Wie teuer ist ein Wohnrecht, wenn die Immobilie ans Kind geschenkt wird ?

2 Antworten

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Die Kosten für die Eintragung des Wohnrechts sind immer gleich.

Kauf-, oder Schenkungsvertrag mag ein kleiner Unterschied sein.

ob die 400.000,- Grenze einen Unterschied macht? natürlich, denn die Gebühren werden nach dem Wert des Interesses, also Wert der Immobilie bemessen, somit sind 450.000,- teurer, als 350.000,-.

Wichtiger wäre hier aber vermutlich, dass es ab 400.000,- Schenkungssteuer kostet.

Für die Ermittlung des Wertes der Schenkung ist aber das Wohnrecht wichtig, denn dieser mindert den Wert der Schenkung.

Machts einen Unterschied ob eine Wohnung ans Kind verkauft o verschenkt wird in Bezug auf die Kosten der Eintragung eines Wohnrechts für die Eltern an der Wohnung?

Nein. Das - wie auch die Notarkosten - richten sich nach dem Wert der ETW bzw. Wohnrechts, und da kann man steuerlich allenfalls etwa 10% unter dem Verkehrswert bzw. Mietpreisiniveau bleiben.

Macht es außerdem einen Unterschied, ob der Schenkungsfreibetrag eingehalten wird mit 400 000 Euro oder überstiegen würde durch die Schenkung,

Zuwendungen durch Schenkung und Erbe oberhalb des Freibetrages innerhalb vom 10 jahren sind steuerpflichtig.

Zunächst würde vom dem Schenkungswert der Wohnwert abgezogen (grob gerechnet, da faktisch abgezinst: [Fiktive Jahresmieteinnahmen der Wohnung lt. Mietpreissspiegel oder Vergleichsmiete] x [statistische Lebenserwartung der Berechtigten]).

Diese Übertragungs- oder Verkaufspreis steht 10 Jahre im Raum und würde, ggf. durch späteres Erbe oder erneute Schenkung über 400.000 EUR liegend, nunmehr Steuer auslösen.

G imager761