Fliesen-Fugen im Badezimmer, muss ich als Vermieter renovieren, auch wenn Mieter die Fugen nicht sorgfältig gepflegt hat?

5 Antworten

Bei Bädern aus den 70ern erübrigt sich irgendetwas an den Fugen zu machen. Das Bad muss eh irgendwann innerhalb der nächsten Jahre saniert werden. 50 Jahre Standzeit für ein Bad ist sicherlich nicht gegeben. Heute wird so etwas alle 20 Jahre erneuert/saniert.

Das die Fugen unterschiedlich sein können, kann auch an der damaligen Fugenmasse liegen oder an der unterschiedlich starken Nutzung der Bäder. Daraus nun zu schließen, das der Mieter diese unsachgemäß geflegt hat, ist falsch.

Wasserschaden würde nur in der Dusche drohen.

Es gibt beispielsweise Menschen älterer Generationen, die duschen gar nicht. Dann sieht die Dusche natürlich auch nach 50 Jahren noch perfekt aus.

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Hmm, danke für die Einschätzung. Allerdings ist das Material dasselbe wie in dem vom selben Handwerker im selben Jahr ausgeführten Bad in der Nachbarwohnung. Dieses Bad ist quasi das „Referenzbad“, das tip-top in Ordnung ist, obwohl ähnliche Nutzung (beide Wohnungen seit der Neugestaltung in den 70ern von jeweils einer Familie mit 2-3 Kindern bewohnt, die dann in den 90ern ausgezogen sind, seitdem die Ehepaare jeweils zu zweit in den Wohnungen, bis zum Auszug und abschließender Neuvermietung in der Wohnung mit dem „Referenzbad“). Wenn das Referenzbad nicht so top aussähe, würden wir gar nicht auf die Idee kommen, dass das der Mieter verursacht haben könnte. Im Endeffekt ist die unterschiedliche Pflege die einzige variable Randbedingung in dieser Gleichung, eine andere mögliche Ursache sehe ich momentan nicht, da anderes Material und andere Nutzung quasi ausgeschlossen werden können. Oder gibt es in der Runde vielleicht ein Fliesenleger, der etwas dazu sagen kann?

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Heute wird so etwas alle 20 Jahre erneuert/saniert.

So so, wird es das. Rechtsgrund für diese vollmundige Behauptung? Es soll sogar Mieter geben, die sich tagelagen Schmutz und Lärm und vor allem die dauerhaft achtprozentige Modernisierungserhöhung gern ersparen wollen und mit der funktionstüchtigen Ausstattung altbackenen Fliesen seit Mietbeginn durchaus zufrieden sind.

Einzig WC und Armaturen unterliegen wg. Verschleiß der Erneuerungspflicht des VM.

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Sorry ..... aber auf das poröswerden von Fliesenfugen hat ein Mieter keinen Einfluss.

Hmm, danke für die Einschätzung. Allerdings ist das Material dasselbe wie in dem vom selben Handwerker im selben Jahr ausgeführten Bad in der Nachbarwohnung. Dieses Bad ist quasi das „Referenzbad“, das tip-top in Ordnung ist, obwohl ähnliche Nutzung (beide Wohnungen seit der Neugestaltung in den 70ern von jeweils einer Familie mit 2-3 Kindern bewohnt, die dann in den 90ern ausgezogen sind, seitdem die Ehepaare jeweils zu zweit in den Wohnungen, bis zum Auszug und abschließender Neuvermietung in der Wohnung mit dem „Referenzbad“). Wenn das Referenzbad nicht so top aussähe, würden wir gar nicht auf die Idee kommen, dass das der Mieter verursacht haben könnte. Im Endeffekt ist die unterschiedliche Pflege die einzige variable Randbedingung in dieser Gleichung, eine andere mögliche Ursache sehe ich momentan nicht, da anderes Material und andere Nutzung quasi ausgeschlossen werden können. Oder gibt es in der Runde vielleicht ein Fliesenleger, der etwas dazu sagen kann?

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...muss ich als Vermieter die Fliesen-Fugen im Badezimmer renovieren (lassen), wenn diese löchrig werden...

Ja. Es sei denn, du hättest als Bauherr Reinigungsempfehlungen für die dort verbauten Fuge dem Mieter nachweislich und als Bestandteil des Mietvertrags zur Kenntnis gegeben.

Wenn du schon nach einem Fiesenleger und Fachmann fragst, muss der Mieter nicht wissen, das säurehaltige Reinigungsmittel aus dem Supermarkt Zementfugen stark angreifen und sich daher als Reiniger dort nur leicht alkalische Spezialputzmittel (Neutralreiniger, Grüne Seife usw.) eignen.

Und das Zementfugen vorgenässt werden sollten, um den Reiniger nur gewüscht oberflächlich, nicht aber tief eindringend wirken zu lassen, weiß kein Endverbraucher ohne fachliche Expertise...

Bei einem Bad aus der 70 ern kann es normal sein, der Vermieter muss es erledigen.

Du

Der mieter hat sie nicht falsch eingebaut.

Pflege braucht es nicht - sie halten auch ohne pflege hundert jahre.

ähem... die Fliesen sind korrekt eingebaut, das zeigt ja schon die Tatsache, dass sie in der Nachbars-Wohnung perfekt in Ordnung sind und erst letztes Jahr neue Mieter eingezogen sind, die das grüne 70er-Jahre Bad behalten wollten, da im Top-Zustand. Und das in einer Wohnung, für die die Mieter 700 EUR kalt zahlen. Ausschlaggebend dürfte hier doch eher die mangelhafte, fugenschädigende Pflege sein, die die Löcher verursacht hat. Bei ordungsgemäßer Pflege treten diese schließlich nicht auf, siehe Nachbarwohnung! Soweit ich das recherchieren konnte, muss man als Vermieter eine Dunkel-Färbung der Fugen hinnehmen, nicht aber eine mechanische Beschädigung!

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