Ist die Vorlage einer ausführlichen SCHUFA-Auskunft bei einem neuen Mietverhältnis üblich?

5 Antworten

Da Sie diesen Bonitätcheck angefordert haben und bezahlt haben, würde ich der Wohnungsbaugenossenschaft diesen vorlegen um die Wohnung zu bekommen. Ich würde eine Übergabe des Dokuments oder fotokopieren, fotografieren aber aus Datenschutzrechtlichen Gründen verweigern. Sie hätten so guten Willen gegenüber der Wohnungsbaugenossenschaft bekundet und Ihre Bonität nachgewiesen, geben Ihre Rechte an Ihren Daten aber nicht auf. Sie möchten Ihre Rechte gewahrt wissen. Allerdings können Sie dies nur persönlich tun, nicht in Schriftform. Dazu würde ich mir einen Zeugen mitnehmen, damit nachher nicht irgendetwas behauptet wird, was Sie nicht widerlegen können. Sollen die trotzdem eine Kopie oder die Aushändigung des Dokuments verlangen, würde ich argumentieren, das Sie die Auskunft ja bezahlt hätte und der Datenschutz nicht gewährleistet wäre. Zumal sich die Wohnungbaugenossenschaft ja bereit mit der Anforderung einer Solchen Auskunft Datenschutzrechtlich auf dünnem Eis befindet.

Hier ein Kommentar im Mieterlexikon:

http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=659

Du hast vermutlich die kostenlose Datenübersicht nach § 34 BDSG bestellt, die nur für Dich bestimmt ist. Diese Datenübersicht ist keine "Schufa-Auskunft". Das Verlangen der Datenübersicht wäre nicht korrekt. Aber was willst Du machen, wenn der Vermieter darauf besteht, Du aber diese Wohnung unbedingt haben willst? Gerne lese ich Deine Tipps hierzu.

Ein solches Vermieterverhalten fördert nicht das mieterseitige Vertrauen und rächt sich natürlich bei der nächsten Gelegenheit, z. B. Nachweis der insolvenzsicheren Kautionsanlage (Rechtsanspruch!), Mängelanzeigen (aber gerade beim Neubau wegen der laufenden Gewährlieistungspflicht der Handwerker wichtig und schnell!), Belegeinsicht bei der Betriebskostenabrechnung (ehe man überhaupt über die Abrechnung meckert!).

Viel Glück in der neuen Wohnung!

Ich würde meinen, der Vermieter hat das gute Recht einen Bonitätsnachweis einzufordern. Willst du die Wohnung, so musst du diesen Nachweis erbringen. Soweit ich weiß, beinhaltet die Schufa-Auskunft aber einen Bonitätsscore. Also eine "Benotung" deiner Bonität. Dieser Score ist dafür gedacht, das mögliche Vertragspartner deine Bonität einschätzen können. Die Auflistung aller Einträge in deiner Schufa-Akte ist einzig und allein für dich bestimmt, das geht niemanden sonst was an. Dass das von einer Wohnungsbaugenossenschaft so gehandhabt wird, die es ja eigentlich wissen sollte, dass diese Auskunft nicht für deren Augen gedacht ist, halte ich schon für sehr skurril.

Aber wie schon von anderen erwähnt: will der Mieter diese Auflistung haben und die willst die Wohnung haben, so wird dir wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben.

Das ist schon ungewöhnlich. Entscheidend ist wie wichtig Dir die Wohnung ist? Bist Du berufstätig und hast eine Mietschuldenbefreiung von Deinem früheren Vermieter. Leg halt das Ding vor und viel Glück in der neuen Wohnung.

EsmeElliot 
Fragesteller
 16.09.2015, 13:20

Das sind Mehrfamilienhäuser die gerade erst gebaut werden und pro Wohnung gibts 15-20 Bewerber. Wir haben eine vorläufige Zusage bekommen, da unser Nettohaushaltskeinkommen sich von den anderen abhebt. Ist schon eine Traumwohnung...mir gehts halt um das Prinzip! Ich schmäme mich weder für mein Studienkredit, noch den fürs Auto...aber am besten reiche ich noch einen Lebenslauf ein -.-

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Der Bonitätschek, aktuelle Gehaltsabrechnungen und eventuell noch ein Mietschuldenfreiheitsbescheinigung darf der Vermieter anfordern. Damit muss aber auch gut sein, denn nicht alle persönlichen Vorgänge gehen den Vermieter etwas an.