Darf der Vermieter in der vermieteten Wohnung angemeldet sein?

3 Antworten

Nein. Meldegesetzverstoß.

Das müßte gehen wenn Niemand sich beklagt. Wenn z.B. der Mieter Hartz 4 bekommt wird es schwierig.

Nein - s. § 17 Bundesmeldegesetz:

§ 17 Anmeldung, Abmeldung

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

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