Wie wird ein lebenslanges, kostenloses Wohnrecht festgemacht?
Wie wird dies festgeschrieben? Ich weiß, dass man das normalerweise im Grundbuch eintragen lässt. Geht das auch ohne Grundbucheintragung. Könnte man dadurch Geld sparen oder ist dies dann unwirksam. Ich verstehe die Gefahr, dass jemand das Haus kauft, und nichts von dem Wohnrecht erfährt.
1 Antwort
Seit 2010 hat sich die Rechtslage insofern nicht verändert. Man könnte ein Wohnrecht auch ohne notarielle Vereinbarung begründen:
Ob es allerdings sinnvoll ist den Notar zu sparen ist eine andere Sache. Nicht nur Grundstückserwerber werden ohne Eintragung versuchen, das Wohnrecht zu bestreiten. Erben werden es ebenso. Und was ist, wenn der Eigentümer selber seine Ansicht ändert? Dann kann man nur hoffen, alle Verträge aufbewahrt zu haben und mit deren Hilfe die Vereinbarung nachweisen zu können.