Darf die Wohnung tatsächlich 15 qm mehr haben, wenn man Schwerbehindert ist mit Merkzeichen "G"

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Behinderte, die einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen "G" oder "aG" besitzen, können einen Mehrbedarf bis zu 15 m² an Wohnraum geltend machen, z.B. Rollstuhlfahrer oder Benutzer eines Rollators, aber auch stark Sehbehinderte und Blinde.

http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=3180

Hallo ich habe eine Beh.von 90 % mit dem Merkmal. G aG . B. und RF. Und da mein Sohn ausgezogen ist, meine Wohnung 78qm hat wäre es ja schön wenn man 15 qm Mehrbedarf bekommen würde. Ich habe Gestern mit dem Leiter des Job-Center gesprochen darüber. Das ich von meinem Arzt ein Rollater verordnet bekomme. Dieses reicht nicht für eine Mehrbelastung aus so der Leiter. Dieses sei Ländersache und jede Stadt Entscheidet darüber selber. Ich komme aus NRW. Auch wenn der Bund das Schriftlich nieder geschrieben hat,brauchen sich die Länder nicht daran halt. Also Vorsicht lieber erst am Job-Cender nachfragen. Wünsche allen viel Glück in dieser Sache.Werner