bekommt man Pflichtteil auch wenn verbliebener Ehegatte Wohnrecht eingeräumt bekommen hat?

2 Antworten

Das Testament mit deiner Enterbung ist dir bekannt und liegt dir vor? Dann kann man trotzdem mal mit Geburtsurkunde beim Nachlassgericht vorbeischauen und prüfen, ob es denn wirksam wäre, also nicht durch nachträgliche Verfügung ersetzt oder durch Widerruf nichtig wäre.

Demnach hast aber mindestens als gesetzlicher Erbe, der auf sein Pflichtteil gesetzt wurde, zunächst einen umfänglichem Auskunftsanspruch n. § 2314 BGB und Pflichtteilsrecht in Geld gegen den Nachlass, der von den Erben forderbar wäre.

http://dejure.org/gesetze/BGB/2314.html

Meint: Man fordert ein "Verzeichnis über Vermögen und Schulden des Nachlasses einschl. Wertermittlung der Nachlassgegenstände". Bedeutet, dass die im Alleineigentrum des Erblassers stehende Immobilie "mit amtlichem Wertgutachten des Verkehrswertes" zu beziffen wäre.

Darüberhinaus kannst du "Aufstellung über lebzeitige Schenkungen der letzten 10 Jahre" verlangen um einen etwaigen zusätzloichen Pflichtteilsergänzungsanspruch zu beziffern und im Zweifel eine eidessattliche Verscherung abtrotzen.

Diesen Auskunftsanspruch macht man nach angemessener Trauerfrist dann mal unter Fristsetzung von 14 Tagen per Einwurfeinschreioben geltend, fordert darin dann "zunächst in unbekannter Höhe zzgl. Verzugszinsen seit Forderungsstellung Pflichtteil" und wenn das ohne Antwort bliebe und weiterhin nassforsche Aussagen "nichts da, gibt nichts" bliebe, erhebt man Stufenklage. Die kündigt man vorsorglich in dem Schreiben gleich mal an.

Die Prozesskosten wären aus dem Erbe zu bezahlen. Auch wenn sich dein Pflichtteil dadurch schmälert und es Monate dauert, bis Geld flösse: Mehr als "nichts" bekommst du immer.

Viel Erfolg :-)

G imager761

Einen Pflichtteil bekommst Du wohl immer, wenn das Haus dem Vater gehörte. Wer steht denn im Grundbuch? Muß doch ermittelbar sein. Hast Du Rechtsschutz,dann würd ich mich mal beraten lassen hierzu. Hartnäckig bleiben!

babett 
Fragesteller
 15.01.2013, 14:22

Danke für Deine Antwort. Im Grundbuch steht mein verstorbenerVater drin. Er hat sich und seiner Frau Wohnrecht eingeräumt, mehr nicht. Und sie glaubt deshalb mir nichts auszahlen zu müssen. Muss ein Sacherständiger das Haus und Grundstück schätzen oder reicht ein Angebot einer Bausparkasse (liegt vor)?

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