Muss eine Wohnung renoviert werden, wenn der Wohnungsinhaber mit Wohnrecht für diese Wohnung ins Pflegeheim geht?

3 Antworten

Woher soll das Jemand wissen, der den Vertrag über das Wohnrecht nicht kennt.

Wenn in dem Vertrag nicht besonderes bestimmt ist, dann denke ich, dass die Wohnung "besenrein" zu übergeben ist.

Wenn die Wohnung in einem "Messizustand" wäre, müsste man das überlegen und ggf. ein Gutachten erstellen lassen, ob die Wohnung übermäßig verwohnt ist.

Dazu kommt der Aspekt, "Wieviele Leute, die in ein Pflegeheim gehen haben Geld genug eine Wohnung renovieren zu lassen?"

Da würde ich eher selbst den Pinsel schwingen, als auch noch die Prozesskosten zu verlieren, 

Hallo,

was sagt der Vertrag darüber aus, ist diese Klausel ( Renovierung nach Auszug) vereinbart worden ?

Die Tatsache allein, dass der Wohnberechtigte in ein Pflegeheim umzieht heißt nicht, dass das Wohnrecht auch erloschen ist.

OLG Saarbrücken, Beschluss v. 5.08.2010, 5 W 175/10-65, 5 W 175/10

 

Nein. Selbst wenn eine Schönheitsreparaturpflicht wirksam vereinbart wäre ist sie nicht deshalb fällig, weil der Wohnrechtinhaber in ein Pflegeheim zieht. Das Wohnrecht verbliebe ihm unverändert.