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gloria123

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Erste Frage gestellt.
gloria123
13.01.2024, 00:54

Vermieter Notdienst angerufen, muss ich das zahlen?

Hallo,

meine Gaskombitherme hat eine Störung. Da ich nicht wusste, ob das gefährlich ist und es außerhalb jeglicher Telefonzeiten ist, habe ich online geguckt und dort nur was zu wohlmöglich erhöhten Kohlenstoffmonoxid-Werten gefunden.

Habe bei gutefrage.net bezüglich der Störung eine Frage gestellt und mir wurde geraten den Notdienst anzurufen.

Gesagt getan, hab ich kurz vor Mitternacht den Notdienst des Vermieters angerufen.

Die Dame am Telefon war gar nicht erfreut. Ich habe ihr dann meine Bedenken erklärt und das ich mich mit der Therme nicht auskenne. Sie meinte, dass es kein Notfall sei und ich solle sie einfach ausstellen und Montag nochmal anrufen. Ich habe mich daraufhin mehrmals für den Anruf entschuldigt.

Naja, im Aushang für die Notfallnummer steht: "Eine unberechtigte Inanspruchname der Notfallnummer führt zu Weiterberechnung der entstanden Kosten".

Kann es sein, dass ich jetzt etwas zahlen muss, weil ich Mitten in der Nacht angerufen habe? Ich habe nur angerufen, es ist kein Notdienst vorbei gekommen.

vermieter, Vermieterrecht
3 Antworten
gloria123
16.12.2023, 10:21

DB Bahncard 25 Abo, automatische Verlängerung?

Ich habe mir Anfang diesen Jahres eine Bahncard 25 geholt. Da ich damals noch unter 27 Jahre alt war, die "My BahnCard 25". Diese ist noch bis Mitte Januar gültig.

Da ich mittlerweile 27 bin und somit zu alt für die vergünstigte My BahnCard, ging ich davon aus, dass diese einfach ausläuft...

Jetzt habe ich eine Mail zugeschickt bekommen, mit der Rechnung für die normale Bahncard, die ich doch bitte bis Anfang nächsten Jahres bezahlen soll.

Ich habe aber kein Abo mit dieser Bahncard abgeschlossen, sondern damals mit der anderen Bahncard.

Außerdem habe ich keine Nachricht dazu erhalten, dass meine jetzige My BahnCard bald abläuft und diese auf die normale BahnCard "geupgradet" wird, wenn ich sie vorher nicht fristgerecht kündige.

Online hab ich das dazu gefunden:

"Ein Hinweis in den anlässlich der Bestellung übermittelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reicht nicht aus. Sie müssen gesondert (per E-Mail oder sonstiger Nachricht) auf die bevorstehende Vertragsverlängerung und Ihre Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam gemacht werden."

So eine Nachricht habe ich, wie erwähnt, nicht erhalten.

Abo, Abofalle, Bahncard, Deutsche Bahn
2 Antworten
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