Muss der Mieter die Duschstange selbst bezahlen?

5 Antworten

Ist das eine Luxuswohnung? Na also! Im übrigen brauchen nur alte Tattriche eine Duschstange und an die vermietest Du ohnehin nicht.

Andererseits: Wenn der Mieter so ein Ding selber anbringen will,ruiniert der Dir eventuell die neuen Fliesen. Und bohrt vielleicht in eine Wasserleitung. Davon, dass das was er Dir dann anbringt aussieht wie Mäxchen ganz zu schweigen. Vielleicht solltest Du die Sache doch besser selber in die Hand nehmen?! Ein schwerreicher Investor wie Du kann die paar Euro sicher entbehren.

Mein Gott althaus, es geht nur um eine stink normale Duschstange, keine vergoldete hoffe ich.

Wenn der Mieter sie nun mal gern hätte und es in deinem finanziellen Rahmen möglich gemacht werden kann, zeig hier dein Entgegenkommen.

Diese zuvorkommende nette Geste trägt doch auch zum gegenseitigen guten Auskommen zwischen Mieter und Vermieter in Zukunft bei !

K.

Wenn die Duschstange bei der Wohnungsbesichtigung vor Mietvertragsunterzeichnung nicht fehlte, aber beim Einzug, dann hast Du sie natürlich nachzurüsten.

Nun ist mir nicht klar, was das Wort "Renovierung" mit der Frage zu tun hat und wer diese durchgeführt hat. Wenn es tatsächlich um eine Badrenovierung geht (die z. B. dem Mieter zugesagt wurde) und es für die Badewanne eine Duschwand oder eine Duschvorhangstange gibt, dann ist das Fehlen der Duschstange aus meiner Sicht ein sachlicher Mangel der Mietsache, weil die Duschnutzung nicht sinnvoll erfolgen kann.

Die Nachrüstung mit der Duschstange würde ich als Vermieter dann lieber selber vornehmen, um eine sorgfältige Montage und Befestigung in den Fliesenfugen zu erreichen, es sei denn der Mieter ist bei solchen Sachen handwerklich geschickter. Sonst ist es so zubefürchten, wie Primus es sehr treffend darstellte.

Der M hat grds. nur das zu beanspruchen, was er bei Besichtigung vorgefunden oder (im Mietvertrag) zugesichert bekommen hat :-)

Da verpflichtet man ihn, einen Duschvorhang mit Klemmsystem ohne Bohren und Fliesenschaden selbst zu beschaffen und wäre alle Sorgen einer Ersatzbeschaffung los, wenn er den - vermieterseits gestellt - regelmäßig ersetzt verlangen dürfte :-)

G imager761

Stell Dir bloß mal vor, der Mieter kauft sich die Duschstange selbst, bohrt sie durch die Fliesen und montiert sie bei einem Auszug wieder ab.

Dann könnte ich jetzt schon die Frage formulieren, die Du uns stellen wirst:

Muss der Ex - Mieter die durchbohrten Fliesen ersetzen??

Um dem aus dem Weg zu gehen, kauf eine Duschstange, montiere sie an und sie bleibt dort bis in Ewigkeit - Amen!

Habe extra angewiesen nicht in die Fliesen, sondern in die Fugen zu bohren. Ich hoffe er kann das selbst. Immerhin ist er Ingenieur.

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@althaus

An Deine Anweisung braucht er sich aber nicht halten, denn das Durchbohren von Wandfliesen im Bad wird teilweise von den Gerichten gestattet, wenn Gegenstände angebracht werden sollen, die üblicherweise auch im Bad gebraucht werden.

In diesem Fall gehören Bohrlöcher zum vertragsgemäßen Gebrauch.

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@althaus

Au wei, Ingenieur ist der Mann ? In dem Fall würde ich die Stange lieber selbst anbringen ;-)) Wenn du einen soliden Handwerksberuf genannt hättest, wär s ok !

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@althaus

Ingenieur in welchem Fach?

Nicht jeder der Ingenieur ist oder sich so nennt hat handwerkliche Fähigkeiten.

Habe extra angewiesen nicht in die Fliesen, sondern in die Fugen zu bohren.

Selbst dabei kann es passieren das die Fliesen kaputt gehen.

Mal davon abgesehen ist Deine Anweisung Schall und Rauch.

Bring so ein Ding lieber selber an oder lass es anbringen.

Sonst kann es passieren das der Herr Ingenieur die Strom- oder Wasserleitung anbohrt.

War da nicht was mit Wasser in Deiner Wohnung?

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@anitari

Hallo anitari, althaus ist wohl der Meinung,

da in dem Wort I n g e n i e u r, g e n i e enthalten ist, muss er auch ein Genie sein ! .....lach

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@Primus

Nun braucht eine Wanne aber bestimmungsgemäß keinen Duschvorhang, weil es eben keine Dusche ist und bei Alternativen, wie Klemmstangen oder Kleben statt Bohren hätte der M durchaus ein Problem, wenn es (zumal individuell vereinbart) audrücklich untersagt wurde.

Denn richtigerwesie bezieht sich das zu duldende Setzen von Dübelöchern in Fliesen nur auf den bestimmungsgemäße Gebrauch notwendiger Ausstattung, etwa einen fehlenden oder zusätzlichen soliden Haltegriff oder Klappsitz in der Dusche eines betagten, gebrechlichen Mieters.

Wer das frei interpretiert und meint, er dürfe gleich mehre Handtuchhaken andübeln, wird da vor Gericht schnell eines Besseren belehrt :-)

G imager761

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@imager761

@imager761: Ach was wäre ich ohne Dich ;-)

Ist also total falsch was ich schrieb, oder?

denn das Durchbohren von Wandfliesen im Bad wird teilweise von den Gerichten gestattet, wenn Gegenstände angebracht werden sollen, die üblicherweise auch im Bad gebraucht werden.

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