Bonitätsbescheinigung

4 Antworten

Ich glaube, die Bank wird auch recht erstaunt über dieses ungewöhnliche Ansinnen sein, zumal die Bank ja nur Einblick in die bei ihr geführten Konten hat und keinerlei Kenntnis über den Gesamtstatus des Kunden. Sofern die Bank überhaupt zur Abgabe von Erklärungen bereit sein wird, solltest Du Dich besser vorher über die Kosten einer solchen Bescheinigung erkundigen. Üblich wäre im übrigen, wenn man eine Selbstauskunft der Schufa einholt.

Hallo Flo144,

davon habe ich bisher auch noch nie gehört, mich aber belesen.

diese Bescheinigung ist eine Absicherung für den Vermieter, im Fall die Kaution nicht sofort erbracht werden kann. Der Vermieter erhält von Seiten der Bank aus eine Bonitätsbescheinigung des Mieters ( Bürgen ).

So die Bank mitspielt, warum nicht !

http://einrichtungsforum.de/welche-formen-der-mietkaution-gibt-es-8362/

K.

Tatsächlich verweist du hier auf eine Bankbürgschaft :-(

Die ist bei Vermietern durchaus beliebt, weil sie auf erste Anforderung ohne Nachweis des Forderungsgrundes in Anspruch genommen werden kann und lästige Nachweise über Anlage und Zinsen einer Barkaution vermeidet.

Gerade deshalb und wg. der laufenden Avalprovisionen kann man einem Mieter davon aber nur abraten :-)

Eine Bonitätsbescheinigung beschreibt hingegen lediglich, dass der Kontoninahber zuletzt im Rahmen der Vertragsvereinbarung sein Koto ordentlich geführt hat und wäre für den Vermieter so wertlos wie eine Verdienstbescheinigung :-O

G imager761

0

Vermutlich ist eine Auskunft der schufa gemeint, da deine Bonität allein gegenüber der Bank nicht ausreichend wäre, sie aber über deine Zahlungszuverlässigleit anderen Gläubigern gegenüber nichts bescheinigen kann :-)

Eine andere Möglichkeit wäre eine Bürgschaftserklärung der Bank beizubringen.

Sofern konkret eine Bonitätsauskunft verlangt wäre, kann man die für 24,95 EUR bei der schufa bestellen. Zusätzlich zur eigenen Kenntnisnahme noch kostenlos eine "Datenübersicht n. § 34 BDSG" anfordern; jeweils mit folgendem Bestellformular:

https://www.meineschufa.de/download.php?file=SCHUFA_Infoblatt-DU-Antrag-deutsch.pdf&token=35036

G imager761

Bonitätsbescheinigung in der Art höre ich zum ersten Mal. Außerdem wird seine Bank nur Bescheinigen können, dass er sein Konto ordnungsgemäß geführt hat.

Wenn er beim Vermieter für Dich bürgen soll, wäre die Eigenschufa üblicher.