Vermieter lässt Sohn nicht bei mir Wohnen (Hartz IV)?

3 Antworten

Meines Wissens nach ..... auch bei gefördertem Wohnraum kannst Du Deinen Sohn problemlos bei Dir einziehen lassen, soweit dadurch die Wohnung nicht als überbelegt gilt :

https://www.derwesten.de/wohnen/eltern-duerfen-erwachsene-kinder-ohne-absprache-mit-vermieter-aufnehmen-id7622249.html

Die Wohnungsgeberbescheinigung kannst Du selbst ausstellen , denn in diesem Fall bist Du Wohnungsgeber.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/vertragswidriger-gebrauch-wann-ist-eine-wohnung-ueberbelegt_idesk_PI17574_HI9498830.html

Kann er nur wenn der Sohn erwachsen ist und die Wohnung zu klein.

Ja kann schon sein, die Vermietung ist an Bedingungen geknüpft und wahrscheinlich erfüllen sie diese nicht mehr. Außerdem muss der Vermieter die Wohnungsgeberbescheinigung nur an die Mieter ausstellen. Ihr Sohn ist kein Mieter, wenn müssten sie die Bescheinigung ausstellen.

Sie müssten prüfen welche Voraussetzungen in ihrem Bundesland an die Wohnung geknüpft sind.