Bekommt der vermieter eine gewerbeanmeldung mit in der wohnung?

1 Antwort

https://www.mietrecht.com/gewerbe-mietwohnung/

Gut zu wissen: Freiberufler dürfen laut §13 BauNVO auch in sogenannten „Allgemeinen und Reinen Wohngebieten“ ihre Tätigkeit ausüben. Das sind beispielsweise Journalisten, Dolmetscher, Steuerberater oder Hebammen uvm. Allerdings gibt es auch hier Beschränkungen in Hinblick auf Kunden oder Angestellte, die ein- und ausgehen in die Wohnung.

Also es kommt vorrangig darauf an in welchem Umfang Du in der Mietwohnung ein Gewerbe betreiben möchtest .......

Würde höchstens daheim nur mit dem laptop arbeiten und nicht mehr.

und in Deinem Fall kann sich der Vermieter nicht dagegen aussprechen.

gartenservice

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@Eb232

So lange Du Deine zur Arbeit benötigten Materialien / Werkzeuge in einem Liefer-/ Firmenwagen unterbringst und auch nicht regelmäßig Geschäftskunden in Deiner Wohnung aus- und eingehen, sollte das kein Problem darstellen.

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