Wohnung im Elternhaus saniert,durch Streit zum Auszug gezwungen?

3 Antworten

Das wird dann wohl eine Gesamtrechnung werden:

Von den Renovierungskosten werden die erlangten Nutzungsvorteile abzuziehen sein.

Vom Grunde her ist ein Anspruch durchaus möglich. Verträge können bekanntlich auch mündlich abgeschlossen werden. Hier wird man wohl von einem Mietvertrag mit atypischer Ausgestaltung ausgehen müssen. Statt laufender Mietzahlung sind die Renovierungskosten die Gegenleistung.

Der nicht durch Nutzungsvorteile verbrauchte Rest ist auszuzahlen, aber wohl nur, wenn die Renovierung weiter von Vorteil für den Eigentümer ist.

Hallo !

Dürfte schwierig werden. Es ist zwar nicht schön von den Eltern deiner Freundin aber Ihr müßtet nachweisen, das die Eltern euch bewußt haben das Dachgeschoß ausbauen lassen um es dann selbst zu nutzen. Od. gibt es so eine Art Mietvertrag?

Nein es gibt keinen Vertrag, wurde nur mündlich geregelt das wir dort Wohnen können und das Dachgeschoss Ausbauen dürfen.

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Das ist nicht so schön. Da haben die Eltern euch ganz schön ausgenutzt. Das tut mir echt leid. Sind die Eltern deiner Freundin sehr geizig?

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Kenne ja den Grund des Streits nicht, aber vielleicht hilft euch ein Mediator.