Mietminderung Schimmel an der Dachschräge und im Bad?

1 Antwort

https://www.mietrecht.com/mietminderung-rueckwirkend/

Grundsätzlich gilt das Recht auf eine Mietminderung ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mangel festgestellt wird. Eine Kürzung ist jedoch erst nach der Mängelanzeige beim Vermieter möglich.

Tektas 
Fragesteller
 30.12.2022, 08:10

Hallo danke für die Antwort also kann ich ab dem ich es schriftlich bekommen hab ab dem Zeitpunkt die Mietemindern ?

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AndreasSchendel  30.12.2022, 11:25
@Tektas

Ja.. Mängel melden und ab diesem Zeitpunkt mindern. Allerdings nicht in beliebiger Höhe. Hier sollte man sich über Angemessenheit informieren, da es keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Ggf. an den vorherigen Urteilen orientieren.

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Tiiii  30.12.2022, 08:11

Aber auch nicht rückwirkend mit Mitteilung der Mietminderung.

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