Muss der Vermieter die Abzugshaube des Mieters bezahlen?

1 Antwort

Das ist wirklich eine interessante Frage und sie zeigt, dass Reden Silber und Schweigen Gold ist. Wenn der Vermieter brav den Mund gehalten hätte, könnte ihm niemand an Zeug flicken. Die Ablufthaube hat der Mieter dennoch nicht "umsonst" gekauft. Er kann die EBK ja in eine andere Wohnung mitnehmen und dort verwenden. Möglicherweise läßt sich die Abzugshaube auch ohne größere Umstände in eine Umlufthaube umrüsten. Für die ist ohnehin kein Kamin vonnöten.