Berechtigt ein lebenslanges Wohnrecht dazu, die Wohnung weiterzuvermieten anstatt selber zu bewohnen

2 Antworten

Also ich denke auch, dass das lediglich bedeutet, dass du drin wohnen darfst. Eigentümer ist ja dann eigentlich dein Kind und somit berechtigt zu allen Entscheidungen.

baldgeschäft:

Das Wohnungsrecht ist als beschränkte persönliche Dienstbarkeit nicht übertragbar. Gegen Entgelt vermieten kann der Wohnungsberechtigte die Wohnung nur dann, wenn ihm die Überlassung vom Grundstückseigentümer besonders gestattet ist.

In der für das Grundbuchamt bestimmten Eintragungsbewilligung - erforderlich ist die notarielle Beglaubigung nicht Beurkundung - muss enthalten sein:

"Die Ausübung des Wohnungsrechts kann dritten Personen überlassen werden."

Empfehlung: Lass dich von einem Notar ausführlich beraten und lege Wert auf die absolut erststellige grundbuchliche Sicherung des Wohnrechts - also ohne vorgehende, gleichstehende Rechte und Rangvorbehalte. Trete niemals mit deinem Wohnrecht hinter eine Hypothek oder Grundschuld zurück, andernfalls ist nie ausschliessen, dass du dein Recht im Falle einer zwangsweisen Verwertung der Immobilie wertersatzlos verlierst.