Wohnungsabgabe-muss ich die Wände weiß streichen?

1 Antwort

Mit entscheidend ist, ob eine Schönheitsreparaturklausel wirksam im Mietvertrag eingeschlossen wurde.

Diese Klausel kennen wir nicht.

Der Vermieter darf nicht gleich einen Maler beauftragen und dir berechnen, vielmehr muss dieser, eine wirksame Klausel vorausgesetzt, dich zur Nachbesserung auffordern.

Nur wenn Du diese Aufforderung bereits abgelehnt hast, darf er es kostenpflichtig beseitigen lassen.

Fraglich ist meiner Meinung nach, ob Du diese Kosten gänzlich oder nur anteilmäßig zu tragen hast!?