Freundin des Vaters bekommt lebenslanges Wohnrecht

3 Antworten

Grds. wäre das eine Pattsituation - jetzt wie im Erbfall.

Niemand hat mehr Anspruch dort zu wohnen als der andere Miteigentümer, der ja, durch deinen Vater testamentarisch verfügt, durchaus seine LG, nicht du, sein kann.

Durchaus sinnvoll, sich von der derzeit halben Immobilie zu trennen und ein Verkaufsangebot zu machen. Lässt sich niemand darauf ein, wird es wohl im Erbfall zu einer Zwangsversteigerung zu einem Erlös von 50-70% des aktuellen Verkehrswertes kommen - was man klugerweise bei derzeitigen Verkaufsverhandlungen im Auge haben sollte.

G imager761

tini: Auf einem Grundstücks-Miteigentums-Anteil kann ein Wohnungsrecht als beschränkt persönliche Dienstbarkeit n i c h t eingetragen werden.

Handelt es sich um ein Gebäude mit zwei abgeschlossenen, möglichst gleichwertigen Wohnungen, könnte eine Lösung über die Bildung von Wohnungseigentum gefunden werden. Jeder von euch erhielte eine Wohnung, die des Vaters könnte er mit dem Wohnrecht belasten.

Im übrigen: Was macht dich so sicher, dass du auch den Miteigentumsanteil deines Vaters erbst?

@ Franzi: Bei der Immobilie handelt es sich um ein Einfamilienhaus, sprich es sind keine separaten Wohnungen vorhanden.

Noch ist laut Testament festgehalten, dass ich den Anteil meines Vaters bei seinem tod erben würde, sprich mit dem Teil der mir eh schon gehört, die gesamte Immobilie zustehen würde.

In dem Fall, dass mein Vater sich doch irgendwann dazu entscheiden sollte, seine Lebensgefährtin zu heiraten, würde ich mir sicher meinen Teil auszahlen lassen und mich aus dem Grundbuch nehmen lassen, damit es dann endlich geklärte Verhältnisse gibt.

Für eine weitere Möglichkeit halte ich es, die Lebensgefährtin meines Vaters mit einem geringen Anteil ins Grundbuch aufzunehmen, sprich wenn mein Vater sterben würde, ich ihr das auszahlen würde, was sie in das Haus investiert hat und ihr ja auch zusteht. Hauptsache ich muss mich dann nicht noch jahrelang mit ihr rumärgern...

Franzl0503  24.02.2013, 20:04

tini: Stimmst du ausnahmsweise der Belastung auch deines MEA mit dem Wohnrecht zu und bistt du über kurz oder lang Alleineigentümerin des Grundstücks und fällt auch das Wohnrecht weg (Tod, Umzug ins Pflegeheim, Aufgabe der Wohnung durch die Berechtigte), stehen dir die volle Verfügungsfreiheit und vor allem der gesamte Verkaufserlös der Immobilie zu.

Lebt die Wohnberechtigte hingegen noch 20, 30 oder 40 Jahre (ihr Alter kennen wir nicht), hast du in dieser Zeit keine wirtschaftlichen Vorteile. Im Gegenteil, du findest keinen Käufer, musst aber für bestimmte Kosten aufkommen.

Letzte Anmerkung: Auf jeden Fall solltest du aber darauf achten, dass statt des Wohnrechts kein Nießbrauchrecht für die Freundin eingetragen wird. Dann hätte sie nämlich noch den Vorteil, die Erträge aus einer Vermietung bis zu ihrem Tode zu ziehen, selbst wenn sie längst nicht mehr im Hause wohnt.

Ich würde versuchen, meinen Anteil zum aktuellen Marktwert an den Vater zu verkaufen Seine Kapitalstärke und Erwerbsabsicht kennen wir ebenfalls nicht.

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