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Schenkung Elternhaus zu Lebzeiten - faire Regelung für Geschwister?

Liebe Community,

ich benötige nun auch einmal eure Expertise zu einem Sachverhalt:

Ein Elternhaus, 2 Elternteile (61J.) , 3 erwachsene Kinder. Alle wohne zurzeit in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander: Eltern im EG, Sohn 1 (mit Freundin) in eigener Wohnung im OG des Elternhauses. Sohn 2 (alleine) zur Miete nebenan, Schwester (mit Familie) in eigenem Haus.

Die Eltern wollen das Eigentum an Sohn 1 überschreiben (Schenkung), Wohnrecht/Nießbrauch soll für beide eingetragen werden. Sohn 1 soll seine Geschwister anteilig ausbezahlen. Allerdings soll die Auszahlung nicht sofort erfolgen, sondern erst an Tag X in ein paar Jahren mit der heutigen (angeblichen) Wertstellung. Als Begründung wird aufgeführt, dass Sohn 1 ja bereits einen Kredit aufgenommen habe, um den Teil des Hauses, in dem er wohnt, umzubauen (so wie es ihm besser gefällt). Es seien dann angeblich erst in ein paar Jahren erneute Kreditverhandlungen möglich um mit der Bank über die Auszahlung der Geschwister zu sprechen. Bis dahin sollen die Geschwister warten. Es erfolgt keine Verzinsung und auch ein Kaufkraftverlust des Geldes wird nicht abgebildet.

Der Wert des Hauses wurde mutmaßlich zu niedrig (300 T €) und unterhalb des marktübliche Preises (370 T €) angesetzt und beruht auf Schätzungen der Eltern, ein Gutachter war bislang nicht bestellt worden.

Zudem sollen Sohn 2 und Tochter auf ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch verzichten. Vertragsentwürfe liegen bereits vor. Ich sehe hier - möglicherweise aufgrund von Unwissenheit oder Naivität - eine Übervorteilung des beschenkten Sohnes und eine Benachteiligung der anderen Geschwister.

Natürlich können die Eltern zu Lebzeiten mit ihrem Eigentum machen, was sie wollen. Bislang besteht ein sehr inniges Familienverhältnis. Den Eltern wäre auch an Regelung gelegen, die für alle Kinder gerecht ist bzw. soll dies angenommen werden.

Welches Verbesserungspotential oder Alternativen seht ihr?
DANKE!!

erbrecht, Nießbrauch, schenkung, Pflichtteilsanspruch, lebenslanges Wohnrecht
Hauseigentum nach scheidung?

Ich bin schon einige jahre geschieden. Mein Exmann und ich haben noch ein gemeinsames Haus in dem ich wohne. Wir waren bisher beide Eigentümer um so sicher zustellen das nicht einer von uns das Haus verkauft da wir eigentlich wollen das es später unsere Tochter erbt.

Seit der Trennung zahle ich meinem Exmann freiwillig jeden Monat einen gewissen Betrag damit er nicht ganz leer ausgeht (wir haben ein sehr gutes Verhältniss)

Nun hat sich meine Lebenssituation geändert und ich habe einige Fragen. Ich habe wieder einen Lebensgefärten der auch mit dem guten Verhältniss zu meinem Exmann umgehen kann. Allerdings ist es für ihn nicht so toll zu wissen das er sich hier im Haus einbringt, es mit instand hält, Arbeit und Geld rein steckt aber es noch zur Hälfte seinem Vorgänger gehört, was ich auch verstehen kann.

Nun suche ich nach einer Lösung die absichert das meine Tochter garantiert weiter alleiniger Erbe bleibt(falls mein neuer Partner und ich heiraten sollten gibt es noch zwei weitere Kinder) und meinem Exmann die Sicherheit gibt das er weiterhin Geld bekommt um nicht ganz leer auszugehen. Und bei der sich mein neuer Partner nicht mehr als Hausmeister für meinen Exmann fühlen muss.

Eine Schenkung an meine Tochter kommt nicht in Frage weil sie das jetzt noch nicht möchte. Sie startet jetzt erst ins Berufsleben und hat Angst mal in finanziellen Schwierigkeiten zu stecken wo man ihr dann ans Haus gehen könnte.

Die andere Variante die ich sehe wäre, das ich meinem Exmann seinen Anteil abkaufe. Da würde mich interessieren wie hoch ca die Notarkosten und die für die Änderung im Grundbuch wären. Abgezahlt ist das Haus bereits.

Und bestünde die Möglichkeit, für den Fall das mir was zustößt ein lebenslanges Wohnrecht für meinen Partner festzulegen? Muss der dann namentlich genannt werden oder kann ich schreiben lebenslanges Wohnrecht für alle weiteren Haushaltsmitglieder. Wie wirkt sich so ein lebenslanges Wohnrecht im Falle einer Trennung aus (klingt blöd aber ich hab schon schlimme Erfahrungen gemacht, da wird man vorsichtig auch wenn alles super läuft) Und zuletzt, kann mir jemand ans Haus (so lange ich nicht verschuldet bin) im Falle von Arbeitslosigkeit oder ALG 2?

Vielen dan schon mal im voraus an alle die sich die Zeit genommen haben das bis zum Schluss zu lesen und vielleicht sogar eine hilfreiche Antwort zu schreiben.

lebenslanges Wohnrecht
Mutter hat lebenslanges Wohnrecht für Räume in einem Einfamilienhaus ist aber nun im Heim. Darf ich die Räume nutzen?

Hallo zusammen,

Ich habe ein wichtiges Anliegen. Meine Mutter bewohnt mit uns zusammen ein Einfamilienhaus. Wasser und Strom sind nie getrennt worden. Sie hat sich ein lebenslanges Wohnrecht für die Räume in der unteren Etage einräumen lassen das steht auch im Grundbuch. Sie zahlt lediglich ein wenig verbrauchsabhängige Nebenkosten. Wir bewohnen die obere Etage haben aber damals das Treppenhaus komplett zu gemacht damit unsere Hunde nicht ständig unten rumlaufen oder fortlaufen können wenn Mutter mal wieder die Haustüre offen lässt. Wir haben also unseren eigenen Eingang. Nun ist Mutter altersbeding in ein Heim gezogen (freiwillig). Die Räume sind nun unbewohnt und es wird im Winter Frostgeheizt. Nun ist mein Mann aber seit 10 Jahren voll Erwerbsunfähig geworden und er kann sich nur schlecht in den oberen Etagen bewegen da wir Treppen und Stufen in unserem Wohnbereich haben. Der Plan war immer, das wenn die Mutter mal ins Heim geht, wir uns dann die Räume die ja nicht genutzt werden behindertengerecht umbauen damit mein Mann es leichter hat. Wir wollten dann nach Umbau ins Erdgeschoss ziehen und die obere Wohnung vermieten. Wir können unsere Wohnung nicht umbauen da wir ja darin zwei Stockwerke haben und Bad und Schlafzimmer sich unter dem Dach befinden. Küche und Wohnzimmer sind im ersten Stock. Für meinen Mann ist das alles schwer zu überwinden mit seiner Rückenerkrankung und der Gehbehinderung die daraus resultiert. Meine Mutter weigert sich vehement auf das eingetragene Wohnrecht zu verzichten. Sie sagt immer wir dürfen nach ihrem Tod die Wohnung umbauen obwohl mal etwas anderes mündlich vereinbart war. Gibt es in einem solchen Fall keine Ausnahme wenn die Mutter im Heim ist das wir trotzdem im Erdgeschoss für meinen Mann behindertengerecht umbauen? Wir müssten sonst ausziehen und uns eine Wohnung die behindertengerecht ist mieten. Die andere Wohnung in der wir jetzt leben dürfen wir ohne Zustimmung der Mutter noch nicht mal vermieten um davon dann die Miete der neuen Wohnung zu finanzieren.

Das Haus in dem wir jetzt leben und in dem die Mutter ein lebenslanges Wohnrecht besitzt wurde uns vor 18 Jahren per Schenkung übertragen. Wenn wir also uns selber irgendwo eine Wohnung die behindertengerecht ist mieten müssen laufen ja von unserem Haus die ganzen Betriebskosten weiter. Das können wir uns finanziell gar nicht leisten. Mein Mann ist ja Rentner.

Gibt es also irgend eine Möglichkeit das wir unten die Räume trotzdem nutzen können?

Ich danke euch jetzt schon für eure Antworten.

Grüße sendet Hannelore

lebenslanges Wohnrecht
Lebenslanges Wohnrecht nach Paragraph 428 BGB?

Guten Abend,

ich hoffe mir kann jemand eine Frage beantworten:

Wir haben von meinen Schwiegereltern ein Haus als Schenkung übernommen. Dafür erhielten die Schwiegereltrn ein vorbehaltenes Wohnrecht nach Paragraph 428 BGB. Dieses Wohnrecht wurde im Grundbuch eingetragen als: beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach Paragraph 428 BGB.

Der Schwiegervater ist mittlerweile verstorben und bei der Schwiegermutter steht eine Heimunterbringung im Raum. Nun kam mein Schwager auf die Idee eine polnische Pflegekraft einzustellen, die dann bei der Schwiegermutter in der Wohnung leben soll um diese zu pflegen. Wir sind damit jedoch nicht einverstanden. Mein Schwager meint aber das die Mutter auch ohne unser Einverständnis eine polnische Pflegekraft in ihren Haushalt mit aufnehmen darf. Alternativ wäre sonst nur noch die Heimunterbringung der Schwiegermutter. Mein Schwager meinte das dann die Mutter zur Finanzierung der Heimunterbringung die Wohnung an Fremde vermieten würde. Das ist aber so nicht möglich da Wasser und Strom nicht getrennt sind. Außerdem bin ich Schwerbehindert und wir wollten die Wohnung der Mutter behindertengerecht umbauen für mich wenn die Mutter mal ins Heim muss bzw. verstorben ist. Wir haben bei uns überall Stufen und Treppen drin.

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Langen

Nun meine Fragen:

Darf die Mutter mit dieser Art Wohnrecht tatsächlich eine polnische Pflegekraft in ihrer Wohnung aufnehmen ohne unser Einverständnis? ( Schenkung ist nun 11 Jahre her )

Darf die Mutter mit dieser Art Wohnrecht die Wohnung an Fremde vermieten um die Heimkosten zu finanzieren?

WOHNRECHT, lebenslanges Wohnrecht

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