Im Überlassungsvertrag steht: Die Ausübung des Wohnrechts darf Dritten - nicht - überlassen werden?

1 Antwort

Du darfst nicht vermieten, weil das Wohnrecht Deine Mutter zusteht.

DEine Mutter darf nicht vermieten, weil das Wohnrecht nur ihr persönlich zusteht.

Ob Du für die Heimkosten der Mutter teilweise aufkommen musst, ist durch das Sozialamt zu klären.

Was man machen könnte, wäre eine einvernehmlich Änderung des Wohnrechts. Deine Mutter könnte verzichten, weil ein Umzug aus dem Heim, wieder in die eigene Wohnung wohl unwahrscheinlich ist.

Oder Du könntest die Vermietung durch Deine Mutter erlauben, womit sie Einkünfte hätte.

Aber ihr solltet tätig werden.

Mein Vorschlag, sie verzichtet auf das Wohnrecht, denn dann kannst Du alles in eigener Regie machen.