Mietrecht?

2 Antworten

Wenn der Kaminofen nicht explizit im Mietvertrag steht, ist es dem Vermieter erlaubt, den Kaminofen ersatzlos herauszunehmen. Nur wenn der Kaminofen explizit im Mietvertrag steht, ist der Verkäufer verpflichtet, auf seine Kosten einen Ersatz zu stellen. Aber dann hast Du über den Ersatz kein Mitspracherecht. So ist halt das deutsche Recht.

" Mein Vermieter sagt das er den Kamin entnimmt und aber kein neuen einbauen lässt. Sondern nur für sich selbst einen neuen holt. Er wohnt unter mir."

Das hört sich nicht gut an, sondern nach Einliegerwohnung im Haus deines Vermieters. Damit hast du das Problem, das dich dein VM jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Wenn du also auf einen neuen Ofen bestehst und dein VM nicht will, hast du Pech gehabt.

Du könntest mit deinem VM darüber verhandeln, das du dir selber einen entsprechenden Ofen kaufst, dieser ist bei Auszug dann deiner.

Chrisi2605 
Fragesteller
 11.05.2023, 00:59

Ist ne normale Wohnung mit Standart Mietvertrag. Keine Einliegerwohnung!

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