Untermieter bei Onkel - U25

2 Antworten

Hallo,

die Übernahme von Mietzahlungen sind hier möglich, wenn du dem Sozialamt ein offizielles Untermietverhältnis vorlegst (mit Vertrag, getrennter Heizkostenabrechnung etc.so wie mit einem Nichtverwandten ) und wenn du glaubhaft machst, dass du keine Hilfe vom Onkel erhältst.

Falls dein nicht unterhaltspflichtiger Onkel dennoch vom Sozialamt wegen Unterhalt angeschrieben wird, sollte er schriftlich darstellen, dass er nicht unterhaltspflichtig ist. Das Sozialamt könnte davon ausgehen, dass der Hilfesuchende von den Verwandten Leistungen zum Lebensunterhalt erhält und legt für die Berechnung der Sozialhilfe das Einkommen aller verwandten Haushaltsmitglieder zugrunde, also auch derer, die keine Sozialhilfe beantragt haben. K.

Dein Onkel ist Dein Vermieter - Punkt! Er vermietet Dir etwas - und verlangt dafür eine Summe X.

Diese muss angemessen sein. Es ist vertraglich festgelegt - wie bei einem fremden Vermieter auch.

Das Verwandtschaftsverhältnis musst du nicht offenbaren - wenn es nicht durch einen gemeinsamen Familiennamen hervor geht.