Teilungserklärung oder Wohnrecht auf Lebenszeit bei einem Neubau mit Einliegerwohnung für die Eltern?
Wir wollen ein neues Mehrfamilienhaus bauen und dabei gerne eine separate Einliegerwohnung für meine Schwiegereltern einrichten. Hier gibt es nun mehrere Möglichkeiten hinsichtlich der Finanzierung und der Sicherung des Wohnrechts für die Schwiegereltern. Was wäre am sinnvollsten? Um Zinsen beim Kredit zu sparen kam eine Einmalzahlung zur Sprache, mit der ein Wohnrecht auf Lebenszeit ins Grundbuch eingetragen wird. Das mindert aber gegenüber der Bank den Wert der Immobilie. Wäre eine Teilungserklärung die bessere Alternative? Oder gibt es noch bessere Lösungen?
1 Antwort
Ein eingetragenes Wohnrecht mindert nur dann den Wert, den die Bank zu finanzieren bereit ist, wenn die zur Darlehensabsicherung für die Bank einzutragende Grundschuld dem Wohnrecht im Rang nachgeht.
Ein nachrangiges Wohnrecht hat hier keine grosse Auswirkung.