Wohnrecht rechtens bei gemeinsam verfassten Berliner Testament? Hätte Anfechtung durch einen Prozess Aussicht auf Erfolg?

Meine Eltern hinterlegten beim Amtsgericht ein gemeinsames Berliner Testament.

Als mein Vater starb, forderte Mutter eine Unterschrift beim Notar von mir, wodurch sie Alleinerbin meines Vaters wurde.Sie meinte damals, ich hätte keinerlei Nachteile dadurch, das Testament würde nicht beeinträchtigt.

Auch derNotar sagte, das gemeinsame Testament könne auch durch meine Unterschrift nie mehr geändert werden. Es sei so, daß ich nach dem Tod des Längstlebenden Alleinerbin des gesamten, noch vorhandenen Vermögens werdenw würde und darüber frei verfügen könne, so steht's im Testament, habe Abschrift bekommen.

Meine Eltern wollten immer, daß ich im Alter miet .- und sorgenfrei leben kann. Deshalb wurde sogar mein Sohn, dem beide erst 1/4 des Vermögens zukommen lassen wollten, nachträglich gestrichen, damit ich ihn nicht evtl. im Erbfall auszahlen muß.

Nun ist Mutter letzten Monat verstorben und ich musste erfahren, daß sie ihrem Lebensgefährten ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen ließ!

Ich bin fassungslos und kann es mir nur erklären, daß ihre beginnende Demenz ihr den Verstand vernebelte! Der Typ arbeitete voll darauf hin, trieb alle Freunde meiner Mutter weg und verbot sogar meinem Sohn, daß er seine Oma besuchen kann.

Mutter ließ das alles zu.....aber daß ich nun ein beschwertes Erbe haben soll,ist die Krönung!! Konten, Lebensversicherung hat er sich schon einverleibt.....ich kann nicht in mein Elternhaus......wer weiß, was schon alles weggeschafft würde.

Ist es nicht so, daß sie hätte zwar alles verprassen können, aber falls ich Erbe, daß ich darüber auch, wie im gemeinsamen Testament verfasst, FREI verfügen kann.....??

Ist dieses Vermächtnis denn überhaupt rechtsgültig, stellt es doch eine erhebliche Minderung meines Erbes dar, was im Testament absolut GARNICHT gewollt ist.

Ich selbst bin 90 schwerbehindert, schwere Lungenerkrankung..... wäre schön gewesen im Alter mietfrei wohnen zu können.....so war das gemeinsame Testament auch angedacht!!!! Nun hab ich ein Haus und doch nichts, ausser Unkosten!

Der Typ lässt uns auch nicht ins Haus! Könnte ich ihm eigentlich das Inventar, Heimtextilien, Bilder, Traktor zum Rasen mähen.....ausräumen?

Darf ich den größten Teil des Grundstücks verkaufen??? Damit könnte ich Anwalt bezahlen!??

Habe auch Angst vor den Kosten eines evtl. Prozesses!

Bitte helft mir!! Ich hoffe, ihr habt Antworten für mich!

Der Notar sagte, das gemeinsame Testament könne auch durch meine Unterschrift nie mehr geändert werden. Es sei so, daß ich nach dem Tod des Längstlebenden Alleinerbin des gesamten noch vorhandenen Vermögens werde.

Meine Eltern wollten immer, daß ich im Alter miet .- und sorgenfrei leben kann. Deshalb wurde sogar mein Sohn, dem beide erst 1/4 des Vermögens zukommen lassen wollten, nachträglich gestrichen, damit ich ihn nicht evtl. im Erbfall auszahlen muß!

Und dann vermacht mir die Mutter ein Haus mit Wohnrecht !!!!

erbrecht, WOHNRECHT
Wohnrechtverzicht von "Pflegefällen" rechtens?

Meine Mutter hat seit 2015 Pflegegrad 4 (damals Stufe 2 + Altersdemenz) und wurde von mir bis 2016 in ihrem "eigenen" Haus (Hof) gepflegt. Die Hofübergabe an meinen Bruder (wohnt nicht im selben Gebäude) war bereits ca. 1990 mit Eintragung eines Wohnrechts für meine Eltern. Das Haus war mit den Jahren in einem erbärmlichen Zustand (Heizung funktionierte nicht, alles war heruntergewirtschaftet und nichts renoviert...würde sich nicht mehr lohnen). Ich habe meine Eltern dann im Februar 2016 zu mir ins Haus geholt, weil ich die Pflege, meine Berufstätigkeit und Zeit für meine eigene Familie so nicht mehr bewältigen konnte; ich wollte ihnen das Pflegeheim ersparen. Ich dachte, wenn sie in meinem Haus wohnen wird es einfacher...mein Bruder (auch meine anderen 3 Geschwister) hat sich all die Jahre zuvor nicht um die Belange oder Pflege meiner Eltern gekümmert, zum "Stall machen" und auf dem Hof arbeiten waren meine Eltern recht. Im August 2016 wurden dann meine Eltern von meinem Bruder zum "Kaffee" abgeholt. Am Tisch saß der Notar und ließ meine Eltern zur Austragung des Wohnrechts unterschreiben. Davon erfahren habe ich nur durch die Eintragungsbekanntmachung vom Notar. Das Elternhaus hat mein Bruder dann innerhalb 4 Wochen abgerissen und ein Mietshaus mit 6 Wohnungen erstellt. Meinem Vater wurde im Januar 2017 sofort der Pflegegrad 3 (Demenz) zugeteilt. Darauf hin habe ich auch meinen Beruf aufgegeben. Nach massiver Aggression und Attacken meines Vaters konnte und wollte ich nicht mehr. Seit Februar 2018 wohnen sie mit einer polnischen Pflegekraft (2,5 Zimmer-Wohnung) im neuen Haus meines Bruders - zur Miete! Er hat ein riesen Vermögen bekommen und kassiert nun wieder ab.

Meine Eltern, Mutter 80 Jahre (Pflegegrad 4) und Vater 87 Jahre (Pflegegrad 3) waren doch zum Zeitpunkt nicht mehr zurechnungsfähig. Ist die geleistete Unterschrift meiner Eltern anfechtbar und wer zahlt (noch ist Barvermögen meiner Eltern da) in Zukunft, auch bei einer eventuellen Einweisung in ein Pflegeheim? Vollmacht wurde mir und meinem Bruder erteilt.

Ich weiß, ich hätte sofort dagegen vorgehen müssen. Leider hatte ich in den letzten Jahren nicht mehr die Kraft dazu...


pflege, WOHNRECHT
Lebenslanges Wohnrecht für fremde Person?

Guten Tag,

kann ein lebenslanges Wohnrecht für eine "fremde" Person eingetragen werden?

Hintergrund ist dass wir die Vorahnung haben mein Vater könnte der Freundin meines verstorbenen Bruders ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.

Es handelt sich um ein Dreifamilienhaus mit drei abgeschlossenen Wohnungen übereinander. Erdgeschoss und 1.Stock gehören meinem Vater, die Wohnung im 2. Stock gehört mir. Meine Mutter lebt nicht mehr, keine weiteren Geschwister.

Da ich ja nun nach dem Tod meines Bruders irgendwann Alleinerbe bin und mich mit besagter Dame nicht besonders verstehe wäre das eine absolute Katastrophe mit dieser Frau zusammen in einem Haus leben zu müssen.

Sie ist zur Zeit nur ab und zu am Wochenende da, hat wohl nur am Wochenende Freigang........

Kann mein Vater ihr ein lebenslanges Wohnrecht in dieser Wohnung im 1.Stock einräumen und wenn ich nach seinem Ableben dann das Haus erben sollte habe ich zwar ein ganzes Haus aber eine Wohnung davon gehört mir zwar aber ich kann mit ihr nichts anfangen da ja hier lebenslanges Wohnrecht eingetragen ist?

Bitte nicht falsch verstehen, man soll die Lebenden leben lassen, aber es gibt eben bestimmte Dinge die man vorab klären muss um auch mal wieder an etwas anderes zu denken.

Mit meinem Vater darüber zu sprechen ist erfolglos, er hält große Dinge von dieser Frau und deshalb wende ich mich an dieses Forum.

Dankeschön


erbrecht, WOHNRECHT
Der Wohnrechtsinhaber zahlt seit 10 Monaten keine Miete und lässt jetzt auch noch die Freundin einziehen, muss ich das finanzieren?

Hallo, wie bereits erwähnt, handelt es sich um ein bestehendes, dingliches Wohnrecht (Grundbucheintrag vorhanden). Eigentümer des Hauses sind ich und mein Mann, Wohnberechtigter der Vater. Mit diesem wurde vor Erwerb des Hauses abgesprochen, dass ein Wohnrecht zugunsten seinerseits eingetragen wird. Dies aber nur, wenn er sich an den laufenden Kosten beteiligt. Diesem wurde durch meinen Vater zugestimmt. Es handelt sich bei diesem Hauserwerb quasi um eine "Rettungsaktion", welche durch enorme Eheprobleme und Trennung meiner Eltern zustande kam. Das Haus wurde unsererseits erworben, damit einerseits mein Vater dort wohnen bleiben kann und mein Mann und ich schon seit längerem nach Eigentum Ausschau gehalten haben. Nun gestaltet sich die Situation zunehmend schwierig, da mein Vater seit 10 Monaten keine Nebenkosten zahlt und ständig mit einer anderen Ausrede parat steht. Um dem ganzen nun dir Krone aufzusetzen, hat er nun seine neue Lebensabschnittsgefährtin bei sich einziehen lassen, sodass uns nun doppelte Kosten entstehen, da ja noch eine Person dazu gekommen ist, welche nun auch noch fleißig durch uns mitfinanziert wird. Ich habe ihn nun bereits mehrfach darauf angesprochen, eine Zahlung erfolgt weiter keine... Mittlerweile haben wir uns seine Abrechnung der Nebenkosten der Stadt für das Vorjahr angesehn und mit erschrecken festgestellt, dass dieser Mensch einen Eigenbedarf von 5500 kW/h Strom und 125 m3 Wasser für ein Jahr und eine Person hatte. Und da mir langsam aber sicher meine finanziellen Mittel sowie meine Geduld und Lust ausgehen, frage ich hier um Rat. Ich weiß nicht mehr was ich tun soll und eine "Kündigung" kann ich ja schlecht ausstellen durch das Wohnrecht. Zudem bin ich mit dem Einzug der zweiten Person überhaupt nicht einverstanden, da schon der Eine die mir durch seine Wohnung und deren Nutzung entstehenden laufenden Nebenkosten nicht zahlt. Mittlerweile stehen 110 m3 Wasser sowie 6000 kW/h Strom auf den Zählern und das Jahr ist noch nicht zuende. Weiter kommen die Kosten für Heizung ebenfalls noch hinzu.

erbrecht, WOHNRECHT
Keine Kautionsrückzahlung bei WG-Auszug

Hallo,

Ich bin vor etwas über einem Jahr aus einer zwei Personen WG ausgezogen. Wir waren beide Hauptmieter. Die andere Mitbewohnerin und ich hatten uns zuvor zerstritten, was unter anderem dazu führte, dass sie ihr Zimmer an eine für mich komplett fremde Person untervermietete... Als ich ausgezogen bin, habe ich vom Vermieter die Anweisung erhalten, die von mir anteilig gezahlte Kaution vom Nachmieter auszahlen zu lassen. Dieser hat jedoch nicht auf meine E-Mails geantwortet. Daraufhin habe ich dem Vermieter mitgeteilt, dass ich die Kaution nun von ihm haben möchte - da ja bei Mietparteienwechsel ein neuer Mietvertrag aufgesetzt und daher die alte Kaution eigentlich ausgezahlt werden muss. Dann bekam ich diverse E-Mails meiner Mitbewohnerin und ihrer Untermieterin, dass ich die Wohnung nicht ordnungsgemäß hinterlassen hätte und sie dafür sorgen würden, dass ich keine Kaution bekäme. In Absprache mit dem Mieterschutzbund habe ich ihre E-Mails ignoriert und auf ein Treffen zur Übergabe mit den Vermietern gewartet. Dieses hat nie bei meiner Anwesenheit stattgefunden, da die Vermieter mir diesbezüglich nichts mitgeteilt haben. Ich habe erst von einer Übergabe etwas mitbekommen, als die Vermieter mir per E-Mail mitteilten, dass meine volle Kaution zur Reparatur diverser Schäden, die ich angeblich hinterlassen hätte, verwendet werden müsse. Der Mieterschutzbund riet mir, nicht darauf einzugehen, da es weder eine Übergabe bei meiner Anwesenheit noch ein Übergabeprotokoll mit meiner Unterschrift gegeben hat und mir auch keine Frist zur Beseitigung der angeblichen Mängel gesetzt worden war. Stattdessen sollte ich ein halbes Jahr warten und dann die Kaution zurückfordern.

Jetzt hat sich herausgestellt, dass ich nur gemeinsam mit meiner ehemaligen Mitbewohnerin meine Kaution zurückfordern kann, da wir beide bis zu meinem Auszug als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen waren. Letzten August hat meine ehemalige Mitbewohnerin sich dazu bereit erklärt, hierzu einer Anwältin ihr offizielles Einverständnis zu geben, allerdings antwortet sie seitdem weder auf Schreiben der Anwältin, noch auf Schreiben von mir. Die Anwältin meint, dass ich - sollte sie weiterhin nicht reagieren - auch gerichtlich gegen meine ehemalige Mitbewohnerin vorgehen und eine "Klage auf Auseinandersetzung der Gemeinschaft" gegen sie erheben könnte.

Weiß jemand, was genau das ist oder hat jemand Erfahrungen oder andere Ideen? Ich möchte wirklich meine Kaution zurückbekommen und habe Angst, dass die Frist, während deren ich meine Kaution zurückfordern kann, abläuft, ohne dass ich etwas habe tun können. 800 Euro sind für mich als Studentin eine Menge Geld...

Mietkaution, WOHNRECHT, Auszug, Wohngemeinschaft
Vermieter-freundlicher Mietvertrag? Einige ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln!

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach eine Mietwohnung und habe vor einigen Tagen eine besichtigt. Glücklicherweise besteht Interesse seitens des Vermieters, weswegen er mir vorab den Mietvertrag zugesendet hat.

Aus meiner Sicht enthält der Mietvertrag jedoch ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln, die mir bereits jetzt etwas Bauschmerzen bereiten. Nachfolgendes ist gemeint:

(1) (...) Eine Instandsetzungs-/-haltungspflicht des Vermieters für die genannten Elektrogeräte besteht nicht. --> Der Vermieter vermietet jedoch u.a. die Einbaukücke inkl. der Elektrogeräte. Im Falle eines Defekts muss er doch dann auch dafür sorgen, dass diese wieder funktionieren. Deshalb zahlt man doch einen Mietzins, oder?

(2) Hinsichtlich des Zustandes der Mietsache werden folgende Feststellungen getroffen: (...) Beanstandungen liegen nicht vor. --> Gibt es nicht hierzu ein Übergabeprotokoll?

(3) Die Schönheitsreparaturen und den Ersatz von Glasscheiben und Spiegeln übernimmt der Mieter. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich nicht als Aufgabe des Mieters. Wie seht Ihr das?

(4) Soweit bei Beendigung des Mietverhältnisses die Renovierungsfristen (7 Jahre, aktuell in 5 Jahren wieder) seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit der letzten Renovierung noch nicht vollständig abgelaufen sind, hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer fälligen Renovierung zu tragen. --> Grundsätzlich bin ich selbstverständlich dafür, Wohnungen in einem einwandfreien Zustand zu überlassen. Dass der Mieter jedoch dies übernimmt, halte ich für fragwürdig. Das gibt mir stark zu denken. Euch?

(5) Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 200,- Euro und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigt. Die kleinen Instandhaltungen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität und Wasser, den Heiz- und Kocheinrichtungen, am Kühlschrank und Geschirrspüler, den Fenster- und Türverschlüssen, Rollos und Lamellenvorhänge sowie den Verschlussvorrichtungen der Fenster. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich auch hier nicht als Aufgabe des Mieters. Das geht mir zu weit.

(6) Will der Mieter Einrichtungen, mit denen er die Mieträume versehen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses wegnehmen, hat er sie zunächst dem Vermieter zur Übernahme anzubieten. --> Bitte was? Wie ist das zu verstehen? Dass ich die Einrichtung nach Beendigung des Mietverhältnisses angeboten wird, obliegt alleine dem Mieter.

Fotzsetzung weiter unten...

mieten, Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, Vertragsrecht, WOHNRECHT
Schenkung Immobilie mit Nießbrauch Mutter und anschließendem Wohnrecht Schwester

Die Mutter hat eine Immobilie mit einer selbst bewohnten Wohnung und 2 kleine Ferienwohnungen an der Nordsee. Ihr Sohn hat 2 Kinder, die Tochter ist kinderlos und mit einem Man, der 2 Kinder aus erster Ehe hat verheiratet.

Nun will die Mutter verhindern, dass einen Teil des Hauses womöglich die Stiefkinder ihrer Tochter erben, falls diese nach der Erbschaft des halben Hauses aber vor ihrem Mann stirbt. Sondern am Ende sollen es die beiden leiblichen Enkelkinder bekommen.

Dazu gibt es nun folgende Idee. Die Mutter überschreibt zu Lebzeiten das Haus dem Sohn und bekommt einen lebenslangen Niessbrauch für das gesamte Haus eingetragen. Die Tochter soll nach ihrem Tod ein lebenslanges Wohnrecht für die untere Wohnung erhalten. Wer welche Kosten trägt soll zusätzlich vertraglich geregelt sein.

Worauf muss man da achten? Kann man das so machen? Kann man Niessbrauch und Wohnrecht so mit Reihenfolge schon jetzt ins Grundbuch eintragen? Was für Kosten fallen bei Schenkung und Eintragung an? Was kann es für Probleme geben einem Haus das einem gehört aber andere Nutzen dürfen?

Meine Sorge ist, dass am Ende alle (Mutter und Schwester) Spaß mit dieser Regelung haben aber der Besitzer der Dumme und Zahlemann für alles ist. Wenn z.B. Mutter/Schwester im Haus wohnt und die Heizung oder Dach gemacht werden muss erscheint es mir nicht gerecht, dass der Besitzer solche Kosten alleine trägt, da er ja auch auf Jahrzehnte hinaus (Mutter ist erst 70 und Schwester ist gleich alt) wahrscheinlich nichts von der Immobilie haben wird.

Grundbuch, Nießbrauch, schenkung, WOHNRECHT
eigenmächtige Terassenerweiterung durch Eigentümer bei Neubau eines Mehrfamilienhauses

Hallo, vor einem Jahr haben wir uns eine Eigentumswohnung im 1. Stock in einem 10 Parteien Haus gekauft und diese Wohnungen sind jetzt für alle bezugsfertig. Im Prospekt und Bauplan waren die Terassen im EG ( Gaterneanteil gehört zur ETW) alle gleich groß und endeten unter den Balkonen des 1. und 2. OG. Das Gesamtbild war harmonisch.

Auf der ersten Eigentümerversammlung hat ein Eigentümer der EG gefragt ( es ist die Whg. direkt unter uns), ob etwas dagegen spricht, die Terasse um eine Plattenreihe zu vergrößern. Wir hatten Bedenken angemeldet und wollten uns erst noch die Pläne anschauen. Abgestimmt wurde an diesem Abend nicht (weder durch Handzeichen oder im Protokoll festgehalten). Nun mußten wir feststellen, dass besagter Eigentümer seine Terasse um 3 Plattenreihen vergrößert hat und auch am Hausrand auf seinem Grundstück 3 Plattenreihen gelegt hat.

Wir haben ihn darauf angesprochen, dass wir doch sehr erstaunt darüber sind, da wir doch Bedenken angemeldet hatten. Als Antwort bekamen wir, dass ja keiner sonst auf der Eigentümerversammlung etwas dagegen gehabt hat. Desweiteren hätte er sich mit anderen Eigentümern unterhalten, die hätten nichts einzuwenden gehabt.

Wie ist den nun hier die Rechtslage? Hätte er alle Eigentümer des Hauses fragen müssen? Braucht er die Einwillung schriftlich? Es stört uns schon, dass einfach 3 Reihen mehr gelegt wurden sind. Wir schauen nun direkt darauf und das Gesamtbild vom Haus leidet dadurch auch.

Über eine hilfreiche Antwort wären wir dankbar. Wir haben zwar schon im netz nachgeschaut,verstehen aber die erklärungen nicht immer ganz.

Besten Dank im voraus.

WOHNRECHT, Eigentum
Wohnrechtsinhaber will Haus energetisch sanieren

Hallo,

habe zusammen mit meinem Bruder ein Haus geerbt (je hälftiger EIgentümer), in dem ich von meiner Mutter ein (im Grundbuch eingetragenes) lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht eingeräumt bekommen habe, als Gegenleistung für Wart- und Pflege. Das Haus ist sehr marode und sanierungsbedürftig - das Verhältnis zu meinem Bruder sehr problematisch.

Ich möchte einen Kachelofen einbauen, dazu muß ein neuer Kamin eingesetzt werden und die Speisekammer sollte in einem zu erstellenden kleinen Anbau Platz finden (wird sonst wärmster Raum des Hauses). Eigentlich wäre mein Bruder verpflichtet, die Hälfte der Heizkosten mitzutragen - tut er aber nicht. Ich würde sogar auf eigene Kosten den gesamten Umbau tragen, aber beim letzten Kontakt gab er mir "Veränderungssperre" am Haus - er möchte mich dazu bringen, das Wohnrecht aufzugeben, um das Haus verkaufen zu können, er möchte mich quasi über die Heizkosten "aushungern".

Frage - wie erwirke ich möglichst rasch und ohne große Gerichts-/Anwaltkosten das Recht die vorgesehenen Maßnahmen vorzunehmen? Reicht es, die fehlende Bereitschaft meines Bruders, die Heizkosten mitzutragen, zu dokumentieren? Was passiert, wenn ich den Kachelofen/Kamin/Speisekammeranbau einfach machen lasse? Kann er Rückbau verlangen? Wird er Recht bekommen? Wie teuer wird der Streit? Hilft mir eventuell das erneuerbare Energien Gesetz (EEG), um die vorgesehenen Maßnahmen durchführen zu können?

Haus, WOHNRECHT
rechte und pflichten bei wohnrecht

mein bruder (hausbesitzer) hat jetzt 3 jahre lang von mir (wohnberechtigter) grundsteuer haftpflicht etc, kassiert. zu unrecht. darf er nicht. steht in urkunde ! ich bin leider zu vertrauensselig zu meiner wohnung gehört ein keller in der schon immer eine heizung ist, der die letzten 3 jahre nie in der nebenkostenabrechnung aufgetaucht ist. jetzt ist er sauer, weil ich die Grundsteuer etc. nicht bezahlen muss jetzt hat er mir rückwirkend diesen keller berechnet. meine wohnung hat jetzt nicht mehr nur 100 !!!! eigentlich hat sie nur 97 (er fordert mich jetzt echt heraus) sondern 113 QM. dieser posten ist angeblich nie in den nebenkosten aufgetaucht, weil er mir das "geschenkt" hat. ha ha ... der hat mir noch nie was geschenkt. ich hab ihm seine terasse an seinem haus, mit meinem Geld belegt, weil er nicht mehr weiß, wo er das geld her bringen soll, hat er an meinem pa appeliert - und ich depp hab gesagt, klar ... ich zahl ihm doch eine terrasse, wenn der arme mann kein geld mehr hat. er hat sich dann ein auto für 30 tausend gekauft. der arme mann kann er die heizkosten quadratmeter mäßig rückwirkend verlangen ? ich wollte eigentlich nichts von ihm geschenkt ? muss ich ihm das rückwirkend bezahlen ? Er will das geld jetzt von mir, weil er stockwütend ist, weil ich keine grundsteuer bezahlen muss. und er jetzt angeblich privatgeld entnehmen muss. ich hab ihm auch eine terrasse geschenkt, soll ich mir das geld jetzt auch wieder zurück holen ? der hat mich beim erbe verarscht, und ich hab trotzdem unterschrieben und dachte ich hab dann meine ruhe und jetzt geht das so weiter. ich will doch eigentlich meine ruhe. aber der fordert mich richtig raus. ich will meine ruhe, aber ich will auch nicht mehr verarscht werden. bei wohnrecht gehört doch die terrasse zum haus und nicht zur wohnung oder ? was soll ich tun wer hat einen rat danke

Rückzahlung, WOHNRECHT
Haus mit Einliegerwohnung an 2 Söhne überschreiben, Wohnrecht in Einliegerwohnung für Vater

Hallo, der Vater meines Freundes hat aufgrund unserer Wohnungssuche die Idee gehabt, das Haus in dem er jetzt lebt, schon zu Lebzeiten auf seine beiden Söhne zu überschreiben und sich selbst mit einem lebenslangen Wohnrecht in die Einliegerwohnung zurückzuziehen, damit wir beide im Haus wohnen können. Das Haus sowie das Grundstück sind in einem sehr guten Zustand und etwa 500000 Euro wert (grob geschätzt) Streitigkeiten in der Familie gibt es bisher nicht. Nächste Woche kommt der Bruder meines Freundes, der 900 km entfernt wohnt, zu uns, um mit uns über alles zu sprechen. Nun wüsste ich gerne, welche Möglichkeiten wir haben, um den Bruder nicht zu benachteiligen, zumal er der Überschreibung ja mit zustimmen muss.

Folgende Möglichkeiten ziehe ich in Betracht: 1. Haus wird an meinen Freund überschrieben, wir zahlen dem Bruder Miete in Höhe von 50% der Gesamtmiete, die wir für das Haus erhalten könnten. 2. Wir bezahlen dem Bruder seinen Anteil in Form einer Verrentung in Höhe eines vereinbarten Vertrages bis zum Ableben des Vaters. Aus dem Resterbe - hier ist einiges vorhanden, bezahlen wir ihm dann den Rest. 3. Mein Freund überschreibt seinem Bruder seine abbezahlte Eigentumswohnung und den Rest erhält er entweder über Verrentung oder mit dem Resterbe ... Letztendlich weiss ich, dass wir uns einigen müssen und eigentlich sämtliche Möglichkeiten in Betracht kommen.

Aber gibt es hier auch gängige Vorgehensweisen? Hat jemand schon Erfahrung damit? Was muss noch bzgl. des Wohnrechts und der Steuer beachtet werden?

Vielen Dank im Voraus Gruß Ches

erbrecht, WOHNRECHT

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