tasche liegen wollte, bzw. mir der Aufwand dafür auch einfach zu groß war.

Nun erhielt ich jedoch vor ein paar Tagen den Anruf, dass man mich aufgrund der nunmehr verschäften Coronaregeln nicht mehr einstellen könne. Kann man auch verstehen, ist ein Job im Event-Gastrobereich und ich bat den nun doch nicht Arbeitgeber mir dies nocheinmal schriftlich mitzuteilen mit den Eckdaten -wann ich mich beworben hatte - wann das Gespräch war - wann man den Anfang verschob und wann man mir warum absagte. Dieses Schreiben habe ich auch erhalten.

Nun teilte mir das Arbeitsamt vorab der entgügltigen Entscheidung jedoch mit, dass ich aus deren Sicht ganz klar aus eigenem Verschulden arbeitslos sei und somit für 12 Wochen vom Bezug des Arbeitslosengeldes gesperrt sein werde. Ich hatte jedoch gelesen, dass auch die "berechtigte Aussicht auf eine neue Anstellung" ein trifftiger Grund sei um zu kündigen.

Hat jemand von euch bereits ähnliche Erfahungen gemacht`? Wie ist es ausgegangen? Oder wie ist eure Einschätzung? Die Zustände bei dem alten Job und ein Vorgehen gegen den nun doch nicht Arbeitgeber sollen hierbei keine Rolle spielen. Ersteres ist schwer zu beweisen und zweiteres möchte ich nicht, wäre wohl auch nicht möglich, da die Zusage unter Vorbehalt war.

Danke für eure Antworten.

Arbeitslosengeld, Sozialrecht

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