wohnrecht an lebenspartner

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

artistwoman:

Die öffentlichen und privaten Lasten des mit dem lebenslänglichen Wohnrecht belasteten Objekts - wie Grundsteuer, Erschließungskosten, Anliegerbeiträge, privatrechtliche Gebäudeversicherung usw. - hat der Eigentümer zu zahlen. Dem Wohnungsberechtigten können sie nur mit schuldrechtlicher Wirkung, nicht dinglich, als Inhalt des Wohnungsrechts auferlegt werden. Nutzt aber nichts, weil ihm die nötigen Mittel fehlen.

Privatrechtliche Kosten und Abgaben - wie Nebenkosten für Wasser, Müllabfuhr, Kosten der Beleuchtung und Beheizung, Haftpflichtversicherung usw. - muss der Wohnungsberechtigte tragen. Bringt nichts, weil ihm auch hierfür die Mittel fehlen.

Die Erben könnten die Immobilie verkaufen. Funktioniert nicht, weil niemand ein Haus kauft, das er über Jahre oder Jahrzehnte nicht nutzen kann, aber die Kosten tragen muss. (Das Alter des Lebensgefährten hast du uns vorenthalten.)

Die erbberechtigten Töchter hätten damit gleich dreimal mit Zitronen gehandelt.

Lösungsvorschlag: Die Interessen der Töchter haben m .E. Vorrang. Deshalb unterbleibt die Einräumung eines dinglichen Wohnrechts. Dadurch besteht für die Erben die Möglichkeit der lastenfreien Veräußerung. Über ein Vermächtnis erhält dein Lebensgefährte aus dem Verkaufserlös den Betrag x, damit er die Miete und Nebenkosten für eine kleine Wohnung für einen bestimmten Zeitraum finanzieren kann.

Vielleicht stimmen deine Töchter zu.

artistwoman 
Fragesteller
 27.02.2013, 08:26

vielen dank für die hilfreiche antwort. wir sind erst seit 8 monaten zusammen, u schon fordert er ein wohnrecht, ohne selber zu arbeiten...er ist ja künstler ( 56)....ich werde es keinesfalls einräumen...danke für die argumente, die ich nun anbringen kann....

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Franzl0503  27.02.2013, 09:11
@artistwoman

artistwoman: Die Lebenserwartung eines 56-jähr. Mannes beträgt gem. Statistik noch ein ganzen Vierteljahrhundert, (Lebens)-Künstler leben mitunter deutlich länger. Solange wäre der Immobilienverkauf zu einem angemessenen Marktpreis blockiert - deine Töchter hätten das Nachsehen. Konsequenz:: Wohnen lassen bis auf weiteres dulden, grundbuchlich gesichertes Wohnrecht ablehnen!

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artistwoman 
Fragesteller
 27.02.2013, 22:39
@Franzl0503

franzl: danke für die qualifizierte u hilfereiche antwort. ich werde ihm keinesfalls ein grundbuchgesichertes wohnrecht einräumen...ich bin doch als lebensparnterin ( naja, erst leben wir ja 8 monate zusammen, was gar nichts ist) nicht für seinen lebensunterhalt u versorgung zuständig u verantwortlich? zumal er sich ja zu schade ist, einen job anzunehmen ( ER ist KÜNSTLER! ) aber von mir bisher die krankenkassenbeiträge bezahlen lassen ( u mich als faul hinstellen)...ich habe übrigens die zahlungen nun eingestellt...das thema mit dem typen erledigt sich denk ich eh von selbst...

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