Sollte man bei einer Zwangsversteigerung außer dem Grundbuch noch andere Dokumente prüfen?

2 Antworten

Dem Grundbuch kann man nur die zivilrechtliche Seite der Immoblie entnehmen. Nicht minder wichtig ist doch der öffentlichrechtliche Bereich: Liegt für die Immobilie eine Baugenehmigung vor? Steht das Haus unter Denkmalschutz? Ist das Haus in einem Sanierungsgebiet belegen? Wenn man Glück hat, stehen solche Dinge in dem Wertgutachten, verlassen kann man sich darauf nicht. Im Grunde müßte man da umfassende Recherchen anstellen.

Und dazu noch ein Hinweis: Es gibt bei Zwangsversteigerungen keine Gewährleistung. Selbst der Gutachter haftet nicht für Mängel seines Gutachtens. Ich kann mich an ein 20 Jahre zurückliegendes Gerichtsverfahren erinnern, wo es um eine solche Frage ging. Da hatte ein als Wertgutachter bestellter Architekt nicht die Möglichkeit zur Innenbesichtigung eines Hauses erhalten, diesen Umstand aber bei der Abfassung seines Gutachtens verschwiegen. Im nachhinein stellte sich heraus, dass das Haus wegen Schwammbefalls ein Abrißobjekt war. Der Ersteigerer hatte einen Schaden in 6-stelliger Höhe und versuchte, den Gutachter haftbar zu machen. Ohne Erfolg! Man kann also beim Ersteigern einer Immobilie nicht vorsichtig genug sein.

rezzo: Am 10.7.2012 hatte ich zu diesem Thema geschrieben:

"Vorsicht: Der Eigentümer/Schuldner verweigert oftmals nicht nur Bietinteressenten sondern auch dem Sachverständigen die Innenbesichtigung der ETW. Das ist als Eigentümer sein gutes Recht. Wesentliche wertbeinflussende Faktoren wie Festellungen über die Innenausstattung und den Unterhaltungszustand bleiben somit in der Wertschätzung unberücksichtigt. Und noch eins: Erst mit dem Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer. Der Schuldner könnte - vielleicht erst kurz davor - die ETW "entkernen" (Türen entfernen, sanit. Anlage abbauen, Kachelofen und Schalter demontieren und was sonst noch an Überraschungen von ZV-Praktikern zu hören ist). Der Bieter muss vom Risiko wissen, dass er u.U. "die Katze im Sack" ersteht.“

Die Wertermittlung des Sachverständigen darf somit nicht überschätzt werden, sie dient lediglich als Orientierungshilfe und ist oft monatealt."

Im übrigen empfehle ich dir, auch die anderen Stellungnahmen in diesem Forum zu lesen.