Zweitwohnungssteuer bei Haus mit Wohnrecht der Eltern?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn DEINE Wohnung (die zweite) leer steht dann zahlst du die Steuer. Klar kannst du aus dem Zweifamilienhaus auch ein Einfamilienhaus machen. Dann zahlst du keine Steuer.

Dann stellt sich aber die Frage nach der "Kostenlosen" Überlassung an die Eltern, es sei denn das Wohnrecht gilt für beide Wohnungen.Hier würde dann eine üblihe Miete anzusetzen sein und zu versteuern.

Ändere das Wohnrecht auf ganze Haus ab, dann bist du alles los.

Nein! Die Zweitwohnungssteuer soll unproduktiven Leerstand verhindern. Die Wohnung steht ja nicht leer herum.

NEin, wieso denn? Ihr habt dort ja keine Wohnung inne, nur wenn Ihr ab und zu einen Besuch acht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Noch zwei zusätzliche Fragen (war mir leider vorher nicht bewusst):

1. Der Fall ist so, dass in dem Haus zwei Wohnungen eingetragen sind, da mein Bruder dort eine Zeit lagen gewohnt hat. Es ist aber eigentlich nicht vermietbar, da man nur von der ersten in die zweite "Wohnung" kommt. Die Zweite Wohnung wird nun als Gästezimmer verwendet.

Kann man diese zweite Wohnung evtl. austragen lassen?

2. In der Satzung steht:

Zweitwohnung ist jede Wohnung, die eine Person, zusätzlich zu seiner
Hauptwohnung, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer
Familienangehörigen innehat. Die vorübergehende Nutzung zu anderen
Zwecken, insbesondere zur Überlassung an Dritte, steht der
Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen. 

Bedeutet der Teil mit den Familienangehörigen, dass ich trotzdem die Zweitwohnungssteuer für die Großeltern mit Wohnrecht zahlen muss?

Sorry für den langen Text und Danke im vorraus :-)