Grundbuchverteilung?

Hallo, liebe Leute!

 

hier kurz ein paar Eckdaten zu meinem Anliegen. Vielleicht kann mir das jemand etwas besser aufschlüsseln, damit die Fragezeichen im Kopf etwas geordneter, bzw. weniger werden.

 

-Hauskauf 2020 mit Freundin und Schweigereltern wir haben  50% vom Kredit für den Hauskauf verwendet, Die Schwiegis 50% Bar beglichen. Grundbuch 2x ¼ die Schwiegereltern, ¼ die Freundin und ich ¼.  

- Freundin und ich gemeinsam Kredit für obigen Hauskauf und Zubau abgeschlossen (Zubau so gut wie abgeschlossen, wir wohnen bereits seit 2020 darin)

-Freundin wird nach dem ableben der Eltern die Grundbuchanteile bekommen. Somit verschiebt es sich auf ¾ Freundin und ich bleibe auf ¼ stehen.

-2 gemeinsame Kinder und die Heirat ist im Sommer geplant.

Wir teilen uns seitdem wir zusammen sind (14 Jahre) ein gemeinsames Konto. Wir teilen einfach alles.

Ich möchte mich für den Fall einer Scheidung/Trennung trotzdem irgendwie absichern. Ich verdiene jährlich ca. das dreifache und habe somit seit Hauskauf um einiges mehr an Geld mit eingebracht. (gemeinsames Konto) Dies wird auch in Zukunft natürlich der Fall sein. Umso mehr verwunderte mich ihre Aussage in einem Gespräch zu dem Thema. Wir unterhielten uns über die Grundbuchaufteilung nach dem Erbe. Sie meint es bleibt ¾ zu ¼. Mir geht es nicht darum, einen Anteil ihrer 50% aus dem Erbe zu bekommen! Mein Anliegen ist, dass ich Aufgrund des mehr verdienten, welches ich stets und in Zukunft in das Haus investieren werde, auch mehr Anteile im Grundbuch erhalten sollte. Sollte die Trennung (Ab Sommer Heirat, dann Scheidung) eintreten, ich nicht nur mit ¼ abgespeist werde.

 

Ich hoffe man kann die Fragestellung richtig interpretieren. Natürlich ist der Plan, dass wir ein Leben lang zusammenbleiben, schließlich wollen wir jetzt ja auch heiraten. Aber eine Absicherung im Fall der Fälle schadet ja nicht.

 

Liebe Grüße 

Erbe, Finanzen, Grundbuch, Hauskauf, Hausverkauf, heiraten
Vater will neuer Frau lebenslanges Wohnrecht am Eigenheim vermachen. Welche Rechte haben wir Kinder?

Hallo Zusammen,

nachfolgend die Ausgangslage:

Unsere Mutter ist verstorben. Unser Vater hat eine neue Lebensgefährtin, die er heiraten möchte. Zuvor möchte er meiner Schwester und mir seinen Anteil am Haus vermachen (durch den Tod der Mutter ist 1/4 des Hauses an meine Schwester und mich übergegangen, wir sind also bereits Miteigentümer).

Jetzt der Knackpunkt: Er will nicht, dass wir im Falle seines vorzeitigen Ablebens die neue Frau „aus dem Haus werfen“ und möchte ihr entsprechend ein lebenslanges Wohnrecht an der Sache einräumen. Obwohl es sein gutes Recht ist, über sein Vermögen frei zu entscheiden, finden wir dies nicht fair.

Seine Lebensgefährtin hat ihren Kindern schön gründlich all ihr Wohneigentum aus erster Ehe überschrieben. Die Kinder haben dies umgehend veräußert und freuen sich nun über das große Geldgeschenk. Wir sollen jedoch hinnehmen, dass eine Frau, die wir erst seit kurzem kennen, unser Elternhaus für die nächsten 30-40 Jahre besetzt, obwohl es auch immer Wille unserer verstorbenen Mutter war, dass unser Elternhaus im Falle ihres Todes direkt auf uns übergeht und der Erlös uns für unser Leben zugute kommt (wir kommen aus keinen wohlhabenden Verhältnissen, deshalb. Die Familie der neuen Frau jedoch schon, was die Situation für uns nur noch unverständlicher macht).

Womit wir jedoch einverstanden wären, wäre ein Kompromiss, sodass die neue Frau im Falle eines vorzeitigen Ablebens unseres Vaters noch 1-3 Jahre bzw. so lange im Haus wohnen darf, bis eine Ersatzwohnung für sie gefunden wurde.

Nun die eigentliche Frage: Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind? Welche Rechte haben wir bei solchen Entscheidungen? Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

PS: Bitte nur sachliche Kommentare und keine Belehrungen á la „Ihr seid doch nur geil auf‘s Erbe“ etc. Im Endeffekt kann unser Vater mit seinem Vermögen machen was er will. Dass er die neue Frau und ihre Familie (die neue Wohnsituation hat ihre Kinder finanziell bereichert) besser stellt als seine eigenen Töchter, auch vor dem Hintergrund des (nicht schriftlich erfassten) letzten Willens unserer verstorbenen Mutter, ist für uns das Problem. Wir verstehen uns auch gut mit seiner neuen Frau, der Frust ist also nicht ihr geschuldet. Sie hat bei ihrer Familie alles richtig gemacht. Wir erwarten nur dasselbe von unserem Vater.

Vielen Dank im Voraus!

eltern, Erbe, erbrecht, Hausverkauf, schenkung, Wohneigentum, WOHNRECHT, Witwe
Von Vermarktung einer Immobilie Abstand nehmen.. Wer trägt welche Kosten?

Hallo

Ich versuche die Situation kurz zu beschreiben..

Paar F beschliesst unüberlegt Ihr Haus zu verkaufen. Beauftragt einen Makler. Makler findet Kaufinteressenten E. Notartermin steht und der Kaufvertragsentwurf ist beiden Parteien zugekommen.

( Paar F hat nicht Beauftragt einen Notartermin zu vereinbaren! Paar F hat Lediglich den Termin für den Notar mit dem Makler besprochen.)

Nun stellt Paar F zwei Tage vor dem Notartermin fest, dass es eine äußerst dumme Idee war/ist, dass Haus zu verkaufen. Paar F informiert den Makler per E-Mail und Telefon darüber, dass sie von dem Immobilienverkauf Abstand nehmen.

Soweit, sogut. Das Paar F kann nicht gezwungen werden zu verkaufen.

Fragen:

1.Während des Telefonats mit dem (schockierten) Makler, sagte dieser es seien Kosten entstanden.. U a. Notarkosten, die Paar F nun zu tragen hätte.

Soweit Paar F sich informiert hat, ist das nicht der Fall?

2. Wie verhält Paar F sich, wenn Makler versucht durch Nachrichten wie:

"Ich habe ein sehr tränenreiches Gespräch mit dem geplanten Käufer hinter mir. Sollten Sie sich doch kurz- oder langfristig noch einmal umentscheiden, melden Sie sich bitte unbedingt. Die geplanten Käufer sind am Boden zerstört."

zu beeinflussen?

3. Sind 1,19% des Kaufpreises als Aufwandsentschädigung für den Makler bei Abstandnahme der Verkaufsabsicht angemessen?

Danke vorab für eure Antworten

Hausverkauf, Rücktritt
Belastetes Haus in Wohnungen aufteilen und diese verkaufen?

Hallo Ihr lieben Hilfsbereiten,

ich hätte da eine Frage, zu der ich bisher noch keinen wirklich passenden Thread gefunden habe. Und bitte seid geduldig mit mir, ich bin in Immobiliendingen echt unbedarft!

Ich habe vor Jahren zusammen mit meiner Frau ein Haus (3 Etagen) gekauft/finanzieren lassen, von dem wir eigentlich jeweils eine Etage als Büro nutzen, vermieten und selbst bewohnen wollten. Inzwischen hat uns das Leben leider ziemlich herumgebeutelt. Der Mieter ist weggefallen (und Ersatz ist hier nur schwer zu finden), das Büro läuft nicht, wir müssen uns sehr strecken, um Zinsen und Tilgung zu bedienen, und neben der Grundschuld für das Finanzierungsdarlehen sind noch ein paar Zwangshypotheken dazugekommen (und damit die latente Angst vor Zwangsversteigerung). Die Restdarlehensschuld und die Zwangshypotheken dürften bei der Lage, der Immobiliensituation am Ort und dem Sanierungszustand (ca. 2/3 bis 3/4 des Hauses sind renoviert) bei einer Zwangsversteigerung den Verkaufserlös weitgehend aufzehren oder, im schlimmsten Fall (je nach Versteigerungsergebnis), sogar übersteigen. Alles also ziemlich schlamasselig...

Nun mein vielleicht blauäugiger Gedanke:

Wenn wir das Haus in drei Wohnungen aufteilen könnten und für die beiden komplett renovierten Wohnungen zu einem guten Preis Käufer fänden (ich weiß, zu viele Konjunktive!), dann bestünde eventuell die Chance, daß wir womöglich die dritte Etage behalten können.

Haltet Ihr das zumindest für theoretisch denkbar? Mir ist schon klar, daß diese Lösung voraussetzen würde, daß man das Haus vor dem Verkauf aufteilt, was allein ja schon sehr teuer ist wegen der hohen Notar-/Grundbuchkosten, und dafür können wir das Geld nicht vorstrecken. Ob die Bank bei sowas überhaupt mitmacht? Ob sie vielleicht sogar die Teilungskosten vorfinanzieren würde, wenn man ihr nachvollziehbar darlegen könnte, daß der Wert der beiden zu verkaufenden Etagen im Verkaufsfall deutlich über den Grundschulden liegt (und bei einem Verkauf auf dem freien Markt in der Regel erheblich höhere Erlöse zu erzielen sind als bei einer Zwangsversteigerung)? Oder bin ich hier vollkommen im Traumland gelandet? Und: müssen die (nachrangigen) Gläubiger, die uns die Zwangshypotheken reingedonnert haben, einer Teilung und einem Verkauf auch zustimmen?

Für jeden Input bin ich dankbar!!!

Herzliche und dankbare Grüße,

Mats

Hausverkauf, Immobilien, Hypothekendarlehen
Werden Steuern bei einem Neubau auf einem Privatgrundstück geltend gemacht?

Hallo zusammen,

ich befinde mich in folgender Situation: Die Kredite für 2 nebeneinander liegende,bebaute Grundstücke wurden letztes Jahr abbezahlt. Auf Grundstück/Haus A wohnen derzeit meine Eltern. Grundstück/Gebäude B wurde teilw. gewerblich genutzt. Die obere Etage von Gebäude B, wurde als Wohnobjekt freigegeben. Beide Objekte wurden bis Ende 2017 vermietet.

Die Mietverträge wurden, wegen Mietrückständen, gekündigt. Nun kam die Idee, die Häuser zu sanieren, um das Eigenheim schöner zu gestalten und mehr Interessenten für Gebäude zu genieren. Da es sich jedoch um Altbau(1925) handelt, sind Sanierungsaufwendungen für die beiden Gebäude, alles andere als rentabel.

Aus diesem Grund wollen wir unternehmerisch handeln und kalkulieren, ob es sinnig ist, die beiden Gebäuden, die auf Grundstück A&B liegen, zu entfernen, um dort ein Mehrfamilienhaus zu platzieren. Nun zum Kern meiner Frage:
Grundsätzlich gilt, soweit ich es richtig verstanden haben sollte, dass keine Steuern anfallen, falls das Haus/Gebäude sich seit 10 Jahren im eigenen Besitz befindet, oder man selbst dort für einige Perioden gewohnt hat. Da sich jedoch die Beschaffenheit ändert bzw. man die Gebäuden durch ein Neubau-Wohnungen ersetzen will, ändern sich ja die Beschaffenheit. Wie sieht es steuerlich nun aus, wenn man bspw. 3 Wohnungen veräußern möchte und 3 Wohnungen selbst nutzen möchte. Werden hier Steuern geltend gemacht? Wenn ja welche? Über jegliche Antworten wäre ich sehr dankbar! Ansonsten muss ich doch zum Steuerberater :-D

Finanzamt, Grundstück, Hausverkauf, Immobilien, Steuern
Unverheiratet, getrennt und gemeinsames Haus samt Kreditverpflichtung?

Hallo,

ich weiß gerade nicht, was ich tun kann und was nicht.

Situation: Hauskauf 2014 (gebraucht). Vollfinanzierung auf beide. Beide 50% Grundbuch.

Nun Trennung (seit Dezember 2017) und er möchte nicht ausziehen.

Obwohl bis dato ja nur hauptsächlich Zinsen getilgt sind und der Wert des Hauses nicht gestiegert wurde (ist dem gleich des Kaufpreises laut Schätzung) verlangt er utopische Summe als Ausgleich, die ich nicht habe und die ihm in keinster Weise zusteht. Er sieht diese Summe aber als Entschädigung, weil ich mich getrennt habe.

Also, will ich ausziehen. Er wöllte es jetzt gerne behalten- lehnt Verkauf ab. Nun verlangt er von mir trotz baldigen Auszugs hälftigen Kredit, ist nicht bereit irgendwas schriftlich festzuhalten und droht mir ich sollte mir mal getrauen die Zahlung einzustellen (man muss dazu sagen, dass die Verteilung der Kosten eher 60%ich zu 40%er war in der Vergangenheit). Er kann das Haus meines Erachtens nach gar nicht allein halten. Will aber auch nicht verkaufen. Klar ist es für ihn komfortabel, wenn ich weg bin und trotzdem Hälfte zahle. Das kann ja aber nicht angehen! Außerdem muss ich ja im neuen Zuhause auch zahlen. Diese Doppelbelastung halte ich auf Dauer nicht aus!

Ich muss aber ausziehen, weil es psychisch nicht mehr geht. Mein Sohn (10) aus früherer Beziehung leidet unter der premanenten angespannten Situation.

Was hab ich denn für Möglichkeiten?

Es muss doch eine Lösung geben bei ich ihm nicht sein Leben finanziere...

Hausverkauf, Kredit, Trennung
Wie sich gegenüber unklugen Hauskäuferin verhalten?

Hallo Immobilienbesitzer,

ich wäre dankbar für eure Einschätzungen, vielleicht habt Ihr ja dazu eine Meinung:

Ich verkaufe gerade mein Elternhaus, ein schönes Haus in guter Lage. Ein Makler ist nicht involviert. Ich selbst bin kein Immoprofi, beruflich aber aus dem technischen Bereich, und habe mich definitiv intensiv eingelesen, wie das so funktioniert mit dem Hausverkauf.

Soweit so gut, es läuft auch super bislang, von 5 Besichtigungen haben 3 innerhalb kurzer Zeit eine feste Kaufzusage gegeben. D.h. eigentlich fehlen nur noch die Abschlussgespräche, und los geht's zum Notar (ich weiß allerdings noch nicht, für welchen der 3 ich mich schlussendlich entscheiden soll).

Jetzt mein "Problem": Die 3 Kaufinteressenten verhalten sich anders als erwartet! Nämlich viel weniger kritisch und informiert als gedacht. Nur einer wollte mal den Energieausweis sehen... ansonsten alle 3: keine Zweitbesichtigung gewünscht, keine Sachverständigen hergebeten, keine Einsichtnahmewünsche in Unterlagen wie Grundrisse, Bauzeichnungen, Grundbuch, Energieabrechnungen, Renovierungsunterlagen... gar nix!! 2 haben nicht mal den Dachboden inspiziern wollen!..

Ich weiß jetzt gar nicht, wie ich damit umgehen soll. Alle 3 finden das Haus toll, haben ihre Bankbestätigungen vorgelegt und wollen "einfach so" zahlen. Muss ich solche Dokumente wie Grundrisse oder Abrechnungen VON MIR AUS an die Leute schicken?? Also bin ich dazu verpflichtet oder so?? Muss ich darüber informieren, dass im Grundbuch Abt.1 noch Eintragungen stehen (die Restschulden, recht wenig, tilge ich selbstverständlich, wenn der Kaufpreis gezahlt wurde). Oder kann ich jetzt guten Gewissens abschließen, auch wenn ich deren Verhalten recht leichtsinnig finde?

Bin gespannt wie Ihr das seht.

Markus

Hausverkauf, Immobilienverkauf, notar

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