Mieter kündigte?

3 Antworten

ist diese mündliche Kündigung rechtens ?

Rechtens ist relativ ..... nur wirksam ist sie halt nicht.

Schlicht und einfach ohne schriftliche Kündigung geht es nun einmal nicht:

Die Kündigung des Mietvertrags muss immer schriftlich und auf Papier geschehen. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen der Mietsache per Fax oder E-Mail genügen nicht. Auch die Unterschrift aller Hauptmieter ist zwingend notwendig – ohne sie ist die Kündigung laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) unwirksam (§ 568 BGB).

https://ratgeber.immowelt.de/a/wohnung-kuendigen-problemlos-raus-aus-dem-mietvertrag.html

Die Kündigung des Mietvertrags muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein.

Kündigungen bedürfen der Schriftform. Keine Schriftform, keine Kündigung. Kündige deinerseits bis zum 3.5. bei der Mieterin EINGEHEND ( und damit meine ich auch beweissicher) Ablauf ist dann auch der 31.Juli. Es sei denn besonderer Härtefall etc..