Schenkung Immobilie mit Nießbrauch Mutter und anschließendem Wohnrecht Schwester

2 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass die drei Beteiligten in der Intention dieses Kuddelmuddels einig sind.

Wie wäre es dann mit einem Erbvertrag, der die Schwester berücksichtigt, aber mit der Maßgabe, dass die den erhaltenen Nachlass dem Bruder bzw. dessen Kindern hinterlässt.

Voraussetzung ist evtl., dass die Schwester zusammen mit dem Ehemann soviel Vermögen hat, dass der Pflichtteil von ihrer Hälfte erreicht wird.

In jedem Fall ist es erforderlich einen erfahrenen Notar zu beauftragen die getroffenen Regelungen einwandfrei zu formulieren.

Worauf muss man da achten?

Ist Dir der Begriff "Pflichtteil" geläufig? Die Tochter kann nicht enterbt werden. Das ist zwar nicht gewollt, aber wenn das zugewendete Erbe wertmäßig weniger als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht ist die Versuchung da, das Erbe auszuschlagen und stattdessen den Pflichtteil geltend zu machen. Das würde die ganze Rechnung durchkreuzen.