Darf die Kommunale so viel Geld abziehen?

Hallo, also ich habe ein großes Problem. Ich bin 19 Jahre und habe 3 Geschwister 16, 15 und 13. Meine Mama ist verwitwet und somit alleinerziehend. Sie bekommt Hartz 4 und es gibt keine Halbwaisenrente. Ich kann nur schätzen, aber sie bekommt ca. 1800€ monatlich und die Miete kostet ca. 800€ (wird übernommen). Ich weiß nicht, ob das alles wichtig ist, aber ich schreibe alles mal auf.

Nun zum Problem. Ich habe im Juni angefangen einen Nebenjob zu machen, 450€ Basis. Ich bekam nur einmal knapp 450€ und sonst waren es immer zwischen 200-300€. Ich denke, die haben mich hier verarscht, da ich gelesen habe, dass 100€ nicht angerechnet werden und sonst nur 80% vom Rest angerechnet wird. Meine Mum bekommt zum Ende des Monats für gewöhnlich 1000€ circa und sie bekam bis jetzt immer ein ganzes Stück weniger als das was ich hier so ausrechne. Ich meine bei 200€ wären es gerade mal 80€, aber kam mir eher wie 150-200€ rüber. Da muss ich aber auch noch anmerken, dass die Kommunale hier wirklich sehr schlecht ist.

Kann ich dagegen noch etwas machen?

Jetzt hätte ich noch ein Problem und zwar ein viel größeres. Ich bin seit Ende Juli auf keiner Schule und habe bis November einfach meinen Minijob gemacht. Im November hab ich mich ans CJD angemeldet. Das ist eine Schule, die einem hilft eine Ausbildung zu finden. Da wird auch ganz normal Unterricht gemacht. Die Schule ist wie eine Arbeit und wird dadurch von der Arbeitsagentur bezahlt. Normalerweise 293€ in meinem Fall. Im November waren es 117€, da ich erst am 15. eingestiegen bin. Im November wurden meiner Mama 350€ abgezogen, weil ich 300€ vom Nebenjob bekam, sie herausgefunden haben, dass ich von März bis April noch einen Minijob hatte (war keine Absicht es zu verheimlichen, ich verstehe das ganze nur nicht so gut). Aber im März habe ich gerade einmal 130€ und in April nur 33€ verdient gehabt. Die haben das alles angerechnet und meiner Mama 350€ abgezogen, dürfen die das? Ist das gerechtfertigt? Für diesen Monat haben sie sogar 500€ abgezogen. Da wurden wohl die 117 und die 350 vom Nebenjob angrechnet. Ich verzweifle nur noch, weil wir bis zum 15. hungern müssen. :/

Hartz IV
Jobcenter/ALGII verlangt 6-7 JAHRE alte Dokumente, rechtens?

Hallo,
Ich war wieder bei meinen Eltern zu Besuch und die haben mir einen ALGII Brief gezeigt indem steht, da sie für Leistungen ab den 01.01.2020 nicht Entscheiden können, da folgende Dokumente fehlen und dann waren von jedem Familien Mitglied 4-5 Dokumente aufgelistet von 2012-2014, darunter Lohnabrechnungen und NEBENKOSTENABRECHNUNGEN.

Das man die hälfte damals schon abgeben hat ist nicht der rede wert, aber ich habe in alten Dokumenten gesehen und da wurden z.B bei mir für den damaligen Nebenjob LOHNNACHWEISE aufgefordert die man per Kontoauszug überreicht hatte (weil man dafür keine Lohnabrechnugn erhalten hat) und akzeptiert. Jetzt steht aber die wollen die Lohnabrechnung und in klammer (Kontoauszüge sind kein ausreichender Nachweis!) Vielleicht ist Kontoauszug kein ausreichender Nachweis, aber warum evrlangt man das 7 Jahre später? Dürfen die das? Meine Eltern machen sich nämlich Sorgen, da drin steht, dass wenn man bis zum 25.12.2019 nicht zusendet wird es gekürzt oder entzogen.

Ich meine was haben 7 Jahre alte Dokumente für die jetzige Situation zutun, das sie nicht entscheiden können? Wenn die damals die Kontoauszüge akzeptiert haben, dann können die doch nicht 7 JAHRE später was anderes verlangen oder doch?

Ich schreibe jetzt, weil meine Eltern IMMER alles rechtzeitig abgegeben haben, auch Sachen die 6-7 Jahre alt waren aber jetzt reicht es halt langsam. Letztes Jahr war es ähnlich da wollten die zum Beispiel weniger wie die Lohnabrechnugen von Juli-September 2012 und jetzt wollen die viel viel mehr und darunter Sachen wie von Oktober-Dezember 2012, wieso sagten die letztes Jahr nicht direkt von Januar bis Dezember statt jedes Jahr nur 2-3 Monate zu verlangen?

Dürfen die wirklich so alte Sachen verlangen? und wenn ja ist es wirklich der richtige Bescheid zu sagen wir können für den 1.1.20 NICHT ENTSCHEIDEN weil alte Sachen fehlen?

Ich wäre über Antworten so dankbar!

ALG II, Hartz 4, Hartz IV, jobcenter, Sozialamt, Jobcenter Amt
Zwischen Hartz 4, Privatinsolvenz und Erbschaft "zerrieben" - Ist Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung möglich?

Der Fall in Stichworten:

Ich, alleinstehend, 64 Jahre alt, arbeitslos seit 2001, ALG 2 seit 2005, Arbeit gesundheitlich aussichtslos, Privatinsolvenz in der Wohlverhaltensphase, P-Konto mit Pfändung 

erbe blöderweise 20.000 Euro aus einem nicht verwandtschaftlichen Verhältnis. Der Einfachheit halber rechne ich 50 Prozent Steuer, verbleiben 10.000. Davon nimmt sich der Insolvenzverwalter die ihm zustehende Hälfte, die aber lange nicht ausreicht, um die Gläubiger zu befriedigen. Wenn der Insolvenzverwalter sich bedient hat, melde ich den Sachverhalt der Hartz 4 Behörde, nicht vorher. Denn ich habe schon von einem Fall gelesen, bei dem das Jobcenter seine Zahlung bis zur "Klärung" der Erbschaft unverzüglich eingestellt hat - in dem Fall wäre ich sofort im Eimer.

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand wird mir das Jobcenter die 10.000 Euro als Einkommen anrechnen (obwohl nur noch die Hälfte davon vorhanden sein wird) und - wenn ich Glück habe - auf 12 Monate verteilen (damit ich wenigstens sozialversichert bleibe). Über den Daumen gepeilt, bleiben mir dann 12 Monate lang nach Abzug der Miete knapp 110 Euro zum "Leben".

Könnte ich dann eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung stellen? Gegen das Amt, den Sachbearbeiter, den Arbeitsminister, den Sozialrichter ? Ich stelle das Urteil mal ein:

https://ratgeber.advoneo-schuldnerberatung.de/blog/hartz-4-erbschaft-zaehlt-trotz-schulden-komplett-als-einnahme/

Hartz IV, Privatinsolvenz
Gewerbsmäßiges Abzocken von Hartz4 Empfämger?

Danke......für Ihr Interesse an meiner Frage.

Als angehender Hartz 4 Empfänger, habe ich den Verdacht.....das wir gezielt als leichtes Opfer, gezielt ausgenutzt werden.

Ich bin in einer Erbengemeinschaft zu 1/3. Das heißt, ich kann überhaupt nichts entscheiden.....weil die anderen 2/3 mich immer überstimmen. Ich dachte immer der wertvollste Besitz sei ein Ackerland....bei ortsüblichen 4 Euro pro qm, kam ich auf über 50 000 Euro.

Der Landwirt, der den Acker schon seit jahrzehnten gepachtet hat, ist laut eigener Aussage, geübt in Sachen Erbengemeinschaft, bzw. deren Auflösung.

Ich habe ihn gefragt, was er für den Acker zahlen würde und habe ihn auch, den Grund meiner Frage mitgeteilt. " Ich muß Hartz 4 beantragen und darf daher nichts besitzen. Seine Antwort hat mich umgehauen......er zahlt höchstens 1-2 Euro pro qm...ergibt also 25 000 Euro. Aber er bekommt den Grund noch billiger.....und kann sich auch noch viele Kosten, z.b. Notarkosten sparen. Er sagt bei Anfrage des Jobcenters, er hat kein Interesse....dann werde ich vom Jobcenter aufgefordert, die Zwangsversteigerung einzuleiten.....der Landwirt bekommt dann, den Acker......nach eigener Aussage......für unter 20 000 Euro. Mein Anteil 1/3.....ca. 6300 Euro.......wobei ich laut Aussage, des gut Informierten Landwirtes, da ich die Auflösung der Erbengemeinschaft fordern mußte, alle Kosten zu tragen habe..........die Kosten der Zwangsversteigerung, die Notarkosten.....ich frage mich, ob da von den 6300 Euro, überhaupt, noch etwas übrig bleibt ? Oder muß ich beim Jobcenter noch einen Kredit beantragen ?

Auf jeden Fall, ein gutes Geschäft.....für den mit solchen Dingen, sehr gut vertrauten und erfahrenen Landwirt.

Hartz IV
Als Hartz4 Empfänger mit Aktien handeln geht doch nicht. Zu meinem Erstaunen geht es doch, wie genau sieht es in der Praxis mit der Schonvermögen-Grenze aus?

Mir geht es bei der Frage nur wie es in der Praxis genau mit dem Schonvermögen / Grundfreibetrag aussieht! Angenommen es handelt sich dabei um 5000 Euro (genommen, weil glatte Summe, muss mein wahres Alter hier ja nicht verraten). Angenommen ich fange mit einem kleinen Betrag an mit Aktien zu handeln. Es laüft sehr gut und ich nähere mich der 5000 Euro. Angenommen ich hebe immer kleinere Beträge ab, so dass ich nie die 5000 Euro überschreite. Hoffe ihr versteht was ich meine!? Will nur wissen, wie das in der Realität dann aussehen würde. Ihr braucht mir keine Tipps zum Thema Aktien geben. Kenne mich dort sehr sehr gut aus. Und nein ich habe nicht vor irgendetwas zu tun, was nicht erlaubt ist, deswegen frage ich ja hier, weil ich eben ein eher zu korrekter Mensch bin. Ich will einfach nur checken, was erlaubt ist und was nicht, wie meine Möglichkeiten aussehen. Mich interessiert auch nicht die Theorie, sondern die Praxis. Manchmal ist die Theorie nicht deckungsgleich mit der Praxis! Oder etwas befindet sich in der Grauzone! Wäre echt dankbar für vernünftige Tipps! Bevor wieder irgendwelche unüberlegten Sprüche kommen, bitte erstmal nachdenken, ich habe meine Gründe für meine Frage, wenn ihr alles wüsstet, würdet ihr meine Frage sehr gut verstehen. Aber ich habe nicht vor hier einen Roman zu schreiben, also vertraut mir einfach. Auf den Kopf gefallen bin ich auch nicht, das Gegenteil ist eher der Fall! Schreibe das nur weil ich mir schon denken kann, was für Antworten kommen. Ist mein zweiter Versuch diesen Sachverhalt zu klären. Hoffe auf intelligente Antworten! Vielen Dank.

Aktien, Aktienhandel, Hartz 4, Hartz IV, Aktienkauf, Grundfreibetrag, Schonvermögen
Hartz IV gekürzt und Minjob beendet, aber keinen Arbeitsvertrag. Lohnabrechnung?

Hallo Community,

weil ich nicht mehr weiter weiss, schreibe ich deswegen hier und hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.

Bekomme Hartz IV und habe Anfang Monat einen Minijob im Restaurant angefangen. Habe auch beim Jobcenter Bescheid gegeben. Habe gesagt, es werden so 25-30 Stunden im Monat. Jetzt habe ich einen neuen Bescheid mit Kürzung von insgesamt 284 Euro erhalten. Habe jedoch im Restaurant wieder aufgehört, weil ich mit der Chefin nicht klar kam und sie mir auch auf wiederholte Nachfrage keinen Arbeitsvertrag für das Jobcenter geben wollte. Meine Info wegen der Beendigung hat sich wohl mit dem Bescheid überschnitten. Darin steht jedoch eben, dass sie nen Arbeitsvertrag wollen, die erste Lohnabrechnung und eine Quittung über den Erhalt des ersten Monatslohns. Meine Restaurant-Chefin hat zwar gemeint, ich würde bis zum 10. Juli eine Lohnabrechnung erhalten und das Geld würde überwiesen werden, aber da ich nicht weiss, ob sie mich überhaupt angemeldet hat bzw. meinen Stundenzettel einfach weggeworfen hat und ich überhaupt noch ne Lohnabrechnung bzw. den Lohn sehe, habe ich jetzt Angst, dass ich am Ende der Dumme bin und beweisen muss, dass ich überhaupt gearbeitet habe, damit ich den Lohn sehe. Oder mir das Jobcenter eventuell an den Karren fährt und behaupten kann, ich hätte den Lohn schon in bar erhalten.

Kann mir bitte jemand sagen, was ich jetzt machen soll?? Ich meine, ich hatte keinen AV, keine Info, ob ich überhaupt angemeldet bin. Existiert im besten Falle nur noch der Stundenzettel. Bin echt verzweifelt.

Vielen Dank für Eure Antworten, Grüße, Oliver

Arbeit, gehalt, Hartz IV, job, Lohn, Minijob, Arbeitsvertrag, Konsequenzen
U25 Umzug in ein anderes Bundesland mit Hartz 4. Ist das möglich ohne Zustimmung?

Ich bin 23, seit Kurzem mit dem Studium fertig und beziehe seit einem Monat ALG II. Nun möchte ich gern in ein anderes Bundesland umziehen, in erster Linie aus persönlichen Gründen, aber auch weil ich mir bessere Jobchancen erhoffe. Ich habe bereits ein Zimmer in Aussicht, das nicht teurer als meine aktuelle Miete ist. Dass Umzugskosten und Kaution keinesfalls übernommen werden ist mir bewusst.

Meine Frage ist im Wesentlichen, ob Probleme auf mich zukommen könnten weil ich noch unter 25 bin und in der neuen Stadt erneut einen Antrag stellen muss (auch wenn mir dieser an meinem aktuellen Wohnort schon bewilligt wurde)? Kann ich ohne Genehmigung umziehen? Mich also einfach ummelden und bei dem neuen Amt melden, so wie das bei über 25-jährigen möglich ist?

Ich habe folgenden Abschnitt in § 22 SGB II gefunden:

(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat.

Gilt dies auch, wenn mir die Leistungen bereits für eine andere Wohnung genehmigt wurden?

Ich konnte für meinen Fall einfach noch keine eindeutigen Informationen finden und bin Ihnen sehr für jede Antwort dankbar!

Behörden, Hartz 4, Hartz IV, Miete, umzug
Was soll ich tun, wenn meine ALG II - Sachbearbeiterin den Mietvertrag verlangt?

Hallo,

ich wohne zur Untermiete (untermiete ein 12qm Zimmer) und beantrage ALG II. Die Pauschalmiete beträgt 350 EUR. Meine offensichtlich verrückte Sachbearbeiterin verlangt von mir den Hauptvertrag und eine Bescheinigung, dass die Hauptmieterin untervermieten darf. Meiner Ansicht nach ist das echt verrückt, denn das Ganze doch nicht meine Sache und nicht die Sache des Job-Centers sein soll. Wenn da Bedenken besteht, dann sollen sich damit doch andere Behörden beschäftigen. Außerdem bin ich ja angemeldet, also ist die Untervermieterin wirklich Hauptmieterin und ob sie untervermieten darf oder nicht ist schon Ihre Sache und Sache der Eigentümerin, oder? Außerdem will die Sachbearbeiterin den Hauptmietvertrag haben, weil vielleicht das Zimmer 500 EUR kostet und mir zu günstig untermietet wird. Meine Güte, mir entstehen tatsächliche Kosten für die Unterkunft, die Pauschalmiete liegt weit unter der angemessenen Kaltmiete, geschweige denn Warmmiete. Die Hauptmieterin hat meine Bitte um eine Kopie des Hauptmietvertrags verweigert, und das zu Recht, Datenschutz, soweit ich weiß. Die Bescheinigung, dass sie untervermieten darf habe ich mir doch besorgt. Was mache ich nun? Würde so ein Schreiben gehen:

"Sehr geehrte ...,

hiermit überreiche ich Ihnen alle nachgeforderte Unterlagen in Kopie, einschließlich Untervermieterlaubnis, außer des Hauptmietvertrags, den ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht vorlegen darf. Außerdem entstehen mir sowieso tatsächliche Kosten für die Unterkunft, die ich auf jeden Fall bezahlen muss und die weit unter der angemessenen Kaltmiete liegen. Alles, was den Mietvertrag betrifft, einschließlich die Miete, die die Hauptmieterin für das Zimmer bezahlen muss, betrifft nur die Beziehung der Eigentümerin und der Hauptmieterin und selbst, wenn diese Miete niedriger wäre als die Miete, die die Hauptmieterin bezahlt, dürfte sie das, denn jeder darf Verlust machen. Ich bitte Sie um eine schnellstmögliche Bearbeitung meines Antrags, denn obwohl ich mich vor langer Zeit arbeitslos gemeldet habe, beziehe ich keine Leistungen und habe somit keinen Versicherungsschutz und die Krankenkasse meine Behandlung nicht bezahlen kann

Mit freundlichen Grüßen"

Außerdem verlangt sie einen Ablehnungbescheid von der Agentur für Arbeit und das dauert, weil ich da noch all meine Arbeitsbescheinigungen nachreichen muss und auch danach noch warten, obwohl ich offensichtlich keinen Anspruch darauf habe, weil ich in den letzten 2 Jahren nach dem Studium nur 6 Monate gearbeitet habe.

Danke euch schon mal

Arbeitslosengeld, Behörden, Hartz IV, jobcenter, Mietvertrag
Haus zusammen mit Bruder geerbt, der Hartz IV bezieht. Wie sieht es mit Renovierungskosten aus, die ich aus eigenen Mitteln vorher ins Haus gesteckt habe?

Hallo! Wir haben folgenden Sachverhalt: Mein Bruder und ich werden irgendwann das Haus meiner Mutter zu gleichen Teilen erben. Mein Bruder möchte aber auf seinen Anteil verzichten, da er kein Interesse hat. Das Problem ist, dass der ab Juni Hartz IV beziehen wird und somit sein Erbverzicht nicht anerkannt werden wird. Nun ist es so, dass unsere Mutter im Pflegeheim ist und ich das Haus aus meinen eigenen Mitteln renoviere, um es vermieten zu können. Aus den Mieteinnahmen soll das Pflegeheim mitfinanziert werden. Wie wird es im Erbfall aussehen? Ist die Hälfte meiner Investition dann futsch? Oder kann ich die Investitionssumme vom Wert der Immobilie abziehen? Ansonsten hätte ich ja durch meine Investition und die dadurch erlangte Wersteigerung indirekt an Vater Staat gezahlt bzw. den Unterhalt meines Bruders übernommen. Da meine Mutter noch lebt (und hoffentlich noch lange leben wird) stellt sich mir die Frage, ob es jetzt vielleicht noch eine Möglichkeit gibt, einen solchen Fall zu umgehen. Noch zur Info: meine Mutter leidet unter Demenz und wird aus eigenen Stücken auch kein entsprechendes Testament mehr verfassen können. Dann würde mich noch interssieren, ob es Vorschriften zu einem Wertgutachten des Hauses gibt. Ich denke mal, dass ein von mir bestellter Gutachter einen anderen (für unsere Situation günstigeren) Preis ermittelt, als ein Gutachter, der vom Amt bestellt wird. Vielen Dank!

Erbengemeinschaft, Gutachten, Hartz IV, Immobilien, Investition, Erbverzicht
Was tun, wenn ALG II Weiterbewilligungsbescheid nie ankommt per Post?

Hallo,

ich habe 2 Mal beim Servicecenter im Jobcenter angerufen und beide Damen meinten zu mir, dass der Weiterbewilligungsbescheid am Mittwoch per Post rausgeschickt wurde. Die Post braucht normalerweise 1-2 Tage und heute nach 2 Tagen war immer noch keine Post im Briefkasten. Hier in Niedersachsen war gestern auch kein Feiertag (Fronleichnam), sodass man den Tag heute als 2. Tag zählen kann. Spätestens heute hätte der Brief also da sein müssen. Was soll ich nun machen? Ich habe Angst, den Bescheid nicht mehr zu bekommen und somit ab dem 1. Juli kein Geld mehr zu haben. Kann ich mir im JobCenter den Bewilligungsbescheid nochmal ausdrucken lassen, sodass man ihn mir vor Ort aushändigt oder geht das nicht? Habe Angst, dass man mich eventuell angelogen hat und mir gar kein Bewilligungsbescheid zugeschickt wurde. Oder ist das eher unwahrscheinlich, dass mich beide Damen angelogen haben? Die Post braucht doch normalerweise wirklich nur 1-2 Tage. Was kann ich machen, wenn ich den Bescheid nicht mehr bekomme? Muss ja von irgendetwas leben und die Miete/Strom bezahlen. Ist es denn möglich, mir den Bescheid im JobCenter von einem Bearbeiter ausdrucken zu lassen? Die müssten den ja eigentlich im PC gespeichert haben.

Danke im Voraus für Eure Antworten. Möchte nicht das ganze Wochenende mit einem belastenden Gefühl verbringen =(

ALG 2, ALG II, Hartz IV, jobcenter, post, SGB II

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