Darf mein Vermieter Miete verlangen, während ich wegen Renovierungsarbeiten zwei Monate lang ausziehen muss?
Mal ne Frage an die Juristen (Bereich Wohn / Mietrecht).
Ich musste aus meiner wohnung (studentenwohnheim) 2 monate raus, weil die umgebaut haben.
Also wirklich 2 monate komplett woanders hin, wohnung war unter bauarbeiten und ich durfte nichtmal, wenn ich es wollte dort bleiben, hätte theoretisch also 2 monate eine andere wohnung zahlen müssen.
Nun pocht der vermieter aber trotzdem auf seine 2 monatsmieten und hat mir mahnungen geschickt.
Muss ich zahlen, oder gibts da ne grundlage, warum ich es nicht müsste? Vermieter hat mir ja immerhin 2 monate lang keine dienstleistung gewährt....
danke!
4 Antworten
Schreibe Deinem Vermieter, dass er für die Nichtnutzbarkeit der Wohnung im Zeitraum von ... bis ... verantwortlich ist und Du daher für diesen Zeitraum eine Mietminderung um 100% vornimmst. Zudem wirst Du ihm auch noch die Kosten für eine adäquate Unterkunft in diesem Zeitraum in Rechnung stellen (falls diese angefallen sind). Alles per Einschreiben zum Einwurf an den Vermieter senden, dann wird sich etwas bewegen. Da es sich um ein Studentenwohnheim handelt gelten natürlich auch noch Besonderheiten, diese sind aber in Deinem Mietvertrag festgehalten. Da viele Komunen heute verlangen, dass sich Studenten mit Haupwohnsitz am Studienort anmelden kannst Du auch den Standpunkt vertreten, dass Du kein Ausweichquartier besitzt.
Verstehe ich das richtig: Der Vermieter hat Dir eine gleichwertige Wohnung als Ersatzquartier zur Verfügung gestellt? Dann schuldet Du auch die Miete.
Wenn es aber so sein sollte, daß Du Dir ein Ersatzquartier selber gesucht und auch finanziert hast, dann schuldest Du auch keine Miete.
In den Link habe ich nicht geschaut. Die Rechtslage ist nämlich ganz klar: Der Vermieter untersagt die Nutzung der Mietsache und der Mieter hält sich daran. Dann kann der Vermieter auch kein Entgelt für die Nutzung der Mietsache verlangen.
@privatier. Nein, ersatzlos. Ich ( und 15 andere parteien) musste feb&märz raus aus der Wohnung. theoretisch wären die leute, die nichts anderes haben auch auf der straße gelandet...
es kommt drauf an:
http://www.mietminderung.org/mietminderung-trotz-ersatzwohnung-moeglich/
@privatier. Nein, ersatzlos. Ich ( und 15 andere parteien) musste feb&märz raus aus der Wohnung. theoretisch wären die leute, die nichts anderes haben auch auf der straße gelandet...
er hätte dann aber lt. Link, vor dem Umzug eine Mietminderung über 100 % bei dem Vermieter seiner Wohnung ankündigen und durchziehen müssen oder nicht ? So verstehe ich den Inhalt zumindest :-(