Kann Vermieter trotz mehrfacher schriftlicher Zusage Unterschrift auf Mietvertrag kurzfristig verweigern?

4 Antworten

Wichtig ist, ob durch die Zusage der Vermieterin schon ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist. Ungewöhnlich ist in diesem Fall, dass Sie nach Zusendung eines unterschriftsreifen Mietvertrages noch weitere Sicherheiten einfordert. Ein klarer Fall für einen RA.

so lange sie nicht unterschrieben hat... wird es schwierig... evtl. kann man sie auf Schadenersatz verklagen... auf jeden Fall ist das ein Thema für einen Anwalt...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da müßte man ganz genau wissen, wie die "Zusage" im Wortlaut genau gelautet hat. Das sieht eher danach aus, als ob die Zusage dahin gegangen ist, dass der Sohn auf die Liste kommt.

Ich habe nämlich bisher noch keinen Vermieter erlebt der per Internet Fotos von dem Mietvertrag übersendet in der Erwartung, diese ausgedruckt und unterschrieben zurück zu bekommen. So etwas dient der Information des Mietinteressenten über den Vertragsinhalt und hat keinen anderen Zweck. Der eigentliche Mietvertrag wird dann durch Unterschrift unter das Originaldokument besiegelt.

Dazu aber ist es hier nicht gekommen. Dass man aufgrund vorheriger Äußerungen auf einen mündlichen Vertragsabschluss schließen kann ist sehr unwahrscheinlich.

Die Vermieterin hat bevor der Vertrag unterschrieben war, einen Rückzieher gemacht.

Das darf sie und wenn jemand dadurch einen Schaden hatte, muss der das unter Lehrgeld verbuchen.

Jeder Mieter oder Vermieter hat wie jeder Käufer oder Verkäufer, natürlich auch jeder Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht nur das Recht, weiterzusuchen, auch wenn wer zugesagt hat. Weil der Interessent jederzeit abspringen kann, sucht man weiter.

Jedenfalls, bis man selbst den Vertrag unterschrieben hat. Das danach ist ärgerlich, nur leider auch nicht verboten.

Schadensersatz wäre erst ein Thema, wenn ein Vertrag entstanden wäre.

Vielen Dank, leider ist das im Mietrecht schlecht geregelt. Ansonsten würde ich die Zusendung eines Vertrags als verbindliches Angebot betrachten, das er angenommen hat. Sie ist ja auch erst ein paar Tage, nachdem sie den unterschriebenen Vertrag zurückbekommen hatte zurückgetreten, und hat nachträglich noch vorher nicht besprochene Unterlagen eingefordert. Alles was im Vertrag besprochen war, war geliefert. Deshalb könnte evtl. doch schon ein Vertrag zustande gekommen sein. Mal sehen, sollte mein Sohn jetzt nichts finden und uns tatsächlich ein Schaden entstehn in Form von z.B. erhöhten Unterkunftskosten, würde ich doch mal mit einem RA sprechen. Zwischendurch hatte sie nämlich auch noch den doppelten Mietpreis verlangt um doch noch zu unterschreiben, das wären dann 80€/m² gewesen, wobei ich schon 40€ für ganz schön happig halte...

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@norskegutt

War der Vertrag von ihr unterschrieben?

Ich würde als Richter ihr Verhalten als kongruent ansehen. Die Übersendung eines nicht unterschriebenen Mietvertrages kann dann als Prüfung, ob es der Mieter ernst meint gesehen werden und daraus wird ein Schuh, wenn sie auch erst danach die letzten Unterlagen anfordert.

Vielleicht findest du einen Anwalt und mit Glück auch einen Richter, der das anders sieht. Nur müsste dann natürlich von realistischen entstandenen Kosten die gesparte Miete abgezogen werden.

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