muß ein ALG 2 Empfänger einen Geldgewinn von 1000,- Euro der Arge melden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist auf jeden Fall verpflichtet den Gewinn anzugeben. Da es sich um kein Einkommen handelt, glaub ich nicht, daß Du davon gewisse Freigrenzen abziehen kannst. Aber das kann dir ein Mitarbeiter der Leistung sicher genau ausrechnen.

Jeden Geldzufluß unter ALG II musst du melden,und sei es nur 1 Euro! Der Gewinn wird nach einer vorzunehmenden Bereinigung voll angerechnet!