Zahlendreher beim Jobcenter

2 Antworten

Hallo CroCo, nachdem ich mir die Mühe gemacht habe nach deiner ersten diesbezügl. gestellten Frage zu suchen, jetzt zu dieser deiner Fortsetzung eine Antwort von mir. Jedes Jobcenter hat eine Beschwerdestelle, ein so genanntes Kundenreaktionsmanagement eingerichtet. Richte eine Beschwerde an das Kundenreaktionsmanagement oder auch direkt an die Leitung des jeweiligen Jobcenters. Hilft in der Regel bereits. Wenn auch das nicht greift und du dich deshalb in einer Notlage befindest, kannst du beim Sozialgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen. Schick der Behörde eine Mahnung, bevor du evtl. bei Gericht einen solchen Eilantrag stellst und kündige an, dass du vor Gericht ziehst, wenn der Bescheid nicht innerhalb von ....... XXXXXXX vorliegt. (beim Sozialgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung als Eilverfahren ) Bewilligungsbescheid als Kopie zur Begründung beifügen. K.

Da mußt Du uns aber erst mal den Hintergrund der Sache erhellen: Was hat das Jobcenter mit Deinen Kunden und Deinem Umsatz zu tun?

Croco hatte dieser Tage schone einmal eine Frage gestellt, aus welcher das hervor geht - scheinbar geht man davon aus, dass man zur Fragebeantwortung erst einmal die gesamten Fragestellungen durchforstet.

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@alphabet

Danke für den Tipp! Ich war nicht darauf vorbereitet, einen Fortsetzungsroman zu lesen und schau gleich mal nach Teil 1.

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@Privatier59

Tsss.... auf was man hier alles achten muss um die Hintergründe mancher Fragen zu erfahren!

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