lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht

2 Antworten

Eine etwas seltsame Frage. Deine Mutter überschreibt Dir ein Haus (was sie ja nun wirklich nicht machen muss), trägt alle Nebenkosten - und nun ärgerst Du Dich offensichtlich darüber, dass sie ihren Lebensgefährten dort einziehen lässt. Denn Dir entsteht doch ganz offensichtlich durch diese Geschichte keinerlei Nachteil?

Wenn ich Deine Mutter wäre (geschlechtsspezifisch aber nicht möglich), und das vorher gewusst hätte, hätte ich Dir das Haus nicht überschrieben, den Lebensgefährten geheiratet und Dich auf den Pflichtteil gesetzt.

Pflichtteil gesetzt

Dies könnte sich bei fehlendem Barvermögen als sehr unpraktisch herausstellen, weil das Haus verkauft werden müßte;-)

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Sie Zahl Müll, Wasser und Strom. Alles andere zahle ich. Jedoch hat sie nur im EG Wohnrecht und bewohnt das gesamte Haus, da ihr LG such nicht wie "eine Sardine in ner Dose" fühlen will (zitat) Ich möchte keinen Streit, deshalb wohne ich jetzt zur Miete. Die Absprachen waren damals auch anders und ich möchte mich keinesfalls an den beiden bereichern. Jedoch zahle ich sämtliche Reparaturen u.a. Einen Motor für das Garagentor, solaranlage, etc. Mir geht es nur darum ob ich rechtlich wenigstens einen Teil der kosten erstattet bekommen könnte. Immerhin Zahl ich jährlich mehrere tausend Euro für ein Gebäude von dem ich nichts habe, obwohl ich es besitze und durch Umbau auch mit bewohnen könnte

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@WassermannAnne

wenigstens einen Teil der kosten erstattet bekommen könnte

Dazu braucht man doch offenbar mehr Informationen, als wie diese. Es geht also nicht nur um Betriebskosten, sondern auch um Instandhaltungskosten. Wie ist der genaue Wortlaut?

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@WassermannAnne

also rein gefühlsmäßig würde ich es auch nicht tolerieren wollen.

Das unentgeldliche Wohnrecht bezieht sich lediglich auf deine Mutter, nicht auf den LG deiner Mutter.

Ist natürlich praktisch und finanziell lukrativ diese Konstellation für den Herrn ! Wem würde es nicht gefallen, mietfrei zu wohnen ? ;-)

( hoffentlich ist die Mama keinem " Schmarotzer " aufgesessen ! )

Eine Auseinandersetzung ( muss ja nicht gleich Streit sein ) wird aus meiner Sicht wohl unvermeidbar sein. K.

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@Gaenseliesel

Das mit dem Schmarotzer ist meine Angst. Er ist sehr schnell eingezogen und beteiligt sich wohl auch nicht ab den anderen kosten.

Der Wortlaut ist wie folgt: "Die kosten für Heizung, Beleuchtung, Wasser, Müllabfuhr, Kaminkehrer und dergleichen trägt die berechtigte (Mutter). Schönheitsreparaturen werden auf kosten der berechtigten durchgeführt."

Sind "dergleichen" Grundsteuer?

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@WassermannAnne

Sind "dergleichen" Grundsteuer?

Ja, so könnte man das auslegen und auch noch die Versicherungen, Abwasser, Grundstücksentwässerung und Kabelgebühren hinzufügen (aber wenigstens die drei letzten).

Die Textierung ist aber ein Graus und eines beratenden Notars unwürdig.

Die Instandhaltungskosten sollen hiernach zweifelsfrei vom Eigentümer und nicht von der Mutter getragen werden.

Ein weiterer Ansatz ist die von Mutter & Co erweiterte Nutzung der für Dich vorgesehenen Wohnräume. Diese sind nicht Gegenstand des Wohnrechtes, also dürfen sie auch nur mit Deiner (bislang fehlenden) Zustimmung genutzt werden. Hierfür eine angemessene Miete von Deiner Mutter zu fordern, ist ja nicht unbillig. Aber genau hier wird der Streit womöglich noch größer. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.

Mutter verklagen wäre ja ein Unding oder? Also sucht beide einen Vermittler bzw. Mediator.

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@WassermannAnne

weist Du WassermannAnne, man will ja nicht voreilig urteilen und man gönnt der Mutter eine neue Liebe/ Zweisamkeit aber deine Aussage wie : da ihr LG such nicht wie "eine Sardine in ner Dose" fühlen will (zitat)

.......gibt mir als Außenstehende doch zu Denken !

Deine Mama wäre nicht die Erste, die auf solch einen " Lebenskünstler " nenne ich es einmal so, herein fällt !

Sag Deiner Mutti einfach im ruhigen Gespräch, dass Du allen Verbindlichkeiten die zwischen euch beiden notariell beglaubigt wurden selbstverständlich nachkommst, keine Frage !!! Du bist jedoch nicht gewillt einem " Fremden " die gleiche Großzügigkeit zukommen zu lassen, mit welchem Recht ? K.

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@Gaenseliesel

Sorry, versuch mal etwas herauszubekommen über den LG . Sich nicht am gemeinsamen Lebensunterhalt zu beteiligen, ( ...beteiligt sich wohl auch nicht ab den anderen kosten) ist schon mehr als fragwürdig ! K.

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@Gaenseliesel

.....mehr noch, da würden bei mir als Tochter, weil nicht verliebt in dem Mann, alle Alarmglocken läuten !!!!!!!!!!!!!!! Sorry...... K.

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@Gaenseliesel

Nur leider ist die Mutter wegen der Rosa Brille beratungsressistent. Aber das ist ja wieder was anderes. Vielen dank euch! Ihr habt mir schon sehr weiter geholfen.

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@WassermannAnne

Rosa Brille, hatten wir auch alle einmal auf , oder nicht ? Hättest Du dir reinreden lassen ? Für mich ist deine Situation nachvollziehbar, ich beneide dich nicht !

Ich wünsch Dir trotzdem ganz viel Sensibilität bei dem notwendigen Gespräch mit deiner Mama ! Denk daran, Mama war auch für Dich immer da, so ist der Lauf des Lebens manchmal ! Viel Glück ! K.

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