bruder hat von mutter wohnrecht bekommmen.muss er geschwister bei tod der mutter anteilig ausbezahle

2 Antworten

Ein Wohnrecht wird doch in der Regel auf Lebenszeit für den Begünstigten geschrieben und das ist der Bruder. Durch den Tod der Mutter geht diese Verpflichtung auf die Erben über. Ihr 3 Kinder seid nun eine Erbengemeinschaft und wenn Ihr diese auflösen wollt und dabei das Wohnrecht aufheben wollt, um einen besseren Verkaufspreis zu erzielen, dann müßt Ihr den Bruder sogar für den Verzicht entschädigen. Selbst wenn Ihr drei Euch einig seid, dass der Bruder mit Wohnrecht das Haus übernehmen soll, so wird der Auszahlungsbetrag wegen des zugesicherten Wohnrechtes deutlich geringer sein.

pauline: Das Motiv der Mutter, ihrem Sohn, deinem Buder, ein grundbuchlich gesichertes Wohnrecht einzuräumen, hast du nicht genannt. War es eine Belohnung für geleistete oder zu leistende Dienste? Wurde eine Gegenleistung (Nutzungsentgelt) vereinbart oder ist es unentgeltlich? Die unentgeltiche Zuwendung ist gem. § 2050 III BGB unter den Abkömmlingen auszugleichen, wenn die zuwendende Mutter dies bei der Zuwendung bestimmt hat.